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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 45/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Badenheim

Rechtsgültiger FNP

geplante Änderungsfläche

Am Mittwoch, dem 12.10.2022 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 22. Sitzung des Ortsgemeinderates Badenheim statt.

Der Antrag des Vorsitzenden zur Aufnahme eines neuen TOP 5 (Änderung des Flächennutzungsplanes in der OG Sprendlingen) wird einstimmig beschlossen.

Die Tagesordnung wird in veränderter Reihenfolge abgehandelt.

TOP 1:

Fragen der Einwohner

Ratsmitglied Zöller möchte stv. für einen Einwohner wissen, wann der Verkehrsspiegel an der Kreuzung Bahnhofstraße/Friedhofstraße wieder installiert werde. Nach Angaben des LBM hätte es nach dem Zwischenfall im Juni 2022 ca. 2 - 3 Monate dauern sollen, so der Vorsitzende.

TOP 2:

Kostenverteilung des Heckenschnitts zwischen der Ortsgemeinde und Anliegern

Sach- und Rechtslage:

Nach § 2 Abs.1 und § 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes (KAG) können kommunale Gebietskörperschaften von Grundstückseigentümern, dinglich Nutzungsberechtigten oder Gewerbetreibenden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen oder Anlagen ein Vorteil entsteht, Beiträge erheben.

Auf der Grundlage des § 24 Gemeindeordnung (GemO) hat der Ortsgemeinderat Badenheim in Verbindung mit den vorgenannten §§ 7 ff. des Kommunalabgabengesetzes (KAG) mit Datum vom 24.11.2021 die Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld-, Weinbergs- und Waldwege beschlossen.

Wirtschaftswege im Sinne der vorgenannten Satzung sind keine öffentlichen Straßen. Diese Wege dienen nach § 1 Abs. 5 Landesstraßengesetz ausschließlich der Bewirtschaftung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.

Nach aktueller Rechtslage sind Bestandteil der Wirtschaftswege:

1.

Der Wegekörper, das sind insbesondere Wegegrund, Wegeunterbau, Wegedecke, Brücken, Durchlässe, Dämme, Gräben, Entwässerungsanlagen, Böschungen, Stützmauern, Seitenstreifen.

2.

Der Luftraum über dem Wegekörper sowie

3.

Der Bewuchs und das Zubehör.

Aus diesem Grunde werden die Rechnungen für den Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages berücksichtigt.

In seiner 28. Sitzung am 08.08.2018 hat der Ortsgemeinderat Badenheim den Antrag des Bauernvereins, die Kosten für den Heckenrückschnitt an Wirtschaftswegen bei der Abrechnung des Wegebaubeitrages nicht zu berücksichtigen, aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Ortsbürgermeister wurde jedoch ermächtigt, anteilige Kosten durch Beratungen mit dem Bau- und Wegeausschuss jährlich neu zu berechnen und als Empfehlung an den Ortsgemeinderat weiterzugeben.

Der Bau- und Wegeausschuss des Ortsgemeinderates Badenheim hat sich in seiner 4. Sitzung am 04.08.2022 mit der Thematik befasst und empfiehlt - auf Basis der Rechnung für den Heckenrückschnitt in 2022 - dem Ortsgemeinderat Badenheim, die für 2022 anfallenden Kosten des Heckenrückschnitts entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages entsprechend der Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses in Höhe von 40 % zu übernehmen.

Nach einleitenden Worten des Vorsitzenden zum Sachverhalt stimmt der Rat ohne Diskussion ab.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt, die Rechnungen für den Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages entsprechend der Empfehlung des Bau- und Wegeausschusses in Höhe von 40 % zu übernehmen.

Finanzielle Auswirkung:

Im Haushalt 2022 werden entsprechende Mittel bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3:

Instandsetzung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Badenheim

Sach- und Rechtslage:

In der Gemarkung Badenheim soll ein Wirtschaftsweg auf einer Länge von ca. 600 m ertüchtigt werden. Hierbei handelt es sich um den Wirtschaftsweg an der Grenze zur Gemarkung Wöllstein, welcher zur Windkraftanlage führt. Der geschotterte Wirtschaftsweg hat auf der gesamten Länge mehrere große Schlaglöcher, in welchen sich das Niederschlagswasser zu großen Pfützen sammelt und stehen bleibt. Um die Wasserführung bzw. die Wasserableitung des Weges wiederherzustellen, soll die Fahrbahndecke aufgerissen und wieder begradigt werden.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat beschließt die Sanierung des Wirtschaftsweges. Die entstehenden Kosten, sollen nicht über die Wegeausbaubeiträge refinanziert werden, sondern über die im Haushalt zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Verlauf der Beratung:

Der Rat diskutiert den Zustand des betreffenden Wirtschaftsweges. Die Qualität wird als noch eine Zeit lang tragbar beurteilt, so dass derzeit auf eine teure Reparatur verzichtet und eine kostengünstige Variante in notwendigem Umfang gewählt werden kann. Darüber beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim beschließt eine Verbesserung der Wegeoberfläche in einem nur unbedingt notwendigen Umfang. Die entstehenden Kosten sollen nicht über die Wegeausbaubeiträge refinanziert werden, sondern über die im Haushalt zur Verfügung stehenden Finanzmittel.

Finanzielle Auswirkung:

Die notwendigen Haushaltsmittel stehen im Haushalt 2022 bereit.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4:

Überprüfung und Optimierung gasbetriebener Heizungen kommunaler Liegenschaften

Sach- und Rechtslage:

Der anhaltende Gasmangel führt zu stark steigenden Energiepreisen. Bei kommunalen gasbetriebenen Liegenschaften ist aus diesem Grund mit steigenden Kosten zu rechnen.

Deshalb hat die Energieagentur am 14.07.2022 einen Workshop zur Krisenresilienz kommunaler Gebäude veranstaltet. Bei dem Workshop waren Mitarbeitende der VG-Verwaltung, Vertreter der Ortsgemeinden und Vertreter der Feuerwehren anwesend.

Die Ergebnisse des Workshops wurden am 25.07.2022 in der

16. Ortsbürgermeisterdienstbesprechung vorgestellt.

Folgende Maßnahmenvorschläge wurden während des Workshops zur Energieeinsparung und Effizienzsteigerung der Heizungssysteme erarbeitet:

Kurzfristige Maßnahmen:

analysieren von hohen Verbräuchen

Überprüfung, ob Räume gemeinschaftlich genutzt werden können

Sensibilisierung der Mitarbeitenden, Nutzer, Bürger/innen und Eigentümer zu Energieeinsparmaßnahmen

Möglichkeiten zu Homeoffice prüfen

Umstellung sämtlicher Beleuchtung auf LED

Räume nur während der Nutzung beleuchten und Lichtanlagen automatisieren

prüfen ob der Erwerb von PV-Anlagen auf kommunalen Liegenschaften möglich ist

Überprüfung und Optimierung der Lüftungs- und Heizungsanlagen

Absenkung der Raumtemperatur

Warmwasser in Toilettenanlagen reduzieren oder abschalten

Austausch der Heizungsventile

hydraulischen Abgleich durchführen

zeitverzögernde Heizung

Absenkung der Vorlauftemperatur um 2 °C

Mittelfristige Maßnahmen:

Bestehende PV-Anlagen mit Batteriespeicher nachrüsten

Installation von Solarthermie- oder PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden

Räumlichkeiten könnten zusammengelegt werden, sodass nicht das gesamte Gebäude beheizt werden muss

Erstellung eines Handouts oder eines Leitfadens über Energieeinsparmöglichkeiten in den Räumlichkeiten

Aufbauen eines Info/Chat-Netzes, bei dem direkte Fragen geklärt werden können (FAQ)

Feinsteuerung Heizung

Einbau eines Türschließsystems

Tore und Fenster warten, damit diese richtig schließen können

absenken der Temperatur in den Fahrzeughallen

hydraulischen Abgleich durchführen

Bewegungsmelder für Flur und WC

Umstellung der Energieträger

Langfristige Maßnahmen:

PV-Anlagen auf Gemeindeflächen sowie Ausgleichsflächen

Berücksichtigung von PV-Anlagen im FNP

Verbrauchsenken und Gebäudeanalyse

Objektprüfung

Warmmietprüfung

Umlageverfahren

PV mit Cloud-Lösung

Schwachstellen an der Gebäudehülle ausbessern

Fenster erneuern

Heizung erneuern

B-Pläne zentrale Energieversorgung für Baugebiete prüfen

Gebäudeanalyse, welches Gebäude muss gehalten werden

Gebäude nachhaltiger nutzen

Gebäudesanierung/Neubauten

Verwaltungsintern wurden die Ergebnisse der Maßnahmenvorschläge ausgewertet.

Neben den zuvor dargestellten noch zu diskutierenden Maßnahmen wurde als erste kurzfristige Maßnahme die Überprüfung und Optimierung der Heizungsanlagen ausgewählt. Mit der Überprüfung der Heizungsanlagen können Energieeinsparpotentiale identifiziert und Optimierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Durch die kurzfristige Durchführung der Optimierungsmaßnahmen können die Energieverbräuche bereits für die kommende Heizperiode reduziert werden.

Beschlussvorschlag:

Der Ortsgemeinderat beauftragt die Verwaltung energieeinsparende Maßnahmen zu prüfen, kurzfristig eine Heizungsüberprüfung zu beauftragen und erforderliche Optimierungen durchzuführen.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Maierle. Der neue Mitarbeiter in der Energieagentur stellt sich zunächst kurz vor. In Kürze soll dann ein Leistungsverzeichnis zur Überprüfung der Heizungen erarbeitet und anschließend ausgeschrieben werden, so Herr Maierle.

Der Rat ist sich einig, eine Bestandsaufnahme nur unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten zuzulassen. Eine Investition von 300 Euro für jede Liegenschaft sei nicht notwendig. Zudem bestehe für die Gemeindehalle ein Contracting-Vertrag mit der EDG mbH in Nieder-Olm. Der Vorsitzende lehnt „erforderliche Optimierungen“ ohne eigene Eingriffsmöglichkeiten ab. Dem entsprechend wird der Beschluss gefasst.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim beauftragt die Verwaltung energieeinsparende Maßnahmen zu prüfen und kurzfristig eine Heizungsüberprüfung zu beauftragen.

Finanzielle Auswirkung:

Die Kosten pro Liegenschaft liegen voraussichtlich in einem Kostenrahmen von 300,- Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 6

Nein-Stimmen: 3

TOP 5:

Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen im Bereich "Gau-Bickelheimer-Straße -Süd"

- Zustimmungsverfahren gem. § 67 Abs. 2 GemO

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße-Süd“ beschlossen. Ziel der Planung ist die Ausweisung einer Mischbaufläche.

Rechtsgültiger FNP:

geplante Änderungsfläche:

Im wirksamen Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen ist das Gebiet teilweise als Gewerbefläche dargestellt. Die Planung zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde in der Sitzung am 26.09.2022 gebilligt. Gemäß § 67 Abs. 2 GemO bedarf die endgültige Entscheidung über die Änderung des Flächennutzungsplanes der Zustimmung der Ortsgemeinden. Die Zustimmung gilt als erteilt, wenn mehr als die Hälfte der Ortsgemeinden zugestimmt hat und in diesen mehr als zwei Drittel der Einwohner der Verbandsgemeinden wohnen. Im Anschluss an das Zustimmungsverfahren erfolgt der Feststellungsbeschluss durch den Verbandsgemeinderat.

Ohne Diskussion beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Badenheim stimmt der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen in der Gemarkung Sprendlingen für den Bereich „Gau-Bickelheimer-Straße-Süd“ zu.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Ortsgemeinden hat diese Planung keine finanziellen Auswirkungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6:

Mitteilungen und Anfragen

TOP 6.1:

Eilentscheidung gem. § 48 GemO über die Auftragsvergabe zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen

Der Ortsbürgermeister kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann, im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Rats oder des Ausschusses entscheiden.

Der Rat oder der zuständige Ausschuss kann in seiner Sitzung die Eilentscheidung des Ortsbürgermeisters aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind. (§ 48 GemO). Die Eilentscheidung und die notwendigen Anlagen sind im Ratsinfosystem beigefügt.

Der Vorsitzende begründet die Eilentscheidung; und seitens des Rates wird das „Sammelverfahren“ der Ortsgemeinden zur Auftragsvergabe zum barrierefreien Umbau von Bushaltestellen kritisch gesehen, zumal erst jetzt nach 2 Jahren über der gesetzlichen Frist in St. Johann (erste Ortsgemeinde) mit dem Ausbau begonnen werde.

TOP 6.2:

Tätigkeiten von Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamten auf Zeit für die OG Badenheim

Gemäß §119 Abs. 3 Landesbeamtengesetz unterrichten Kommunalbeamtinnen und Kommunalbeamte auf Zeit bis zum 01. April eines jeden Kalenderjahres in einer öffentlichen Sitzung der Vertretungskörperschaft über Art und Umfang ihrer innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübten Nebentätigkeiten und Ehrenämter sowie über die Höhe der dadurch erzielten Vergütungen im vergangenen Kalenderjahr. Für außerhalb des öffentlichen Dienstes ausgeübte Nebentätigkeiten und Ehrenämter gilt dies nur, wenn ein Bezug zum Hauptamt besteht.

Mittels eines fraktionsübergreifenden Antrags konnte eine Änderung des Landesbeamtengesetzes dahingehend erreicht werden, dass Ehrenämter nur noch der Berichtspflicht unterliegen, soweit die erzielten Vergütungen aus den Nebentätigkeiten und Ehrenämtern 4.000,00 Euro in einem Jahr (Gesamtbetrag der Einkünfte pro Jahr; Reisekosten werden nicht mit eingerechnet) übersteigen.

Der erste Beigeordneter Stefan Lufft, die Beigeordneten der Ortsgemeinde, Herrn Uwe Gutenberger und Frau Simone Euler haben keine unterrichtspflichtigen Tätigkeiten im Jahr 2021, die den Schwellenwert von 4.000,00 € im Jahr übersteigen, ausgeübt.

Aus der beigefügten Übersicht können die unterrichtungspflichtigen Tätigkeiten sowie die dadurch erzielte Vergütung von Herrn Ortsbürgermeister Jan Ott für das Kalenderjahr 2021 entnommen werden.

TOP 6.3:

Vorstellung der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen

In der Kreisverwaltung Mainz-Bingen gibt es zwei neue Mitarbeitende, die sich die Stelle der Netzwerk-koordination Ehrenamt teilen. Sie sind zentrale Ansprechpartner für alle ehrenamtlich Aktiven im Landkreis Mainz-Bingen, stehen für Fragen zur Verfügung und organisieren Fachtagungen, Fortbildungen und Informationsveranstaltungen. Eine Umfrage wurde an die Ehrenamtlichen im Landkreis versendet, mit der der Bedarf an Weiterbildungen, Informationen, etc. abgefragt wurde, um die Arbeit entsprechend bedarfsorientiert auszurichten. Die Umfrage steht auf der Homepage des Landkreises unter der Rubrik „Ehrenamt“ zur Teilnahme zur Verfügung.

Kontaktdaten der Netzwerkkoordination Ehrenamt der Kreisverwaltung Mainz-Bingen:

Janine Göthling

Telefon: 06132-787-1018

Fax: 06132-787-97-1018

E-Mail: goethling.janine@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr

Carsten Nickel

Telefon: 06132-787-1019

Fax: 06132-787-971019

E-Mail: nickel.carsten@mainz-bingen.de

Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Uhr; Dienstag und Mittwoch 09:00 - 16:30 Uhr

TOP 6.4:

Badenheim aktuell

Am 18.10.2022, um 20:30 Uhr wird es wieder eine Ausgabe von „Badenheim aktuell“ geben, in der über die Neuigkeiten in der Ortsgemeinde informiert wird.

Zu den Projekten zählen u.a. der Kinderspielplatz, auf dem das 2. Spielgerät incl. Fallschutz aufgestellt wurde. Das Dach des Kletterhauses soll neu gedeckt werden; die Lieferung der Dachplatten verzögert sich, so dass evtl. über eine Alternative nachgedacht werden muss. Zudem müsse der Zaun um den Spielplatz wieder geschlossen werden.

TOP 6.5:

Erdbewegungen an Wirtschaftsweg

Ratsmitglied Dr. Auernheimer hat Erdbewegungen am Wirtschaftsweg Richtung Wöllstein beobachtet und vermutet die Abladung von Mutterboden im Rahmen des Radwegebaues an der L400.

Der Vorsitzende wird dies mit dem Verursacher und dem angrenzenden Weingut klären.

TOP 6.6:

Aufforderung zum Rückschnitt

Ratsmitglied Hanfried Kitzer schlägt einen Amtsblatt-Aufruf vor, mit dem alle betroffenen Grundstückseigentümer aufgefordert werden sollen, den Überhang von ihren Bäumen, Sträuchern und Büschen zu kappen.

TOP 6.7:

Baubeginn Radweg an L 400

Im September 2022 hat der Bau des Radweges an der L 400 begonnen, informiert der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsmitglied Björn Kitzer.

TOP 6.8:

Hinweisschild auf Umleitung

Ratsmitglied Zöller möchte wissen, was es mit dem Umleitungs-Hinweisschild auf sich hat, das zzt. gegenüber der evangelischen Kirche positioniert ist.

In den Herbstferien sollen in Volxheim Reparaturarbeiten im Einmündungsbereich L412/K90 (Kreuznacher Straße/Obergasse) vorgenommen werden, die eine Sperrung der Ortsdurchfahrt in diesem Bereich zur Folge hat und eine entsprechende Umleitungsbeschilderung erforderlich macht.

TOP 6.9:

Kommunale Verkehrsgesellschaft KRN

Der Vorsitzende informiert über den Start der Kommunalen Verkehrsgesellschaft KRN am 17.10.2022. (anliegender Plan im Ratsinfosystem)

Die Buslinie 630 fährt dann von Mainz über Badenheim nach Bad Kreuznach (und zurück) nahezu im Stundentakt. Der Bus hält in Badenheim an der evang. Kirche und in der Bahnhofstraße.

Zudem fährt die ehemalige Linie 221, jetzt 223, über Mittag alle 2 Stunden, ansonsten auch stündlich nach Bad Kreuznach (und zurück).