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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 48/2022
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom  Haupt- und Bauausschusses    des  Ortsgemeinderates Aspisheim 

Am Dienstag, dem 08.11.2022, fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Gunter Dautermann die 9 öffentliche Sitzung des Haupt- und Bauausschusses des Ortsgemeinderates Aspisheim statt.

Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:

TOP 1: Planung eines städtebaulichen Konzeptes für die Ortsgemeinde Aspisheim

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Aspisheim plant die Durchführung eines städtebaulichen Konzeptes.

Das städtebauliche Konzept bildet eine Grundlage, um das Entwicklungspotenzial der Ortsgemeinde anzuzeigen und Perspektiven für dessen zukünftige Nutzung darzustellen.

Das städtebauliche Konzept soll an das geplante Neubaugebiet „Am Schlag“ angrenzen.

Die Verwaltung wurde beauftragt 2 Geltungsbereiche des städtebaulichen Konzeptes zu erstellen.

Der Haupt- und Bauausschuss soll entscheiden, ob er der Fläche 1 oder der Fläche 2 zustimmt.

Ein Entsprechender Lageplan mit den geplanten Flächen ist in der Anlage beigefügt.

Der Geltungsbereich der Fläche 1 hat eine Größe von ca. 3,43 ha. Die Fläche 2 kommt auf eine Größe von ca. 3,91 ha.

Beschluss:

Der Haupt- und Bauausschuss der Ortsgemeinde Aspisheim stimmt der Planung eines städtebaulichen Konzeptes zu.

und

der Haupt- und Bauausschuss stimmt dem Geltungsbereich der Fläche 1 / Fläche 2 zu.

Finanzielle Auswirkung:

Eine genaue Kostenangabe für das städtebauliche Konzept ist noch nicht möglich.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende erläutert kurz den Sachstand. Die Ausschussmitglieder sind sich grundsätzlich einig, dass ein städtebauliches Konzept für die weitere Entwicklung des Dorfes erstellt werden soll. Da bei diesem Konzept auch schon die Oberflächen- und Schmutzwasserentwässerung eine Rolle spielt, wird lange über die Größe des Gebietes diskutiert.

Beschluss:

Der Ausschuss einigt sich auf die vorgeschlagene Fläche 2 mit der Erweiterung auf die Flächen „In der Hohlgasse“ und „Auf der Hochstatt“. (Siehe Anlage)

Ein wichtiges Anliegen des Ausschusses ist es noch, dass zwischen Wohngebiet und Weinberge ein Grünstreifen entsteht!

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 2: Umbau und Sanierung eines Wohnhauses mit Garage in ein Zweifamilienwohnhaus 22123

Sach- und Rechtslage:

Hinweis:Der Antrag ist am 21.10.2022 bei der Verwaltung eingegangen. Das Einvernehmen der Gemeinde gilt gem. § 36 (2) Satz 2 BauGB als erteilt, wenn es nicht binnen von zwei Monaten nach Eingang verweigert wurde.

Der Antragssteller beabsichtigt den Umbau und die Sanierung eines Wohnhauses mit Garage in ein Zweifamilienhaus. Der Umbau betrifft das Erdgeschoss und das Obergeschoss des Wohnhauses.

Je Geschoss soll eine Wohneinheit mit separatem Eingang errichtet werden. Die bestehende Garage wird erweitert.

Ein Lageplan und Pläne sind als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Das Grundstück ist von einem Bebauungsplan noch nicht erfasst. Es befindet sich innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteil.

Das Vorhaben ist nach den Vorschriften des § 34 BauGB zu beurteilen.

Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist gemäß § 34 Abs. 1 BauGB ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden.

Über die Zulässigkeit dieses Vorhabens wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde entschieden.

Das Einvernehmen der Gemeinde darf nur aus den sich aus dem § 34 BauGB ergebenden Gründen versagt werden (§ 36 Abs. 2 BauGB).

U. E. fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden.

Nach kurzer Beratung wird dem Bauantrag zugestimmt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Aspisheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Der Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen