Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
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Am Mittwoch, dem 01.10.2025 fand unter Vorsitz von Björn Goedert die 2. öffentliche Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Ortsgemeinderates Aspisheim statt.
TOP 1: Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Aspisheim und Beschlussempfehlung über die Entlastung des Ortsbürgermeister und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung von Rheinland-Pfalz (GemO)
Sach- und Rechtslage:
Prüfung des Jahresabschlusses 2023 der Ortsgemeinde Aspisheim gem. §114 Abs. 1 GemO.
Herr Wagner stellt die Eckdaten des Jahresabschlusses vor und gibt einen allgemeinen Überblick über die vorgelegte Jahresrechnung:
| • | Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Überschuss von 168.058,63 Euro |
| • | Der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt 174.755,58 Euro |
| • | Der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit beträgt -52.992,96 Euro |
| • | Der Finanzmittelüberschuss beträgt 121.762,62 Euro |
| • | Der Zahlungsmittelbestand zum 31.12.2023 beträgt 922.256,20 Euro |
| • | Der Bestand der Verbindlichkeiten aus Darlehen beträgt zum Bilanzstichtag 218.417,27 Euro |
| • | Die Bilanz weist ein positives Eigenkapital von 3.737.744,51 Euro aus |
Damit ist der Haushalt 2023 in Rechnung ausgeglichen.
Im Anschluss an die allgemeinen Ausführungen wurden die einzelnen Positionen im Einzelnen erläutert und auftretende Fragen beantwortet.
Anschließend wird eine stichprobenhafte digitale Belegprüfung durchgeführt. Beanstandungen ergaben sich nicht.
Beschluss:
Auf Frage des Vorsitzenden beschloss der Ausschuss einstimmig
| 1. | die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 in der vorgelegten Fassung, |
| 2. | die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO) und |
| 3. | die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 GemO |
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen