Am Donnerstag, dem 26.10.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Eckhard Siegfried die 38. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.
Der Antrag des Vorsitzenden, einen neuen TOP 5 mit aufzunehmen, wird einstimmig beschlossen.
Auch der Antrag von Ratsmitglied Daudistel, eine nicht öffentliche Mitteilung öffentlich zu beraten (TOP 6 neu) wird einstimmig beschlossen.
Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt.
TOP 1: Fragen der Einwohner
Es werden keinen Fragen gestellt.
TOP 2: Bauleitplanung Horrweiler "Kleingärten 1. Änderung"
Beratung und Beschlussfassung über:
1. die im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen
2. Satzungsbeschluss und Billigung der Begründung
Sach- und Rechtslage:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Kleingärten 1. Änderung“ als Bebauungsplan gem. § 13a BauGB beschlossen. In der Sitzung am 29.09.2022 wurde der Vorentwurf gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der Öffentlichkeit sowie nach § 4 Abs. 2 BauGB zur Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Begründung lag gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von Montag, den 12. Juni 2023 bis einschließlich Freitag, den 14. Juli 2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 31. Mai 2023 um eine Stellungnahme gebeten.
Das Planungsbüro IGW hat die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet, gewürdigt und Beschlussvorschläge unterbreitet. Der Entwurf, die Stellungnahme und deren Würdigungen sind in der Anlage beigefügt. Der Rat hat diese Anregungen abzuwägen. Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, können die entsprechenden Satzungsbeschlüsse gefasst werden.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende trägt die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vor und lässt – entgegen der Empfehlung der Fachplanerin – darüber abstimmen. Alle Beschlüsse werden ohne weiteren Diskussionsbedarf einstimmig gefasst.
Folgende Korrekturen vorzunehmen:
1. Die Nummerierung in Kap. 3 „Hinweise“ der textl. Festsetzungen muss entsprechend (von „1.“ in 3.1, von „2.“ 3.2, von „3.“ In 3.3 usw.) geändert werden.
2. Auf S. 5 der Abwägungen ist der Punkt 3.2. zu streichen.
Seitens des Rates erkundigt man sich im Zusammenhang mit der Satzungsänderung bzgl. des Parkverhaltens an den Kleingärten danach, was mit den derzeitig dort parkenden Autos geschieht. Ortsbürgermeister Siegfried erklärt, diese müssen weggefahren bzw. entfernt werden.
Anschließend verliest Herr Siegfried den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.
Beschluss:
Die einzelne in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt den Bebauungsplan „Kleingärten 1. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung; die Begründung wird gebilligt.
Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet „Kleingärten 1. Änderung“ aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.
Finanzielle Auswirkung:
Für das Verfahren stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Umbau der vorhandenen Scheune zur Wohnung Anbau eines Technik- und Sanitärbereichs (23087)
Sach- und Rechtslage:
Hinweis:
Der Antrag ist am 21.09.2023 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.
Die Antragstellerin beabsichtigt den Umbau einer vorhandenen Scheune zu einer Wohnung sowie den Anbau eines Technik- und Sanitärbereiches.
Ein Lageplan und Pläne des geplanten Bauvorhabens sind in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.
Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst.
Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil und im Geltungsbereich der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung.
Es wurde festgestellt, dass das Vorhaben von der Erhaltungs- und Gestaltungssatzung abweicht.
- Bestehendes, sichtbares historisches Fassadenmaterial wie Bruchstein, Ziegelstein- oder Fachwerkfassaden dürfen nicht überdeckt werden, auch nicht im Sockelbereich. Bei Sanierung oder Neubau sind regionaltypische Materialien und Farben zu verwenden.
Die Antragstellerin plant das vorhandene Ziegelmauerwerk mit Fassadendämmung zu versehen.
Des Weiteren wird von der nach § 8 LBauO genannten Abstandsfläche abgewichen. Gemäß § 11 der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung können Abstandsflächen auf ein geringeres Maß reduziert werden oder entfallen, wenn es der Wahrung der baugeschichtlichen Bedeutung oder der erhaltenswerten Eigenart der Umgebung dient.
Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB und der Erhaltungs-und Gestaltungssatzung zu beurteilen.
Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderungen an gesunde Wohn-und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.
Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden. Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB)
Verlauf der Beratung:
Seitens des Rates wird vorgeschlagen, den Papier-Wust zu reduzieren (betreffend Pläne etc). Herr Paul von der Verwaltung empfiehlt, interessehalber alles beieinander zu lassen. Ohne weiteren Beratungsbedarf beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 4: Annahme von Geldspenden für das Dorffest "Lichterspiele"
Die Firmen WINTEC, MVB, Dachkater, Alexander Kost, Achim Hochthurn, Weingut Huff-Doll, Sparkasse Rhein-Nahe, Rafal Szumny, Thomas Eschborn, Hardy Höpp, Aline Kiefer, Kern+Korn (Regina Kern), Markus Rosskopp (Fahrrad Rosskopp), Peter Liebelt, Kleinquadrat spenden insgesamt 5.000,00 € für das Dorffest „Lichterspiele“
Einnahmen Summe — 5.000,00 €
Weingut Kost — 600,00 €
Weingut Hochthurn — 600,00 €
M. Rosskopp — 100,00 €
Fahrrad Rosskopp — 100,00 €
Kleinquadrat — 100,00 €
P. Liebelt — 300,00 €
T. Eschborn — 500,00 €
Kern + Korn — 100,00 €
SPK Rhein-Nahe — 250,00 €
Rafal Szumny — 200,00 €
WinTech — 100,00 €
MVB — 500,00 €
Hardy Höpp — 500,00 €
Dachkater — 250,00 €
Weingut Doll — 600,00 €
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler stimmt der Annahme der Spende zu.
Finanzielle Auswirkung:
Die Spendengelder stammen aus Privat-/Firmenvermögen, entlasten die Ortsgemeinde, wirken sich somit positiv auf den Haushalt aus und sind dem Allgemeinwohl zuträglich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Dorferneuerung Horrweiler - Mehr Grün im Dorf
Auftragsvergabe der Planungsleistungen
Sach- und Rechtslage:
In der Sitzung am 18.08.2022 hat der Ortsgemeinderat Horrweiler beschlossen einen Antrag im Förderprogramm „Mehr Grün im Dorf“ im Rahmen der Dorferneuerung zu stellen. In der Sitzung am 14.09.2023 wurden aufgrund von Nachforderungen der Bewilligungsbehörde zwei weitere Flächen in das Projekt aufgenommen.
Am 19.10.2023 ist der Bewilligungsbescheid über 91.200,00 € bei der Verbandsgemeindeverwaltung eingegangen.
In der nichtöffentlichen Anlage ist das Planungsangebot für die Leistungsphasen 1-9 beigefügt. Es wird vorgeschlagen die Leistungsphasen 1-9 zu beauftragen und zunächst die Leistungsphasen 1-7 freizugeben.
Nach Fertigstellung der Ausführungsplanung durch das Planungsbüro wird diese dem Ortsgemeinderat vorgestellt.
Verlauf der Beratung:
Der Vorsitzende informiert per PP-Präsentation über die Zusammensetzung der Kosten sowie über die zu erwartenden Zuschüsse von 92.000 €. Die Maßnahme müsse bis Ende 2023 begonnen und die erste Tranche bis 2025 ausgegeben sein, um die Zuschüsse in Anspruch nehmen zu können. Nach kurzer Diskussion beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Horrweiler ermächtigt den Ortsbürgermeister den Planungsauftrag an das anbietende Planungsbüro zu vergeben.
Finanzielle Auswirkung:
Für die Planungsleistungen stehen im Haushalt 2023 ausreichend Mittel zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 6
Nein-Stimmen: 3
TOP 6: Beratung der Anfrage bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR)
Bezüglich der Wirtschaftswege Flur 1 Nr. 776, Flur 3 Nr. 1226 und Flur 4 Nr. 543
Wurden diese Wege durch ein Flurbereinigungsverfahren hergerichtet?
In der letzten Ratssitzung am 14.09.2023 kam im Rat die Frage auf, ob die oben genannten Wirtschaftswege durch ein Flurbereinigungsverfahren hergerichtet wurden.
Der Fachbereich 2 erkundigte sich bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum über die genannten Wirtschaftswege.
Folgende Mail erhielten wir:
Von: Yannick.Hautz@dlr.rlp.de
Gesendet: Mittwoch, 18. Oktober 2023 16:04
An: Paul, Christian
Betreff: Anfrage Horrweiler
Guten Tag Herr Paul,
bezüglich Ihrer Anfrage zu den Wegeflurstücken (Flur 1 Flurstück 776, Flur 3 Flurstück 1226 Und Flur 4 Flurstücke 543 und 560) in Horrweiler konnte ich folgendes ermitteln: Alle von Ihnen bezeichneten Wege waren noch nie Teil eines Flurbereinigungsverfahrens (zumindest zurückgehend bis 1947; weiter lässt sich der Sachverhalt nicht verfolgen, da die Kulturämter erst mit Entstehung des Landes Rheinland-Pfalz eingerichtet wurden).
Sollte die Machbarkeitsstudie positiv ausfallen, können die Wirtschaftswege zu einer öffentlichen Straße umgewidmet werden.
Verlauf der Beratung:
Einige Ratsmitglieder mutmaßen eine Flurbereinigung zu viel früherer Zeit. Nach Aussagen von den Ratsmitgliedern Daudistel und Hessert wurde die erste Flurbereinigung bereits 1929 durchgeführt. Ein Horrweiler Bürger erklärt, dass eine weitere Flurbereinigung für 1939 geplant war, allerdings erst im Jahre 1947 kriegsbedingt durchgeführt werden konnte.
Seitens des Rates wird vorgeschlagen, über den Rechtsanwalt des Gemeinde- und Städtebundes prüfen zu lassen, welche Auswirkungen diese Feststellung auf ein mögliches Bebauungsplanverfahren haben könnte.
Ein Beschluss wird nicht gefasst.
TOP 7: Mitteilungen und Anfragen
TOP 7.1: Kita-Konzeption
Die Konzeption wird zurzeit überarbeitet und wird Ende Oktober vorliegen.
TOP 7.2: Zuwendungsbescheid
Der Zuwendungsbescheid zu „Mehr Grün im Dorf“ über einen Betrag in Höhe von 91.200,- € ist eingegangen:
Folgende Beträge müssen im jeweiligen Haushaltsjahr bis zum angegebenen Zeitraum ausgegeben sein:
| - Im Haushaltsjahr 2023: | 40.000,- € (zu verausgaben bis 31.12.2025) |
| - Im Haushaltsjahr 2024: | 23.900,- € (zu verausgaben bis 31.12.2026) |
| - Im Haushaltsjahr 2025: | 27.300,- € (zu verausgaben bis 31.12.2027) |
Als nächster Schritt muss der Auftrag zur Erstellung des Leistungsverzeichnisses an Frau Franzen erteilt werden (die entsprechenden Mittel stehen im Haushalt 2023 zur Verfügung); danach erfolgt die Ausschreibung.
TOP 7.3: Grenzpunkte im südlichen Bereich des NBG "Zu Gehren"
Die Bauaktivitäten und Beschwerden von Mitbürgern machen es notwendig, einige Grenzpunkte wiederherzustellen. Auf einen Hinweis hat Ortsbürgermeister Siegfried Herrn Christoph Kern angefragt, ob er ein GPS-basiertes Gerät zur Eruierung der Grenzpunkte besitzt. Er hat seine Unterstützung zugesagt und prüft nun, wie er die Katasterdaten für das Gebiet bekommen kann. Über das Ergebnis wird er dem Ortsbürgermeister berichten.
TOP 7.4: Mehrgenerationenprojekt
Ratsfrau Christ erkundigt sich zum Mehrgenerationenprojekt Blumenwiese und schlägt eine Vorgehensweise dazu vor, die sie detailliert erläutert. Ratsmitglied Galle möchte wissen, was mit der Fläche geschieht, auf der zurzeit noch Steine liegen. Der Vorsitzende erklärt, für diese Fläche ist noch keine Planung vorgesehen.
TOP 7.5: Betonweg herrichten
Ratsfrau Christ erinnert daran, dass der Betonweg wieder ordnungsgemäß hergerichtet wird.
Der Vorsitzende erklärt, dass die Fa. Vitronet diese und eine weitere Stelle auf einer Asphaltfläche in der Nähe des Spielplatzes „Am Sonnenberg“ wiederherstellen muss. Der Vorsitzende wird der Firma entsprechende Beweisfotos zusenden.
TOP 7.6: Schäden und Mängel durch Glasfaserverlegung
Der Mitarbeiter der Bauverwaltung, Christian Paul, informiert auf Anfrage von Ratsfrau Christ darüber, dass die Rinne bzw. Dachrinne an einem Anwesen an einer Horrweiler Firma der Versicherung gemeldet sei. Des Weiteren kam die Frage auf zu den durchgeführten Testbohrungen im Asphalt. Dabei wurde festgestellt, dass von 10 Bohrungen
7 Bohrungen den Anforderungen nicht entsprochen haben. 8 Bohrungen werden noch einmal erneut durchgeführt. Dieselbe Firma führt unter anderem auch Lastplattendruckversuche (LPD) durch; die Ergebnisse werden auch zur Verfügung gestellt.
Nach Aussage des Vorsitzenden liegen die Unterlagen von Baucontrol vor. Er will das Protokoll der Fa. Baucontrol an die Ratsmitglieder per Email verschicken.
TOP 7.7: Anfrage zu Sachstand P&R Anlage am Bahnhof Gensingen-Horrweiler
Zum Sachstand P&R-Anlage am Bahnhof Gensingen-Horrweiler gebe es nichts Neues, erklärt der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsmitglied Unterhalt.
TOP 7.8: Hinweis zu wassergefüllter Senke
Ortsbürgermeister Siegfried weist Ratsmitglied und Mitglied der FFW-Einheit Aspisheim, Julian Becker, darauf hin, dass eine Senke, in der ein Hydrant in Richtung Aspisheim steht, mit Regenwasser gefüllt ist. Ratsmitglied Becker wird die entsprechende Baufirma informieren.
TOP 7.9: Anfrage zu Sachstand Funkmast
Auch in Sachen Funkmast gibt es keine Neuigkeiten, erklärt der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsmitglied Daudistel. Bürgermeister Scherer wird um Informationen zum Sachstand gebeten.