Die Reinigung der Gehwege und Straßen liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Grundstückseigentümer. Dies bedeutet, dass diese für die Sauberkeit der Gehwege und auch Straßen vor den Grundstücken verantwortlich sind.
Hierunter fällt u.a. die Beseitigung von Unkraut, Laub, Schmutz und ggfls. Schnee und Eis.
Diese Regelung gilt sowohl für Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken, sowie auch Gartengrundstücken und landwirtschaftlichen Flächen.
Die genauen Regelungen hierzu sind in der Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen der Ortsgemeinde Horrweiler festgesetzt.