Am Donnerstag, den 29.09.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried die 30. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
| Top 1: | Fragen der Einwohner |
Es sind keine Einwohner zugegen.
| Top 2: | Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Kleingärten 1. Änderung"Billigung des Vorentwurfes Durchführung des Verfahrens zur Offenlage des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und TöB gemäß § 4 Abs. 2 BauGB |
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat in seiner Sitzung am 31.03.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingärten 1. Änderung“ beschlossen. Ziel der Änderung ist der Charakter der Kleingärten zu erhalten.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Grundstücke in der Gemarkung Horrweiler:
Geltungsbereich 1:
Flur 1 Nr. 484, 485, 486, 487, 488, 489, 490, 491, 492, 493, 494, 495, 496, 497, 498, 499, 500, 501, 502, 503, 504, 505, 506, 507, 508, 509, 510, 511, 512, 513, 514, 515, 516, 517, 518, 519, 520, 521, 522, 523, 524, 525, 526, 527, 528, 529, 530 und 837
Geltungsbereich 2:
Flur 1 Nr. 370, 371, 372, 373 und 374
Geltungsbereich 3:
Flur 1 Nr., 387, 388, 389, 390, 391, 392, 393, 394, 395, 398, 399, 400, 401/1, 401/2, 402, 403, 404, 405, 406, 407, 408, 409, 410, 791 teilweise (tw), 792 (tw), 793/2 (tw), 794 (tw), 795, 796 (tw), 867, 868 und
Flur 3 Nr. 117, 118, 119, 120, 121, 122, 123, 124, 125, 126/1, 126/2, 127, 128, 1170/1 (tw), 1172/1, 1275, 1321 und 1332 (tw).
Der durch das Ingenieurbüro Weiland (IGW) gefertigte Vorentwurf (textliche Festsetzung) ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Verwaltung empfiehlt den Vorentwurf zu billigen und die Durchführung der Verfahren zur Offenlage des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zu beschließen.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler billigt den Vorentwurf für den Bebauungsplan „Kleingärten 1. Änderung“
Die Verwaltung wird gebeten, die Verfahren zur Offenlage des Planentwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Änderung des Bebauungsplanes fallen Kosten in Höhe von 1892,10 € für die Ortsgemeinde Horrweiler an.
Für die Änderung von Bebauungsplänen stehen im Haushaltplan 2022 Mittel in Höhe von 3500 € bereit.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende begründet die Aufstellung des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen in Nr. 1.3 zugunsten des Erhalts von Kleingärten: Zum Verbot von Garagen, Carports, PKW- und Wohnmobilstellplätze sowie Zufahrten zu angrenzenden Grundstücke.
Seitens des Rates wird vorgeschlagen, diese Regelung auf Motorräder und Anhänger zu erweitern.
Weiterhin kommt die Frage auf, wer die Einhaltung dieser Regelung künftig kontrollieren werde.
Auch wird der Hinweis gegeben, dass einige Passagen des Planes nicht umsetzbar sind, z.B. Zwang zur Anpflanzung von Bäumen. Aus diesem Grund sollte der Bebauungsplan überarbeitet werden.
Zur detaillierten Überarbeitung beantragt der Vorsitzende den Verweis in den Bauausschuss, was zustimmend begrüßt wird.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler verweist die Erarbeitung des Vorentwurfs für den Bebauungsplan „Kleingärten 1. Änderung“ in den Bauausschuss.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| Top 3: | Überprüfung und Optimierung gasbetriebener Heizungen kommunaler Liegenschaften |
Sach- und Rechtslage:
Der anhaltende Gasmangel führt zu stark steigenden Energiepreisen. Bei kommunalen gasbetriebenen Liegenschaften ist aus diesem Grund mit steigenden Kosten zu rechnen.
Deshalb hat die Energieagentur am 14.07.2022 einen Workshop zur Krisenresilienz kommunaler Gebäude veranstaltet. Bei dem Workshop waren Mitarbeitende der VG-Verwaltung, Vertreter der Ortsgemeinden und Vertreter der Feuerwehren anwesend.
Die Ergebnisse des Workshops wurden am 25.07.2022 in der
16. Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.
Folgende Maßnahmenvorschläge wurden während des Workshops zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung der Heizungssysteme erarbeitet:
Kurzfristige Maßnahmen:
Mittelfristige Maßnahmen:
Langfristige Maßnahmen:
Verwaltungsintern wurden die Ergebnisse der Maßnahmenvorschläge ausgewertet.
Neben den zuvor dargestellten noch zu diskutierenden Maßnahmen wurde als erste kurzfristige Maßnahme die Überprüfung und Optimierung der Heizungsanlagen ausgewählt. Mit der Überprüfung der Heizungsanlagen können Energieeinsparpotentiale identifiziert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Durch die kurzfristige Durchführung der Optimierungsmaßnahmen können die Energieverbräuche bereits für die kommende Heizperiode reduziert werden.
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung energieeinsparende Maßnahmen zu prüfen, kurzfristig eine Heizungsüberprüfung zu beauftragen und erforderliche Optimierungen durchzuführen.
Finanzielle Auswirkung:
Die Kosten pro Liegenschaft liegen voraussichtlich in einem Kostenrahmen von 300,- Euro (Brutto).
Verlauf der Beratung:
Zu diesem Punkt erhält Herr Maierle von der Energieagentur das Wort. Er führt zu den wichtigsten Maßnahmen aus. Dazu gehört u.a. die Überprüfung, ob ein hydraulischer Abgleich der Heizungen in den Liegenschaften der Ortsgemeinde nötig sein wird.
Unterdessen diskutiert der Rat über die technischen Gegebenheiten in den Liegenschaften, insbesondere im Dorfgemeinschaftshaus, in Kita, Jugendhaus und im Alten Rathaus. Es wird festgestellt, dass die Räumlichkeiten in der oberen Etage des Alten Rathauses wärmer sind, als die sich darunterliegende Wohnung (Erdgeschoss).
Da die Ortsgemeinde einen Vertrag mit einer Wartungsfirma hat, wird vorgeschlagen, den Vertrag mit den Kriterien der Verbandsgemeinde abzugleichen.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt, die ortsgemeindeeigenen Liegenschaften (Altes Rathaus, Dorfgemeinschaftshaus, Museum, Kita) durch die im Wartungsvertrag beauftragte Firma nach den Vorgaben der VG-Kriterien überprüfen zu lassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
| Top 4: | Mitteilungen und Anfragen |
| Top 4.1: | Vorstellung der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen |
In der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt es zwei neue Mitarbeitende, die sich die Stelle der Netzwerkkoordination Ehrenamt teilen. Sie sind zentrale Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Landkreis Mainz-Bingen, stehen für Fragen zur Verfügung und organisieren Fachtagungen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen. Eine Umfrage wurde an die Ehrenamtlichen im Landkreis versendet, mit der der Bedarf an Weiterbildungen, Informationen, etc. abgefragt wurde, um die Arbeit entsprechend bedarfsorientiert auszurichten. Die Umfrage steht auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Ehrenamt“ zur Teilnahme zur Verfügung.
Kontaktdaten der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen:
Janine Göthling
Telefon: 06132-787-1018
Fax: 06132-787-97-1018
E-Mail: goethling.janine@mainz-bingen.de
Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr
Carsten Nickel
Telefon: 06132-787-1019
Fax: 06132-787-971019
E-Mail: nickel.carsten@mainz-bingen.de
Sprechzeiten: Montag 09:00 – 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 09:00 – 16:30 Uhr
| Top 4.2: | Neuer ÖPNV-Fahrplan |
Ortsbürgermeister Siegfried teilt mit, dass der neue ÖPNV-Fahrplan ab dem 17.10.2022 in Kraft tritt.
Für Horrweiler gibt es eine gute Nachricht. Die neue Linie 235 (Bingen - Ockenheim - Dromersheim - Aspisheim - Horrweiler - Gensingen - Langenlonsheim) fährt Mo-Sa. stündlich bis ca. 22:00 Uhr, sonntags nur bis Gensingen und ab Aspisheim im 2 Stunden Takt.
Näheres über www.rnn.info.de
| Top 4.3: | Betriebserlaubnis |
Die Betriebserlaubnis für die Kita Kunterbunt wurde erteilt.
| - 4 | U2 mit 10 Std. |
| - 2 | U2 mit 8 Std. |
| - 27 | Ü2 mit 10 Std. |
| - 18 | Ü2 mit 8 Std. |
Der Personalbedarf wurde von 8,26 auf 8,64 erhöht. Eine befristete Stelle (33 Wochenstunden) wurde ausgeschrieben.
| Top 4.4: | Information zu § 2 b UStG |
Der Vorsitzende berichtet von der Informationsveranstaltung zum Thema Umsatzsteuerpflichtigkeit die am Mittwoch, 28.09.2022, in der Wißberghalle in Sprendlingen stattgefunden hat.
Ab dem 01.01.2023 gilt der §2 b UStG. Dies bedeutet, dass nun auch Gemeinden, Städte und VGs als "Unternehmer" betrachtet werden und somit in bestimmten Fällen unter die Umsatzsteuer (7%/19%) fallen. Die VG-Verwaltung überprüft nun alle Haushalte der Ortsgemeinden wo die Umsatzsteuer anfällt. Dies ist z.B. der Fall für Konzessionsverträge (Gas, Strom), Vermietung von Parkplätzen, Einnahmen von Sponsoring für den Bürgerbus und noch weitere Fälle.
Dies bedeutet, dass alle Verträge entsprechend angepasst werden müssen.
Es ist geplant, dies im 1. Quartal 2023 abzuschließen.
| Top 4.5: | VG-Umlage 2022 |
Die VG-Umlage 2022 für die Ortsgemeinde Horrweiler beträgt 289.000 Euro.
| Top 4.6: | Anfrage zu Hochregal |
Zum Sachstand „Hochregal“ erklärt Ortsbürgermeister Siegfried auf Anfrage von Ratsmitglied Daudistel, der entsprechende Bürger benötige eine Baugenehmigung und Begutachtung des Gefahrenschutzes durch das Ordnungsamt.
| Top 4.7: | Hinweis zu Blockieren des Bürgersteigs durch Dachziegel |
Ratsmitglied Daudistel weist darauf hin, dass die Platzierung von Dachziegeln auf dem Bürgersteig das Passieren behindert und verweist auf die Satzung zur „Sondernutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze“. Danach kann bei einer Genehmigung durch die Ortsgemeinde ein entsprechendes Entgelt verlangt werden. Der Vorsitzende wird das an die VG-Verwaltung weiterleiten und erklärt, dass dies auch an anderen Stellen in der Ortsgemeinde notwendig sei.
| Top 4.8: | Anmerkung zu Aussegnungshalle |
Ratsfrau Christ macht darauf aufmerksam, dass das Regenfallrohr links vom Eingang der Aussegnungshalle abgefallen ist. Der Vorsitzende wird den Gemeindearbeiter darüber informieren.
| Top 4.9: | Anfrage zu Eisenabdeckplatte |
Ratsmitglied Hessert erkundigt sich zum Sachstand der Eisenabdeckplatte, die einen Teil des Bürgersteigs versperre. Der Vorsitzende informiert, dass die Fa. Bott bereits benachrichtigt sei; aber er werde am 30.09. noch mal telefonisch nachhaken.
| Top 4.10: | Hinweis zu Abrechnung Sanierung Wirtschaftswege |
Ratsmitglied Hessert stellt fest, dass die Sanierung eines Wirtschaftsweges in Höhe von 3.500 Euro über die Landwirtschaft, den Bauern- und Winzerverein, abgerechnet wurde und ist der Meinung, dieses gehöre über die Ortsgemeinde abgerechnet. Ferner wurden die Durchlässe der Gräben III. Ordnung gereinigt; auch dies sei nicht Sache des Bauern- und Winzervereins, sondern der VG. Ortsbürgermeister Siegfried stellt klar, dass die Durchlässe in den Verantwortungsbereich der Ortsgemeinde gehören.
| Top 4.11: | Anfrage zu Reinigung Einlaufschächte |
Ratsmitglied Menges möchte wissen, wann die Einlaufschächte in der Ortsgemeinde gereinigt werden.
Ratsmitglied Julian Becker teilt mit, dies werde am 15.10.2022 geschehen.