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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 50/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Genehmigung nach Grundstücksverkehrsgesetz

Über die Genehmigung der Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung St. Johann

Gewann Nutzungsart Fläche

Im Lapshühnchen Weinbau 3.513 m²

Landwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes zu den gleichen Bedingungen des Vertrages interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse

bei Bekanntmachung im Verbandsgemeindeblatt bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen

bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Mainz schriftlich bekunden. Dies kann per Email an gvg@mainz-bingen.de erfolgen. Unter Beachtung des Datenschutzes erhalten sie dann nähere Auskünfte über Flur, Flurstücksnummer und Bedingungen des Vertrages.

Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Postfach 1355, 55206 Ingelheim