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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 46/2024
Amtlicher Teil
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Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach

Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung 2025 mit dem Wirtschaftsplan sowie Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Wirtschaftsplans des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach für das Wirtschaftsjahr 2025 werden bis zum 14.11.2024 der Verbandsversammlung zugeleitet. Es besteht die Möglichkeit, ab diesem Tag bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2025 in die entsprechenden Unterlagen während der allgemeinen Öffnungszeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer Nr. 335, 3. OG, Einsicht zu nehmen. Ferner können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung 2025, dem Wirtschaftsplan und seinen Anlagen eingereicht werden; schriftlich an den Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, oder elektronisch (E-Mail-Adresse: f.odernheimer-dech@vg-sg.de). Über diese Vorschläge wird die Verbandsversammlung befinden.

Sprendlingen, 07.11.2024
gez.
Manfred Scherer
Verbandsvorsteher