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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 5/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

1. Leistung:

Pflege- und Reinigungsarbeiten in der Ortsgemeinde Welgesheim

2. Vergabestelle:

VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen

Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG

Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen

Telefon: 06701/201-608

Telefax: 06701/2019-608

E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de

3. Auftraggeber:

Ortsgemeinde Welgesheim, vertreten durch Herrn Ortsbürgermeister Leisenheimer

4. Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach UVgO

Vergabenummer: 2025-08-504

5. Form der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

6. Ort der Leistungserbringung:

Ortslage Welgesheim

7. Art und Umfang der Leistung:

Freihalten von Flächen in der gesamten Ortslage von Unkraut, Unrat und Laub: rd. 1.800 m² sowie rd. 50 lfm Bürgersteig

Heckenschnitt: rd. 100 lfm auf verschiedenen Grundstücke

Abfallbehälter leeren: 10 Stck.

Pflanzflächen hacken: rd. 800 m²

Die Pflegegänge sind in unterschiedlicher Häufigkeit notwendig.

8. Aufteilung in Lose: nein

9. Ausführungsfristen:

Der Vertrag wird auf die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Verlängerungsperiode schriftlich gekündigt wird.

10. Nebenangebote:

Nebenangebote sind zugelassen.

11. Anforderung der Vergabeunterlagen:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.

12. Schutzgebühr: keine

13. Angebotsfrist/Termin für die Einreichung der Angebote:

04.02.2025, 10.00 Uhr

14. Anschrift für die Einreichung der Angebote:

Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5 oder schriftlich an die Vergabestelle gem. Ziffer 2

15. Ablauf der Bindefrist:

06.03.2025

16. Geforderte Sicherheiten:

keine

17. Wesentliche Zahlungsbedingungen:

Gem. § 3 Abs. 4 des Vertragsentwurfs

18. Nachweise zur Eignung:

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.

19. Zuschlagskriterien:

Preis

19.1 Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

19.2 Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:

Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.

Sprendlingen, 20.01.2025
Verbandsgemeindeverwaltung
Sprendlingen-Gensingen
gez. Oliver Wernersbach
Erster Beigeordneter