Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 44/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern
Alle Grundstückseigentümer haben ihre Bäume, Hecken und Sträucher so zurückzuschneiden, dass die Überhänge keine öffentlichen Straßen, Plätze und landwirtschaftliche Wege beeinträchtigen. Diese Maßnahme gilt auch für unbebaute Grundstücke sowie Gartengrundstücke.
Weiterhin bitte ich zu beachten, dass die Ablagerung von Grünschnitt auf öffentlichen Grünflächen und Wegen der Ortsgemeinde und in den Gräben nicht gestattet ist.
Jörg Galle
Ortsbürgermeister