Am Donnerstag, dem 25.09.2025 fand die 5. öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in St. Johann statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:
Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
(https://vg-sg.gremien.info)
TOP 1: | Beratung und Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2024 und die Verwendung des Jahresergebnisses der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR sowie die Entlastung des Vorstandes |
Nach § 89 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 GemO sind der Jahresabschluss und der Lagebericht von rechtsfähigen Anstalten des öffentlichen Rechts jährlich durch sachverständige Abschlussprüfer im Sinne des § 319 Abs. 1 Satz 1 Handelsgesetzbuch (HGB) zu prüfen.
Mit der Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31. Dezember 2024 der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR wurde aufgrund des Beschlusses des Verwaltungsrates der VG-Werke vom 25.11.2024 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fundus dr.höflich gmbh aus Mainz beauftragt.
Der Prüfungsbericht sowie der geprüfte Jahresabschluss, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Lagebericht sind mit der Einladung versendet worden. Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 89 Abs. 3 GemO § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ist in den Prüfungsbericht integriert.
Über die Ergebnisse der Prüfung wird ein Vertreter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berichten. Diese Sitzung des Verwaltungsrates stellt somit gleichzeitig die Schlussbesprechung gemäß § 3 Abs. 4 der Landesverordnung über die Prüfung kommunaler Einrichtungen vom 22.07.1991 dar.
Mit der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 durch den Verwaltungsrat erfolgt ebenso die Entlastung des Vorstandes gemäß Anstaltssatzung §7 Abs. 2 (h) für das Geschäftsjahr 2024.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR beschließt einstimmig mit einer Enthaltung
| 1. | die Feststellung des Jahresabschlusses der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR zum 31. Dezember 2024 mit einer Bilanzsumme von EUR 64.893.578,60 und |
| 2. | die Feststellung des Jahresverlustes für das Geschäftsjahr 2024 in Höhe von EUR – 26.590,22 sowie den Vortrag dieses Verlustes auf das Geschäftsjahr 2025. |
| 3. | Die Entlastung des Vorstandes gemäß Anstaltssatzung §7 Abs. 2 (h) für das Geschäftsjahr 2024. |
TOP 2: | Bestellung eines Wirtschaftsprüfers für das Wirtschaftsjahr 2025 |
Die VG-Werke benötigen gem. § 2 Abs.2 Nr.3 EigAnVO in Verbindung mit § 89 Abs.2 GemO einen Abschlussprüfer für eine Gesamtabschlussprüfung. Seit 2017 gibt es einen Gesamtabschluss für alle 4 Betriebszweige.
Es wurden bei 4 Wirtschaftsprüfungsunternehmen Angebote sowie die Nennung von Referenzen angefragt und auch 4 Angebote abgegeben.
Auswertung:
Nach Auswertung der vorliegenden Angebote empfehlen die VG-Werke die Vergabe der Prüfungsleistungen an das Wirtschaftsprüfungsunternehmen Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz zu vergeben.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig gem.7 § Absatz 2 g) der Anstaltssatzung, die Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH aus Koblenz zum Abschlussprüfer für den Gesamtabschluss der VG-Werke für das Jahr 2025.
| TOP 3: | Neuregelung Nebenzähler |
| TOP 3.1: | Neuregelung Nebenzähler |
In der 4. Sitzung des Verwaltungsrates am 26.06.2025 wurde die IST-Situation und die darauffolgende Änderung der Regelung für die Nutzung der Nebenzähler vorberaten.
Unter Nebenzähler wird ein Unterzähler verstanden, der zusätzlich zum Hauptzähler dem Grundstück zugeordnet wird. Die Nutzung ist geregelt in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung, §23 Abs. 5. Der von ihm gemessene Verbrauch dient als Abzug der Mengen für die Berechnung der Schmutzwassergebühr. Aktuell sind 491 Stück Nebenzähler registriert, davon sind 22 Stück für den Weinbau bzw. Vieh- und Pferdehaltung.
Mit Beschluss des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 22.11.2021 und des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen am 30.11.2021 wurde zum 01.01.2022 eine Antragspflicht sowie eine Verwaltungsgebühr für Nebenzähler eingeführt. Der Antrag regelt die ordnungsgemäße Nutzung des Nebenzählers.
Der administrative Aufwand und die Abrechnung der Nebenzähler in der Verwaltung, im Vergleich zum Nutzen für die Bürger, ist sehr hoch.
Gemäß §23 Abs. 4 der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung gewähren die VG-Werke jährlich jedem einen pauschalen Abzug der Schmutzwassergebühr von 10 %. Die Mehrheit der erfassten Nebenzähler erreicht diesen Prozentsatz allerdings nicht und hat gegebenenfalls durch die Verwaltungsgebühr sogar einen Nachteil. Zudem wird oft vermutet, dass der reguläre 10% Abzug zusätzlich zum Abzug des Nebenzählers gewährt wird. Dies ist allerdings ausgeschlossen.
Zusätzlich besteht das Risiko, dass auch ein genehmigter Nebenzähler zum späteren Zeitpunkt nicht sachgemäß betrieben wird. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass z.B. Gartenpools nachträglich gebaut werden und das verbrauchte Trinkwasser, das in diesem Fall dem Kanal zuzuführen ist, in Abzug gebracht wird.
Geplante Änderung:
Die Nutzung der Nebenzähler zur Absetzung der Schmutzwassergebühr wird für alle privaten Haushalte ab dem 01.01.2026 ausgeschlossen. Die in der Verbrauchsabrechnung bereits erfassten Nebenzähler werden für das Jahr 2025 letztmalig zum Tragen kommen. Die Betroffenen werden schriftlich informiert.
Die pauschale Absetzung von 10% des Schmutzwassers für alle Bürger bleibt unberührt.
Eine Genehmigung für einen Nebenzähler erhalten ausschließlich Landwirtschafts-, Winzer- oder Nahrungsmittelherstellungsbetriebe oder ähnliche, die nachweislich einen hohem Trinkwasserbedarf für die Herstellung von Erzeugnissen benötigen. Alle Betriebe, die unter die oben genannten Regelungen fallen, müssen ab 01.01.2026 einen neuen Antrag stellen. Die Betroffenen werden schriftlich informiert.
Hierzu ist die Anpassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung notwendig.
Beschluss:
Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig die Neuregelung der Nebenzähler ab dem 01.01.2026.
TOP 3.2: | Neufassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung |
Die Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) wurde letztmals in den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 22.06.2024 geändert. Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat dem in seiner Sitzung am 29.04.2024 zugestimmt.
Mit Beschluss des Verwaltungsrates am 25.09.2025 über die Neuregelung der Nebenzähler ab 01.01.2026 ist diese Änderung in der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung zu verankern.
Zusätzlich wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Zusammenstellung der Änderungen:
| Stelle | Begründung |
| § 23 Abs. 2 | Frist für die Meldung der Zählerstände wurde angepasst. |
| § 23 Abs. 5 | - Klarstellung welche Art der Betriebe eine Absetzung der Schmutzwassergebühr, über den pauschalen Abzug hinaus, beantragen dürfen. - Auf eine Frist der Antragstellung wurde verzichtet, da ein genehmigter Nebenzähler auch unterjährig in die Datenbank aufgenommen werden kann. - Bei der Absetzung aufgrund eines Wasserrohrbruches wurde verdeutlicht, dass jedermann einen solchen Antrag stellen kann. - Eine Klarstellung, dass entweder die pauschale Absetzung oder die Absetzung nach Nebenzähler greifen kann. |
| § 35 Abs. 1 und Abs. 2 | Anpassung des Datums bei Inkraft- und Außerkrafttreten. |
Gemäß § 7 Abs. 3 h.) der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR Bedarf die Änderung der Satzung ebenfalls der Zustimmung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.
Beschluss:
| 1. | Der Verwaltungsrat beschließt einstimmig die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) gem. Anlage 1 zur Vorlage dieser Sitzung. |
| 2. | Der Verwaltungsrat bittet den Verbandsgemeinderat um Zustimmung gem. §7 (3) h der Anstaltssatzung. |
| TOP 4: | Mitteilungen und Anfragen |
| TOP 4.1: | Zwischenbericht der VG-Werke Sprendlingen-Gensingen AöR zum 30.06.2025gem. § 5 Absatz 8 Anstaltssatzung |
Nach § 5 Abs. 8 Anstaltssatzung hat der Vorstand dem Vorsitzenden des Verwaltungsrates und den Verwaltungsrat spätestens zum 30. September des Wirtschaftsjahres über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Entwicklung des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Der Wirtschaftsplan 2025 wurde noch auf Basis des alten Systems aufgestellt.
Der Erläuterungsbericht wurde im Zuge der Systemumstellung zum 01.01.2025 in der Darstellung und Kommentierung des Erfolgs- und Vermögensplans angepasst. Die Salden der Finanzbuchführung per 30.06.2025 sind den Ansätzen des Wirtschaftsplans für das Wirtschaftsjahr 2025 gegenübergestellt.
TOP 4.2: | Mitteilung zur Grundwassersituation |
Der Vorstand Herr Spenst beantwortet die Frage aus der letzten Sitzung zu den Pegelständen des Grundwassers, betrachtet auf die letzten 8 Jahre. Mittels Absinktrichter kann gemessen werden, wie hoch das Grundwasser steht. Der Grundwasserstand in den letzten 3 Jahren hat sich sehr entspannt, auch durch die regenreichen Zeiten. Nach Fertigstellung des neu geplanten Brunnens soll die Förderung beider Brunnen geteilt werden.