fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Ott und Herrn Ernst-Ludwig Abel die 1 öffentliche Sitzung des
Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Badenheim statt.
Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:
TOP 1: Wahl der/des Vorsitzenden und der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
Ernst-Ludwig Abel wird als Vorsitzender vorgeschlagen, gewählt und hat die Wahl angenommen.
Der Stellvertreter wird noch nicht gewählt
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 2: Prüfung des Jahresabschlusses 2022 der Ortsgemeinde Badenheim und Beschlussempfehlung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses sowie über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Sprendlingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Mit der Einladung war den Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses der Entwurfsbericht des Jahresabschlusses 2022 zugegangen. Der Vorsitzende bittet den Vertreter der Verwaltung den Entwurfsbericht zu erläutern.
Zunächst erfolgt ein kurzer Überblick über den Jahresabschluss. Danach ergibt sich folgendes Bild:
Anschließend werden die wesentlichen Veränderungen der Bilanzpositionen - Anlage-, Umlaufvermögen, Eigen- und Fremdkapital - des Berichtsjahres zum Vorjahr erläutert.
Zur Veränderung des Anlagevermögens um +359.642,52 EUR gegenüber dem Vorjahr wird vorgetragen, dass sich der Zugang im Wesentlichen mit der Investition im Zusammenhang mit der KiTa Pfaffen-Schwabenheim i.H.v. 364.394,52 € ergibt.
Das Umlaufvermögen verändert sich zum Vorjahr um 96.693,23 EUR. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen der im Berichtszeitraum erfolgte Rückkauf eines Grundstückes, da dies nicht innerhalb der vereinbarten Frist und auch nicht auf absehbare Zeit bebaut worden ist und werden konnte. Das Grundstück ist nach Ende des Berichtszeitraumes erneut veräußert worden.
Auf der Passivseite der Bilanz erhöht sich das wirtschaftliche Eigenkapital im Vergleich zum Vorjahr um +31.103,33 EUR auf 5.267.726,06 EUR. Ausschlaggebend sind die geringeren Restbuchwerte bei den Sonderposten infolge der Auflösungsbeträge.
Die Summe der Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten (pRAP) erhöht sich sich im Vergleich zum Vorjahr um +369.715,54 EUR auf 472.587,10 EUR. Der Zugang steht im Wesentlichen im Zusammenhang mit der zuvor erwähnten Investition in Zusammenhang mit der Kostenbeteiligung an der KiTa Pfaffen-Schwabenheim.
Zur Ergebnisrechnung wird ausgeführt, dass sich die Verbesserung zum Planergebnis auf der Ertragsseite infolge einem höheren Steueraufkommen und auf der Aufwandsseite durch geringere Unterhaltsaufwendungen beim Infrastrukturvermögen (Straßenschäden, Baumpflege etc.) sowie geringeren Abschreibungen ergibt.
Anschließend prüft der Ausschuss die Jahresrechnung. Die Bilanzpositionen werden vollständig mit den Werten der aus der Buchhaltung entwickelten Gesamtvermögensrechnung zum 31.12.2022 abgeglichen. Stichprobenartig werden die Zusammensetzung einzelner Bilanzwerte nach Sachkonten, die Zusammensetzung einzelner Kontensalden und einzelne Belege geprüft.
Abschließend werden die offenen Posten der Forderungen und Verbindlichkeiten anhand der vorgelegten Listen stichprobenweise und in den Summen überprüft.
Sich bei der Vorstellung und Prüfung ergebende Fragen werden durch den Vertreter der Verbandsgemeindeverwaltung und den Ortsbürgermeister direkt beantwortet.
Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Auszahlungen gab es nach deren Angaben nicht und werden bei der Prüfung auch nicht festgestellt.
| Folgende Punkte sind noch abschließend zu klären: | |
| 1. | Der Bilanzausweis der kreditorischen Forderungen und debitorischen Verbindlichkeiten |
| 2. | Der Bilanzansatz der Verbindlichkeiten |
| 3. | Die Abweichung der Kostenerstattungen und -umlagen gegenüber dem Vorjahr. |
Ansonsten ergeben sich bei der Prüfung keine Beanstandungen.
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Ortsgemeinderat vorbehaltlich der Klärung der o.g. 3 Punkte:
| 1. | die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2022 in der vorliegenden Fassung mit einer Bilanzsumme von 5.740.313,16 EUR sowie einem Jahresergebnis in der Ergebnisrechnung von +103.721,33 EUR und in der Finanzrechnung von -36.235,75 EUR. |
| 2. | über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO) |
| 3. | die Entlastung des Ortbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben gemäß § 114 der Gemeindeordnung (GemO). |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
Der Vorsitzende schließt die Sitzung gegen 20.45 Uhr.