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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 50/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Sprendlingen

Am Dienstag, den 26.09.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Manfred Bucher die 37. Sitzung des Ortsgemeinderates Sprendlingen im Rathaus der Ortsgemeinde Sprendlingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 1: Fragen der Einwohner

TOP 1.1: Anfrage zu Glasfaserausbau

Ein Einwohner möchte wissen, warum die Glasfaserkabel im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau nicht „eingeschossen“, sondern die Straße zu wesentlich höheren Kosten aufgebrochen werden.

Der Vorsitzende begründet dies mit rechtlichen Vorgaben. Auch seien nicht an allen Stellen Einschüsse möglich. Seitens des Rates wird ergänzt, dass Hinweise seitens der Bürger*innen sehr hilfreich sind.

Auf der Basis eines parallel gefertigten Protokolls würden die notwendigen Ausbesserungen vorgenommen.

TOP 2: Nachwahl von Ausschussmitgliedern

Sach- und Rechtslage:

Nach § 44 Abs. 1 GemO kann der Gemeinderat für bestimmte Aufgabenbereiche zur Vorbereitung seiner Beschlüsse Ausschüsse bilden. Die Ausschüsse setzten sich entweder nur aus Ratsmitgliedern oder aus Ratsmitgliedern und sonstigen wählbaren Bürgern der Gemeinde zusammen. Das Bürgerrecht Ratsmitglied bzw. Ausschussmitglied zu sein erlischt mit Verlegung des Hauptwohnsitzes in eine andere Gemeinde. Verzichtet ein Ratsmitglied auf sein Ratsmandat, scheidet es sogleich aus allen Ausschüssen des Gemeinderats, in die es als Ratsmitglied gewählt wurde aus. Wenn das Verhältnis zwischen Ratsmitgliedern und Bürger im Ausschuss gewahrt bleibt, kann ein ausgeschiedenes Ratsmitglied als Bürgervertreter im Ausschuss verbleiben (siehe VV Nr. 4 zu § 45 GemO). Durch das Ausscheiden von Herrn Florian Schulz sind einige Ausschusssitze unbesetzt.

Herr Schulz war für die Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Mitglied in folgenden Gremien des Ortsgemeinderates Sprendlingen:

  • Planungs- und Bauausschuss
  • Umweltausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Kultur- und Sportausschuss

Entsprechend § 45 Abs. 1 GemO steht der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion das Vorschlagsrecht für den frei gewordenen Ausschusssitz zu.

Gemäß § 36 Abs. 3 Nr.1 GemO ruht das Stimmrecht des Vorsitzenden, der nicht gewähltes Ratsmitglied ist, bei der Nachwahl der Ausschussmitglieder.

Nach § 40 Abs. 5 Halbsatz 2 GemO kann per Beschluss der Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Rates die Abstimmung offen durch Handzeichen erfolgen.

Beschluss:

Auf Vorschlag der Bündnis 90/Die Grünen Fraktion ist für Herrn Florian Schulz als

  • Mitglied im Planungs- und Bauausschuss Herr Christian Secker (Bürger) gewählt.
  • Mitglied im Umweltausschuss Herr Paul Baumgärtner (Bürger) gewählt.
  • Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss Herr Thomas Fehr (Ratsmitglied) gewählt.
  • Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss Herr Thomas Fehr (Ratsmitglied) gewählt.
  • Mitglied im Kultur- und Sportausschuss Frau Margrit Fehr (Bürgerin) gewählt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig gewählt

TOP 3: Bauleitplanverfahren ''Industriegebiet 17. Änderung''Beratung über die im Rahmen der Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und zur öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB eingegangenen Anregungen/Stellungnahmen Billigung der Begründung und Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 25.10.2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet ''Industriegebiet 17. Änderung'' beschlossen.

Den Entwurf des Bebauungsplanes billigte der Ortsgemeinderat Sprendlingen in seiner Sitzung am 11.05.2023 und beschloss die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei gleichzeitiger Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit der Begründung lag gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 12.06.2023 bis einschließlich 14.07.2023 zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 12.06.2023 um eine Stellungnahme gebeten.

Die im Rahmen dieser Verfahren eingegangenen Stellungnahmen sind in einer Würdigung zusammengestellt und es wurden entsprechende Beschlussempfehlungen erarbeitet.

Würdigung mit Beschlussempfehlungen, Offenlegungsentwurf des Bebauungsplanes und die Begründung sind dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Rat hat die Anregungen abzuwägen.

Sofern diese Beschlüsse zu keiner Änderung des Entwurfes führen, die eine erneute Offenlage erforderlich machen, können folgende Satzungsbeschlüsse gefasst werden.

Verlauf der Beratung:

Herr Marx vom Ing.-Büro Dillig trägt die beiden Stellungnahmen vor, für die eine Beschlussfassung nötig ist.

Die Abstimmung zu Stellungnahmen der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung zu vorhandenen Bäumen wird einstimmig beschlossen.

Einstimmig mit einer Enthaltung ist das Ergebnis der Abstimmung zur Stellungnahme der SGD Süd.

Die textlichen Festsetzungen werden um den Hinweis E13 „Bodenschutz“ ergänzt: (…) Das Grundwasser soll bei möglichem Auftreten von LHKW-Kontaminationen vor der Einleitung abgereinigt werden.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben und einstimmig beschlossen.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt den Bebauungsplan für das Gebiet ''Industriegebiet 17. Änderung'' einschließlich der textlichen Festsetzungen gemäß § 10 des Baugesetzbuches als Satzung; die Begründung wird gebilligt.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet ''Industriegebiet 17. Änderung'' aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen.

Finanzielle Auswirkung:

Ausreichende Haushaltsmittel stehen im Haushalt zur Verfügung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Dritte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplanes Rheinhessen-Nahe 2014 in der Fassung der Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für die Sachgebiete Siedlungsentwicklung (Gewerbe), Energieversorgung (Photovoltaik), Freiraumstruktur, Landwirtschaft, zentrale Orte und Rohstoffsicherung- Stellungnahme im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen § 9 Abs. 1 ROG

Sach- und Rechtslage:

Mit Schreiben vom 14.07.2023 hat die Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe die Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 1 ROG bekannt gegeben. Die Stellungnahmen hierzu können im Zeitraum vom 25.07.2023 bis zum 22.09.2023 bei der Planungsgemeinschaft eingereicht werden.

Bei diesem Verfahren handelt es sich noch nicht um das Beteiligungsverfahren gem. § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 10 Abs. 1 LPlG.

Siedlungsentwicklung/Gewerbe:

Das in der Regionalvertretungssitzung am 28.11.2022 beschlossene regionale Gewerbeflächenkonzept (vgl. Anlage 1) bildet die Grundlage für die Teilfortschreibung des ROP im Sachgebiet Siedlungsentwicklung (Gewerbe). Infolge dessen werden Vorranggebiete Gewerbe im ROP festgelegt. Für die Standorte wurden zuvor Leitlinien für Erwerb, Erschließung und Vermarktung der Flächen erarbeitet, mit denen sichergestellt wird, dass diese entsprechend ihrem angedachten Nutzungszweck für regional bedeutsames Gewerbe verwendet werden.

Fläche Nr. 12:

Ortsgemeinde Sprendlingen und Zotzenheim:

Gesamteinschätzung der Planungsgemeinschaft zu diesen Flächen:

Der Standort ist bereits etwa zu einem Drittel als regional bedeutsamer Standort für Industrie und Gewerbe im ROP vorhanden, aber noch nicht umgesetzt. Die Autobahnauffahrt liegt in 2,5 km Entfernung Es handelt sich um eine Alternative zur deutlich größeren Fläche 9 mit dem Unterschied, dass sie an vorhandene Strukturen anschließt, weshalb ihr der Vorzug zu geben ist. Es wird daher eine Erweiterung des bestehenden regionalbedeutsamen Standorts empfohlen.

Hinweis der Verwaltung: Zu beachten ist hierbei, dass in der Darstellung die Flächen innerhalb der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach mit dargestellt sind und die Ortsgemeinde Zotzenheim lediglich im Rahmen des Punktes Interkommunale Kooperation benannt wurde. Dies wäre zu überarbeiten, da rund ein Drittel der Fläche auf Zotzenheimer Gemarkung liegt. Diese Fläche ist bereits in der Machbarkeitsstudie der Ortsgemeinden Sprendlingen und Zotzenheim geprüft worden. Die Aufnahme der Flächen in das Gewerbeflächenkonzept der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe und in den Raumordnungsplan wird ausdrücklich begrüßt.

Verlauf der Beratung:

Der Rat lehnt die Aufnahme von Fläche Nr. 9 in die TFS des ROP ab; begrüßt allerdings die Aufnahme von Fläche Nr. 12. Weiterhin stellt er fest, dass mögliche Flächen, die bspw. für die Installation einer PV-Anlage geeignet wären, nicht in der Fortschreibung erfasst sind. Auch müssten alle in der Machbarkeitsstudie dargestellten Flächen mit in die Fortschreibung aufgenommen werden. Darüber beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen lehnt die Aufnahme der Fläche Nr. 9 in die Teilfortschreibung des ROP ab und begrüßt die Aufnahme der Fläche Nr. 12.

Zu beachten ist, dass in der Darstellung der Flächen Nr. 12 Grundstücke der Verbandsgemeinde Bad Kreuznach mit dargestellt sind. Diese müssen auch in der zeichnerischen Darstellung gestrichen werden.

Des Weiteren wünscht die Ortsgemeinde Sprendlingen alle in der Machbarkeitsstudie dargestellten Flächen mit in die Fortschreibung aufzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, die entsprechenden Grundstücke mit den Flurnummern zu versehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 (ROP 2014) in der Fassung der Teilfortschreibung vom 19.04.2022 für das Sachgebiet Energieversorgung (Wind)- Stellungnahme im Rahmen der Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen § 9 Abs. 1 ROG

Sach- und Rechtslage:

Anlass der Teilfortschreibung

Dem Ausbau der erneuerbaren Energien wird sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene aktuell eine sehr hohe Bedeutung eingeräumt. Für die Zukunft soll die Energieversorgung gleichermaßen bezahlbar wie klimaschonend werden und gleichzeitig sollen die konventionellen Energieträger schrittweise durch regenerative Energien ersetzt werden. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien ist somit unumgänglich. In den letzten Jahren wurden durch eine gesetzlich verankerte Förderung und monetäre Anreize Investitionen und somit der Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland erfolgreich forciert.

Folgende Potenzialflächen wurden in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen ermittelt:

Potenzialfläche 22 Sprendlingen/Zotzenheim

Fazit der Flächenprüfung aus der Potenzialstudie:

Die Fläche weist mit hoher Wahrscheinlichkeit– soweit auf dieser Ebene ersichtlich –Konflikte mit dem Naturschutz und Schutz windkraftsensibler Arten und dem Schutzgut Landschaft auf. Es handelt sich um eine Neudarstellung in einem in sich konfliktarmen Raum, welcher allerdings unmittelbar an ein Vogelschutzgebiet mit Ausschlussempfehlung angrenzt. Zusätzlich zu dem grundsätzlich gegebenen Konflikt für das noch vergleichsweise unbelastete Landschaftsbild ist hier mit einem Konflikt für den Artenschutz auszugehen. Daher wird empfohlen, trotz der weitgehenden Konfliktarmut des Gebietes, diese Fläche zurückzustellen

Hinweis der Verwaltung:

Wenn die Ortsgemeinde Sprendlingen ihre Wohnbauflächen in nördliche Richtung von der jetzt bestehenden Wohnbebauung des Baugebietes „Nördlich des Wiesbaches“ weiterentwickeln möchte, müsste die Fläche des Vorranggebietes in nördliche Richtung verschoben oder verkleinert werden, da ansonsten der Mindestabstand von 900m zur Wohnbebauung nicht gewahrt werden kann.

Verlauf der Beratung:

Rat und Vorsitzender befürworten die Aufstellung von Windkraftanlagen; allerdings sei die Positionierung (keine Flächen mit Hanglage, keine Verwendung landwirtschaftlich wertvoller Flächen und Naturschutzgebiete) sowie die Einhaltung des Abstands zur Wohnbebauung wichtig. Zudem lehnt der Rat die Aufnahme der Fläche Nr. 22 in die TFS des ROP ab. Es solle Rücksicht auf den Artenschutz genommen werden. Der Rat ist ergänzend der Meinung, die restriktionsfreien Flächen östlich der Kreismülldeponie in die Untersuchungen mit einzubeziehen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen lehnt die Aufnahme der Fläche Nr. 22 in die Teilfortschreibung des ROP ab. Die Gründe sind bereits im Entwurf der Teilfortschreibung dargelegt. Es ist außerdem zu beachten, dass Greifvögel, die im FFH-Gebiet „Ober-Hilbersheimer Plateau“ anzutreffen sind, gerade die Hanglage befliegen. Weitere Ausschlusskriterien sind die Flächen für Weinbau (Südhang), Naturschutzgebiete sowie Flächen mit Hangrutschgefahr. Darüber hinaus sieht sich die Ortsgemeinde in ihrer wohnbaulichen Entwicklung gefährdet, da bereits jetzt die Potentialfläche nur 900 m von der bestehenden Wohnbebauung entfernt ist. Eine weitere Entwicklung wäre an dieser Stelle nicht mehr möglich.

Zudem empfiehlt die Ortsgemeinde, die restriktionsfreien Flächen westlich der Kreismülldeponie zu untersuchen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Änderung der StellplatzsatzungBeratung und Beschlussfassung gem. § 24 GemO

Sach- und Rechtslage:

In der Ratssitzung am 13.07.2023 wurde bereits über die Änderung der Stellplatzsatzung gesprochen.

Die Beschlussfassung hierzu wurde auf die nächste Sitzung vertagt, sobald weitere Gespräche über den Neubau von gefördertem Wohnungsbau stattgefunden haben. Diese haben ergeben, dass man dem Wunsch des Ortsgemeinderates nachgekommen will, sodass nun eine Änderung der Stellplatzsatzung beschließen kann.

Der Entwurf der Satzung über die Festlegung der notwendigen Zahl der Stellplätze ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

Die E-Mail des Investors ist in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen beschließt gem. § 88 LBauO i.V.m. § 24 GemO die Satzung über die Festlegung der Zahl der notwendigen Stellplätze in der beratenen Form.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen:

11

Enthaltungen:

2

TOP 7: Eventuelle Übertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätte auf die Verbandsgemeinde

Sach- und Rechtslage:

Nach § 5 des Landesgesetztes über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (KitaG) ist die Kindertagesbetreuung als Leistung der Jugendhilfe durch die Vielfalt von Trägern unterschiedlicher Wertorientierungen und die Vielfalt von Inhalten, Methoden und Arbeitsformen gekennzeichnet. Nach Absatz 3 ist der Träger der Einrichtung für die Gewährleistung des Wohls der Kinder, die inhaltliche und organisatorische Arbeit der Tageseinrichtung, die Einhaltung aller für deren Betrieb geltenden Rechtsvorschriften sowie als Arbeitgeber verantwortlich. Er soll den Zugang zu Fortbildung und Fachberatung sicherstellen.

Tageseinrichtungen sind Einrichtungen, in denen Kinder für einen Teil des Tages oder ganztägig aufhalten und nach Maßgabe dieses Gesetzes gefördert werden, § 2 KitaG.

Findet sich nach § 5 Abs. 4 KitaG kein Träger der freien Jugendhilfe für eine im Bedarfsplan vorgesehen Tageseinrichtung, ist die Übernahme der Trägerschaft Aufgabe der Ortsgemeinde als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung. Die Aufgabe kann auch erfüllt werden, wenn die Trägerschaft von der Verbandsgemeinde oder einem Zweckverband übernommen wird.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt übergibt der Vorsitzende Herrn Krollmann das Wort. Er erläutert Hintergründe und Vorteile eines Trägerwechsels. Nach längerer Diskussion bekennen sich Vorsitzender und Rat zur eigenen Trägerschaft.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen überträgt gem. § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung die Selbstverwaltungsaufgabe der Kindertagesbetreuung nach dem KitaG Rheinland-Pfalz zum 01.01.2024 zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

10

Enthaltungen.

1

Damit ist die Übertragung der Trägerschaft an die Verbandsgemeinde abgelehnt.

TOP 8: Antrag auf Stellplatzablösung (23022)

Sach- und Rechtslage:

Der Planungs- und Bauausschuss des Ortsgemeinderates Sprendlingen erteilte am 15.05.2023 das erforderliche Einvernehmen für das Bauvorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses und eines Mehrfamilienhauses“.

Im Bauantrag wurden zwei KFZ-Stellplätze nachgewiesen. Für das geplante Bauvorhaben werden

aber 10 KFZ-Stellplätze benötigt.

Mit dem Schreiben vom 06.09.2023 stellte der Bauherr einen Antrag auf Ablösung der fehlenden 8 KFZ-Stellplätzen. Der Antrag ist in der nichtöffentlichen Anlage beigefügt.

Die Verwaltung empfiehlt der Ablösung der KFZ-Stellplätzen nicht zuzustimmen. Da der Ablösebetrag nicht auskömmlich ist.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stimmt der Ablösung der KFZ-Stellplätze nicht zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9: Neuordnung der Adressen in dem Gebiet "Ehemalige Ziegelei Schnell + Pfeil"

Sach- und Rechtslage:

Das Betriebsgelände der Ziegelei Schnell + Pfeil in der Gewann „Am Badenheimer Weg“ bestand ursprünglich aus dem Grundstück Flur 3 Nr. 61 und hatte von der Gemeinde die Adresse „Badenheimer Straße erhalten:

Auch wenn das Gebiet ist seit Jahrzehnten nicht mehr über die Badenheimer Straße erreichbar ist, wurden bei den ungezählten Teilungen weiterhin die Straßenbezeichnung Badenheimer Straße beibehalten. In der Folge dieser Grundstücksteilungen wurde auch die Gewannbezeichnung „Am Badenheimer Weg“ in den Liegenschaftskarten in die verwirrende Lagebezeichnung „Badenheimer Straße“ geändert.

Zur Erschließung dieses Gebietes über die Bleichstraße wurde im Jahr 1996 planungsrechtlich Baurecht für eine Straße geschaffen:

In Kooperation mit den Gewerbebetrieben entlang der Kreuznacher Straße und dem Land Rheinland-Pfalz konnte die dem öffentlichen Verkehr am 27.02.2019 gewidmete Gemeindestraße „Am Schwabenheimer Weg“ hergestellt werden.

In dem Zusammenhang mit dem abgestimmten Grundstücksverkauf/-tausch (Vorlage Nr. 2023-0340) und der „Bitten“ von Anliegern schlägt Herr Ortsbürgermeister Bucher die Neuordnung der Adressen (Straßen und Hausnummern) wie folgt vor:

Aktuelle Liegenschaftskarte mit Kennzeichnung der derzeitigen Eigentumsverhältnisse + Vorschlägen für die Aktualisierungen der Adressen

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat nach kurzer Sachdarstellung durch den Vorsitzenden.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen schließt sich diesem Vorschlag zur Neuordnung der Adressen in dem Gebiet „Ehemalige Ziegelei Schnell + Pfeil“ an.

Der Ortsbürgermeister / die Verwaltung werden beauftragt die Eigentümer, Gewerbetreibenden und Anwohner über diesen Neuordnungsvorschlag zu informieren und anzuhören.

Anschließend ist der Neuordnungsvorschlag mit den evtl. Stellungnahmen (Anhörung) zur abschießenden Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 10: Nutzungsänderung eines Wohnhauses zu einer Wohngemeinschaft (23074)

Sach- und Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt die Nutzungsänderung zu einer Wohngemeinschaft.

Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB: Die Gestaltungssatzung ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 11: Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit Arztpraxis zu zwei Wohneinheiten und Erweiterung einer Gaube in der Ortslage. (23062)

Das Vorhaben fügt sich in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Nach Meinung der Verwaltung ist das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 12: Aufstellung eines Eisautomaten in der Ortslage. (23060)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragstellerin beabsichtigt die Aufstellung eines Eisautomaten.

Nach Meinung der Verwaltung ist das Einvernehmen der Gemeinde zu erteilen.

Verlauf der Beratung:

Nach kurzer Erläuterung der Sachlage und Diskussion im Rat ist sich dieser einig, das sich das Vorhaben nicht mit seiner Art und Weise in die Umgebung einfügt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

1

Nein-Stimmen:

12

Damit ist die Aufstellung eines Eisautomaten in der Ortslage abgelehnt.

TOP 13: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2021 der Ortsgemeinde Sprendlingen sowie die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 Gemeindeordnung (GemO)

Sach- und Rechtslage:

Auszug aus der Jahresrechnung

1. Eigenkapital

Stand 31.12.2020

18.918.042,26 €

Stand 31.12.2021

21.013.760,70 €

Jahresüberschuss

2.095.718,44 €

2. Ergebnishaushalt/Ergebnisrechnung (Zeile E 23)

Ergebnis Haushaltsplan

476.140,56 €

IST-Ergebnis

2.095.718,44 €

3. Finanzhaushalt/Finanzrechnung (Zeile F 34)

Ergebnis-Haushaltsplan

595.566,04 €

IST-Ergebnis

2.189.534,83 €

4. Stand der Forderungen gegenüber der VG-Kasse

Stand 31.12.2020

2.317.537,24 €

+ Finanzmittelüberschuss/

- Finanzmittelfehlbetrag

2.189.534,83 €

./. Tilgung Investitionskredite

26.688,46 €

+/- durchlaufende Gelder

41.961,74 €

2.204.808,11 €*

Stand 31.12.2021

4.522.345,35 €

*= Veränderung der Forderungen gegenüber der der VG-Kasse zum Vorjahr (Zeile F 38)

5. Stand der Verbindlichkeiten aus Darlehen

Stand zum 31.12.2020

751.481,90 €

Stand zum 31.12.2021

724.793,44 €

6. Bericht und Antrag des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses

Über das Ergebnis der Rechnungsprüfung, die am 07.09.2023 vorgenommen wurde, wird in der Sitzung berichtet.

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt sind der Vorsitzende, der Beigeordnete Brandstätter sowie Ratsmitglied Wernersbach als Erster VG-Beigeordneter gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Beratungstisch ab.

Den Vorsitz übernimmt Ratsmitglied Volker Boos als ältestes Ratsmitglied. Er übergibt an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Christian Stellwagen, und erteilt ihm das Wort. Dieser trägt die Ergebnis-Zahlen der Jahresrechnung vor und berichtet über die stattgefundene Rechnungsprüfung.

Der Haushaltsausgleich ist erreicht. Alle Fragen, die im Rechnungsprüfungsausschuss gestellt wurden, wurden transparent und zur Zufriedenheit des RPA-Gremiums beantwortet.

Herr Boos verliest daraufhin den Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

Beschluss:

1.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 32.574.104,55 € fest.

Der Ortsgemeinderat stellt weiterhin das Jahresergebnis der

- Ergebnisrechnung mit  —  2.095.718,44 €

und der

- Finanzrechnung mit  —  2.189.534,83 €

fest.

2.

Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).

3.

Der Ortsgemeinderat Sprendlingen erteilt dem Ortsbürgermeister und den Ortsbeigeordneten, soweit sie den Ortsbürgermeister vertreten haben, sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie den Beigeordneten, soweit sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung GemO)

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Nach der Abstimmung nehmen der Ortsbürgermeister Bucher, der Beigeordnete Brandstätter sowie Herr Wernersbach unter Vorsitz des Ortsbürgermeisters wieder am Beratungstisch Platz.

TOP 14: Beratung über den Antrag der Bürgerliste zur allgemein ärztlichen Versorgungin der Ortsgemeinde

Ratsmitglied Eckweiler informiert den Rat über seinen Antrag. Das Gremium befürchtet einen Ärztemangel in Sprendlingen, wenn in Kürze zwei niedergelassene Ärzte in den Ruhestand gehen, und schlägt vor, sich mit den Ärzten zu treffen, um Maßnahmen gegen den drohenden Ärztemangel zu erörtern. Seitens des Rates wird vorgeschlagen, die Kassenärztliche Vereinigung zur Beratung mit ins Boot zu holen. Der Vorsitzende plädiert für eine Vorbesprechung im Ältestenrat.

Der Antrag ist als Anlage im Ratsinfosystem beigefügt. Es wird kein Beschluss gefasst.

TOP 15: Mitteilungen und Anfragen

TOP 15.1: Unzureichende kommunale FinanzausstattungPressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz

Die Pressemitteilung des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz vom 02.08.2023 zum Thema ist zur Kenntnisnahme dem Ratsinformationssystem beigefügt.

TOP 15.2: Argumentationstrainings der Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz für kommunal politisch Aktive

Die Landeszentrale für Politische Bildung Rheinland-Pfalz bietet für kommunalpolitisch Engagierte Argumentationstrainings an. Diese können sowohl als Präsenzseminare als auch als online-Veranstaltung gebucht werden.

In den Trainings soll den Teilnehmenden die Möglichkeit geboten werden, sich mit Parolen und Anschuldigungen auseinanderzusetzen, denen sie bei ihrer Arbeit als Politiker*innen ausgesetzt sein können. Die Trainings bieten Raum zur Reflektion der Parolen und dienen als Übung für Argumentations- und Handlungsstrategien, um gegenüber Anschuldigungen besser gewappnet zu sein.

TOP 15.3: Fortsetzung Glasfaserausbau

Der Vorsitzende berichtet von der Fortsetzung des Glasfaserausbaues und der notwendigen Bohrung unter dem Wiesbach, von der Qualität der bisherigen Arbeiten sowie zur Kommunikation mit den Anwohnern.

Bis Ende 2023 soll die Glasfaserverlegung abgeschlossen sein. Es besteht eine Gewährleistungsfrist von 4 Jahren für eine eventuelle Mängelbeseitigung.

TOP 15.4: Trinkwasserspender

Ortsbürgermeister Bucher trägt eine schriftliche Anfrage der Bürgerliste vor. Es geht um den Trinkwasserspender auf dem Marktplatz. Nachdem der Förderantrag bereits vor der Corona-Phase

gestellt worden ist, liegt jetzt die Zusage der VG Werke AöR vor.

TOP 15.5: Anfrage zu Grundstück an Bahnübergang

Die Baumaßnahmen sind abgeschlossen; der Bauherr würde nun daran erinnert, das Gelände wieder herzustellen, erklärt der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsmitglied Kilian.

TOP 15.6: Anfrage zu Tisch-Tennis-Platten

Die Sachlage um die Tisch-Tennis-Platten „ist im Fluss“, erklärt der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsmitglied Stellwagen.

TOP 15.7: Anfrage zu Beleuchtungskosten

Ratsmitglied Boos erkundigt sich zu den Beleuchtungskosten in der Ortsgemeinde vor und nach der Umstellung auf LEDder der

und moniert, dass einige Lampen noch länger in den hellen Tag hinein brennen würden.

Der Vorsitzende spricht von ca. 70% an eingesparten Energiekosten durch die Umstellung auf LED und von regelmäßig stattfindenden Nachjustierungen.

TOP 15.8: Anfrage zu Baumbestand

Ratsmitglied Stellwagen erkundigt sich zur Inspektion des Baumbestandes. Diese werde soeben durchgeführt, erklärt der Vorsitzende und verweist insbesondere auf die Untersuchung der Birken. Einige Baumbestände werden näher betrachtet; insbesondere diejenigen in der „Lindenallee“ (Bahnhofstraße).

TOP 15.9: Anfrage zu Haushaltsberatungen 2024

Der Termin für die Haushaltsberatungen 2024 steht noch nicht fest, erklärt der Vorsitzende auf Anfrage von Ratsmitglied Brandstätter.