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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 46/2023
Amtlicher Teil
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Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße“ in der Gemarkung Sprendlingen

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Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB

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Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Südlich der Sankt Johanner Straße “ in der Gemarkung Sprendlingen in seiner Sitzung am 27.04.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Das Plangebiet erstreckt sich über folgende Grundstücke: Flur 10: Flurstücke: 158/3, 166/2, 169/1, 169/6, 168, 173, 264/1, 161, 162/2, 162/3, 162/4, 166/4, 166/3, 167, 174, 197, 198, 199, 263/1, 268, 183/1 Flur 11 Nr. 345/3 und 16/16

Ziel der Planung ist die Ausweisung von Wohnbauflächen und Grünflächen.

Übersichtsplan:

Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.

Die Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs. 1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten.

Der Entwurf der Planung liegt mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von Donnerstag den 23.11.2023 bis einschließlich Freitag den 29.12.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen vorgebracht werden. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Manfred Scherer

Bürgermeister