Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 45/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Heckenrückschnitt entlang von Grundstücksgrenzen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Hecken, durchsetzt mit Einzelbäumen, tragen zu einer ästhetischen Bereicherung unserer Landschaft bei, bieten bei starkem Wind, Regen oder Schnee dem Spaziergänger Wetterschutz, den Wildtieren Versteckmöglichkeiten, Nahrungs- und Bruthabitat und stellen wichtige Trittsteine zur Ausbreitung der Tiere dar. Innerorts wirken sich Hecken positiv auf das Mikroklima aus, da sie reichlich Wasser verdunsten und Plätze beschatten. Darüber hinaus filtern sie Staub, Lärm und Abgase.

Damit alle von den nützlichen Aspekten der Hecken profitieren können, möchten wir die Eigentümer von Grundstücken mit Hecken darum bitten, die Nährgehölze und Pflanzen vor allem entlang von Bürgersteigen und Straßen sowie Wirtschaftswegen zurückzuschneiden, so dass unsere Mitmenschen im öffentlichen Raum nicht beeinträchtigt oder gar gefährdet werden. Wenn Gehwege und Straßen nicht auf voller Breite frei sind oder in Kurvenbereichen die Sicht behindern, kann es zu Unfällen kommen, die es zu vermeiden gilt. Ein richtiger Heckenschnitt ist daher wichtig. Es empfiehlt sich, mindestens zweimal im Jahr Hecken und Sträucher an den Grundstücksgrenzen zu kontrollieren.

Liebe Gartenbesitzer, bitte überprüfen Sie Ihre Grundstücksgrenzen und schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken zurück. Achten Sie beim Rückschnitt auch auf die erforderliche Höhe, um Behinderung anderer zu vermeiden. Diese Aufforderung gilt nicht als Kritik am Pflegezustand Ihres Gartens, sondern stellt eine Bitte um gegenseitige Rücksichtnahme und Wahrnehmung von Pflichten dar.

Vielen Dank.

Jan Ott, Ortsbürgermeister