Titel Logo
Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 50/2025
Amtlicher Teil
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Auszüge aus der Niederschrift der Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.

(https://vg-sg.gremien.info)

Am Montag, dem 24.11.2025 fand die 9. öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

TOP 2: Verabschiedung der kommunalen Wärmeplanung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Verlauf der Beratung:

Herr Bein (EWR Climate Connection GmbH) stellt die Abschlusspräsentation zur Kommunalen Wärmeplanung der Verbandsgemeinde vor.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan gemäß § 23 WPG. Die im Plan enthaltenen Prüfgebiete für eine zentrale Wärmeversorgung werden zur Kenntnis genommen und sollen auf Basis durchzuführender Machbarkeitsstudien weiter betrachtet werden. Eine Gebietsausweisung im Sinne des § 26 WPG ist damit nicht verbunden und aktiviert nicht vorzeitig das GEG.

2.

Der Verbandsgemeinderat beschließt die Lizenzgebühr für die Programmnutzung des digitalen Zwillings zu verlängern.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Beratung und Beschlussfassung über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2024 der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen sowie die Entlastung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Beigeordneten, sofern sie den Bürgermeister vertreten haben, gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO)

Verlauf der Beratung:

Bürgermeister Scherer und der erste Beigeordnete Wernersbach rücken wegen Befangenheit vom Beratungstisch ab. Das älteste Ratsmitglied, Herr Bergmann, übernimmt den Vorsitz. Anschließend ruft Herr Bergmann den entsprechenden Tagesordnungspunkt auf und übergibt an den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, Herrn Immesberger.

Herr Immesberger erläutert die wichtigsten Eckdaten des Jahresabschlusses 2024 und berichtet über die Ergebnisse der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses.

.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat stellt die Bilanz mit einer Bilanzsumme von 65.236.727,96 € fest.

Der Verbandsgemeinderat stellt weiterhin die Jahresergebnisse der

-

Ergebnisrechnung mit

877.669,93 €

-

Finanzrechnung mit

-224.128,45 €

fest.

2.

Über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt.

3.

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen erteilt dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und den Beigeordneten, sofern sie den Bürgermeister vertreten haben, Entlastung nach § 114 Abs. 1 GemO.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen für das Jahr 2026

Verlauf der Beratung:

Herr Bürgermeister Scherer stellt die wesentlichen Punkte der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans vor. Die geplanten Investitionen umfassen unter anderem Maßnahmen am Hallen- und Freibad, an den Grundschulen sowie zum Bau einer Drei-Feld-Sporthalle in Sprendlingen. Weitere Schwerpunkte sind Investitionen in Feuerwehrgerätehäuser und Fahrzeuge, zum Grunderwerb, der Anteil am Hochwasserschutz sowie die Renaturierungsmaßnahme am Wiesbach.

Für die CDU-Fraktion hebt Herr Immesberger die Bedeutung der Schlüsselzuweisungen und der Verbandsgemeindeumlage als wesentliche Einnahmen der Verbandsgemeinde hervor und dankt den Ortsgemeinden sowie den örtlichen Unternehmen für deren Beitrag zur finanziellen Stabilität der Verbandsgemeinde. Die Ausgabenseite sei durch notwendige Investitionen geprägt – unter anderem auch zur dringend notwendigen Sanierung des Verwaltungsgebäudes. Er beantragt einen Sperrvermerk für die Ausgabenposition zum Kauf eines Dokumentenausgabesystems, sodass entsprechende Mittel erst nach weiterer Beratung freigegeben werden.

Für die SPD-Fraktion betont Herr Hitzges, dass mit dem vorliegenden Haushalt eine solide Grundlage für die Zukunft der Verbandsgemeinde geschaffen werde. Die Schwerpunkte lägen auf der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sowie der Bildung der Schülerinnen und Schüler. Zudem verweist er darauf, dass der Umlagesatz seit 24 Jahren stabil bei 38 Prozent liege, was eine verantwortungsvolle Haushaltswirtschaft zeige. Abschließend spricht er Herrn Scherer großen Dank für dessen jahrelange Arbeit und die in dieser Zeit ermöglichten Investitionen aus.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hebt Frau Oster hervor, dass die Verbandsgemeinde sowohl bei der kommunalen Wärmeplanung als auch bei den Schulen schnelle Fortschritte erzielt habe. Zudem erinnert sie daran, dass die Ratsmitglieder gewählt wurden, um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu vertreten und dass dieses Verständnis beibehalten werden solle.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit seinen Anlagen in der vorgelegten Fassung (inkl. Sperrvermerk für das Dokumentenausgabesystem).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Zustimmung zum Abschluss einer Zweckvereinbarung im Zusammenhang mit der Auflösung des AZV Unterer Wiesbach ab dem 01.01.2026

Sach- und Rechtslage:

Der Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach (AZV) der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und der Stadt Bingen wird zum 31.12.2025 aufgelöst. Sein Vermögen, einschließlich der ARA Nahetal, geht per Kaufvertrag auf die Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR über, die ab 01.01.2026 den Betrieb für die Verbandsgemeinde sowie die Binger Stadtteile Dromersheim und Sponsheim übernehmen. Die Abwasserbeseitigung für diese Stadtteile soll über eine neue Zweckvereinbarung geregelt werden. Der Verbandsgemeinderat hat am 15.09.2025 bereits der Auflösung und den Verträgen zugestimmt; nun steht noch die Zustimmung zur Zweckvereinbarung aus, die bereits mit der ADD abgestimmt wurde. Der Verwaltungsrat bittet gemäß § 7 Abs. 3 der Anstaltssatzung um Zustimmung.

Beschluss:

1.

Der Verbandsgemeinderat stellt fest, dass die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen die Aufgabe der Abwasserbeseitigung insgesamt der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR übertragen hat. Diese Aufgabe umfasst auch die Ableitung, Reinigung und unschädliche Beseitigung des Abwassers. Angesichts der bereits umfassenden Aufgabenübertragung ist im Hinblick auf die bevorstehende Auflösung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach und den Erwerb seines Vermögens durch die AöR eine Änderung der Anstaltssatzung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in § 2 (Aufgaben der Anstalt) nicht erforderlich.

2.

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bingen am Rhein und den Verbandsgemeindewerken Sprendlingen-Gensingen AöR über die Übernahme der bei der Stadt für die Stadtteile Dromersheim und Sponsheim anfallenden Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage der AöR zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Abwasserzweckverband Unterer Wiesbach;

Verjährungsverzichtsvereinbarung

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen hat am 15.09.2025 der Auflösung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach zum 31.12.2025 sowie dem Abschluss des Abwicklungsvertrags und des Kaufvertrags über das Verbandsvermögen zugestimmt. Da nach dem Auflösungsstichtag weiterhin Abrechnungsverpflichtungen bestehen – insbesondere im Zusammenhang mit dem Um- und Ausbau der Kläranlage zur ARA Nahetal sowie für die laufenden und vergangenen Wirtschaftsjahre – empfiehlt die vom AZV beratende KPMG den Abschluss einer Vereinbarung zum Verzicht auf die Einrede der Verjährung. Die Verbandsversammlung hat dieser Vereinbarung bereits am 02.12.2024 zugestimmt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen stimmt im Zusammenhang mit der Auflösung des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach dem Abschluss der Verjährungsverzichtsvereinbarung zwischen dem Zweckverband, der Stadt Bingen am Rhein und der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen, wie sie im Entwurf zur Sitzung vorliegt, zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Neufassung der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung

Sach- und Rechtslage:

Die Entgeltsatzung für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR wurde zuletzt am 22.06.2024 geändert, wozu der Verbandsgemeinderat am 29.04.2024 zugestimmt hatte. Mit Beschluss des Verwaltungsrates vom 25.09.2025 sollen die Neuregelung der Nebenzähler ab 01.01.2026 sowie redaktionelle Anpassungen in der Satzung verankert werden.

Zusammenstellung der Änderungen:

Stelle

Begründung

§ 23 Abs. 2

Frist für die Meldung der Zählerstände wurde angepasst.

§ 23 Abs. 5

-

Klarstellung welche Art der Betriebe eine Absetzung der Schmutzwassergebühr, über den pauschalen Abzug hinaus, beantragen dürfen.

-

Auf eine Frist der Antragstellung wurde verzichtet, da ein genehmigter Nebenzähler auch unterjährig in die Datenbank aufgenommen werden kann.

-

Bei der Absetzung aufgrund eines Wasserrohrbruches wurde verdeutlicht, dass jedermann einen solchen Antrag stellen kann.

-

Eine Klarstellung, dass entweder die pauschale Absetzung oder die Absetzung nach Nebenzähler greifen kann.

§ 35 Abs. 1 und Abs. 2

Anpassung des Datums bei Inkraft- und Außerkrafttreten.

Die Änderungen bedürfen gemäß § 7 Abs. 3 h) der Anstaltssatzung der Zustimmung des Verbandsgemeinderates.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt der Neufassung der Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen, Anstalt des öffentlichen Rechts (Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung) gem. Anlage 1 zur Vorlage dieser Sitzung zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 8: Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbHÄnderungen im Gesellschafterkreis der EDG und Satzungsänderung

Sach- und Rechtslage:

In ihrer Sitzung vom 09.12.2024 hat die Gesellschafterversammlung der EnergieDienstleistungsGesellschaft Rheinhessen-Nahe mbh (EDG) eine Änderung des Gesellschafterkreises beschlossen. Der Verbandsgemeinderat berät gemäß § 88 Abs. 5 GemO die Veränderungen im Gesellschafterkreis der EDG und die damit verbundenen Satzungsänderungen auf Basis der Informationen der EDG.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat beschließt, den Änderungen nach Maßgabe der folgenden Ausführungen zuzustimmen:

a)

Der Zweckverband „Kommunale Anteilseigner an der Energiedienstleistungsgesellschaft Rheinhessen-Nahe mbH“ wird Gesellschafter der EDG. Der Landkreis Mainz-Bingen tritt zu diesem Zweck 1,0 % des von ihm gehaltenen Geschäftsanteils an den Zweckverband ab.

Die Beteiligung des Landkreises Mainz-Bingen reduziert sich nach Veräußerung der Geschäftsanteile von 46,66 % auf 46,20 %. Der Zweckverband ist mit 0,46 % an der EDG beteiligt.

Eine weitere Übertragung des Geschäftsanteils soll allein an den Landkreis Mainz-Bingen erfolgen können, an andere Gesellschafter der EDG oder Dritte nur mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung.

b)

Dem Zweckverband soll im Gesellschaftsvertrag eine Garantiedividende in Höhe von mindestens 15.000 € zugestanden werden, über die die Gesellschafterversammlung beschließt und die mindestens die Verwaltungskosten des Zweckverbands abdeckt. Ein weiterer Anteil am Gewinn der EDG soll dem Zweckverband nicht zustehen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 9: LED-Leuchten BoratynVertragsänderungen

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat beschloss am 19.02.2024 die Umsetzung des NAKOPA-Projekts zur Modernisierung des Energiemanagements durch LED-Umrüstung der Straßenbeleuchtung in Boratyn (Ukraine). Der Auftrag über 1.150 LED-Leuchten wurde am 20.05.2025 an die Schreder GmbH vergeben; gefertigt wurden sie in einem ukrainischen Werk. Wegen der dort anfallenden Steuer wird der Vertrag nun aus formellen Gründen mit der ukrainischen Niederlassung Schreder TOV geschlossen. Ausschreibung, Auftragserteilung sowie alle Rechte und Pflichten bleiben unverändert gültig.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat stimmt dem Abschluss des Vertrags mit der ukrainischen Firma Schreder TOV zu, um das geförderte Projekt der LED-Umrüstung durchführen zu können.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 10: Annahme der Übertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätten und Hort der Ortsgemeinde Gensingen auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschloss am 09.10.2025, die Kita „Sternschnuppe“, den Naturkindergarten und den Hort Gensingen zum 01.01.2026 an die Verbandsgemeinde zu übergeben. Dadurch ändern sich Haushalt und Stellenplan. Die neuen Einrichtungen werden im Haushaltsentwurf 2026 berücksichtigt und erhalten eigene Unterkonten für transparente Kostenabrechnung. Personal wird standortbezogen ausgewiesen und nach Einsatz bzw. Kinderzahl verrechnet. Organisatorisch werden alle Mitarbeitenden im Fachbereich 1 gebündelt, Kosten zunächst von der Verbandsgemeinde getragen und später mit den Ortsgemeinden abgerechnet.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen nimmt die nach § 67 Abs. 5 der Gemeindeordnung übertragene Selbstverwaltungsaufgabe der Kindertagesbetreuung nach dem KitaG Rheinland-Pfalz

-

von der Ortsgemeinde Gensingen zum 01.01.2026 zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung gem. Beschluss des Ortsgemeinderates vom 09.10.2025

an und stimmt dem Abschluss des entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vertrages nach beigefügtem Entwurf zu.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen mit einer Enthaltung

TOP 11: Teilnahme an der Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte Gensingen und Festlegung des Gebührensatzes ab Januar 2026

Sach- und Rechtslage:

I. Teilnahme an der Mittagsverpflegung

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen bietet allen in der kommunalen Kindertagesstätte „Sternschnuppe“ in Gensingen betreuten Kindern sowie gegebenenfalls dem dort beschäftigten Personal die Möglichkeit, an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung teilzunehmen.

Nach § 13 Abs. 1 Satz 2 des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTaG) in Verbindung mit dem Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG, siehe Anlage 1) kann der Träger der Kindertagesstätte Eltern über eine Satzung an den Kosten für die Verpflegung ihrer Kinder beteiligen.

Die Abrechnung der Mittagsverpflegung erfolgt individuell pro Teilnehmer.

II. Berechnung des Gebührensatzes

Für die Festlegung der Gebühren ist keine aufwendige Kalkulation erforderlich. Der Gebührensatz orientiert sich direkt an den Preisen, die der Caterer für die Mittagsverpflegung berechnet.

Die Kindertagesstätte Gensingen wird weiterhin von der Firma Fuhr Catering GmbH beliefert. Die Kosten pro Mahlzeit betragen ab Januar 2026:

Krippe und Kindergarten: 4,00 inkl. MwSt pro Mahlzeit statt 3,70 €

Hort: 4,20 inkl. MwSt pro Mahlzeit statt 3,90 €

Die Gebühren werden den Eltern/Teilnehmern entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Mittagsverpflegung in Rechnung gestellt.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt:

Die Teilnahme an der Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte Gensingen wird allen betreuten Kindern sowie dem dort beschäftigten Personal ermöglicht.

Die Mittagsverpflegung wird weiterhin von der Firma Fuhr Catering GmbH bereitgestellt. Die Gebühren für die Mittagsverpflegung werden ab Januar 2026 wie folgt festgelegt:

Krippe und Kindergarten: 4,00 € inkl. MwSt pro Mahlzeit

Hort: 4,20 € inkl. MwSt pro Mahlzeit

Die Abrechnung erfolgt individuell pro Teilnehmer auf Grundlage der tatsächlichen Nutzung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 12: Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte (Kita und Hort) Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Die Trägerschaft der kommunalen Kindertagesstätte Gensingen wurde von der Ortsgemeinde Gensingen auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen übertragen.

Zur Fortführung der Mittagsverpflegung und zur rechtssicheren Erhebung der entsprechenden Gebühren ist eine Neufassung der Satzung erforderlich.

Beschluss:

Der Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen beschließt:

1.

Die Neufassung der Satzung der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte (Kita und Hort) Gensingen gemäß beiliegendem Entwurf.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 13: Mitteilungen und Anfragen

TOP 13.1: Ideen für touristische Projekte aus Mitteln der Auflösung des "Freundeskreis der Weinerlebniswelt Rheinhessen e. V."

Inhalt der Mitteilung:

Nach der Auflösung des „Freundeskreis der Weinerlebniswelt Rheinhessen e.V.“ am 04.08.2023 erhielt die Verbandsgemeinde 6.053 Euro. Die Mitgliederversammlung vom 24.04.2023 legte fest, dass die Mittel für touristische Zwecke, insbesondere zur Schaffung von Beherbergungskapazitäten mit Fokus Weinerlebnis, eingesetzt werden. Die Vergabe erfolgt über den Arbeitskreis Tourismus und Wirtschaftsförderung. Für 2026 entwickelt die Tourist Information passende Projektideen. Ein Dank geht an den Freundeskreis für seine Unterstützung.

TOP 13.2: Beschaffung Abfallsammelfahrzeug für Boratyn

Inhalt der Mitteilung:

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen hat im SKEW-Programm „Sachgüter für kommunale Dienstleistungen“ einen Förderantrag zur Unterstützung der Partnergemeinde Boratyn beim Kauf eines Abfallsammelfahrzeugs gestellt. Am 28.10. wurde der Antrag über 160.000 € eingereicht; der maximale Eigenanteil der Verbandsgemeinde liegt bei 10.500 €, wobei Boratyn eine Beteiligung zugesagt hat. Der Antrag wird derzeit geprüft. Bei Bewilligung beschafft Boratyn das Fahrzeug, die Verbandsgemeinde leitet die Fördermittel weiter.

TOP 13.3: Erweiterung der Grundschulen Gensingen und Sprendlingen im Rahmen des GaFöG; Bewilligungen

Inhalt der Mitteilung:

Die Mitteilungsvorlage Nr. 2025-0258 vom 10.06.2025 informierte bereits über den Stand der Schulbaumaßnahmen. Nun liegen die Bewilligungsbescheide der ADD vor, die Planungen und Kosten vollständig anerkennen. Für die Mensaerweiterung der Grundschule Gensingen wurden 1.058.148 € Gesamtkosten und 665.000 € Förderung bewilligt; für die Grundschule Sprendlingen 4.085.893,04 € Gesamtkosten und 1.895.480 € Förderung. Da der maximale Fördersatz wegen begrenzter Kreismittel nicht erreicht wurde, bemüht sich die Fachabteilung um weitere Fördermittel durch landesinterne bzw. länderübergreifende Umverteilungen.

TOP 13.4: Schadensbildung am Radweg entlang der L 400 in der Gemarkung Zotzenheim

Inhalt der Mitteilung:

Am 04.11.2025 fand ein Ortstermin zur Begutachtung des rund 350 m langen Radwegabschnitts an der L 400 in Zotzenheim statt. Tiefreichende Längsrisse (1,20–1,50 m) wurden festgestellt; ein baufachlicher Mangel wird ausgeschlossen, die Ursache liegt vermutlich im Untergrund, ähnlich wie an der L 400 und A 61. Kurzfristig sollen Warnschilder aufgestellt und die Risse mit Verfüll- und Bitumenverguss gesichert werden. Mittelfristig ist ein ca. 10 × 3,50 m großes Versuchsfeld geplant, um einen angepassten Wegekörper zu testen; anschließend wird über das weitere Sanierungskonzept entschieden.

TOP 13.6: Novellierung der Verwaltungsvorschrift über die Zuwendungen für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz

Inhalt der Mitteilung:

Ab 2025 erhalten Kommunen pauschale Zuwendungen für Brandschutz und Allgemeine Hilfe, um Verwaltungsaufwand zu reduzieren und Maßnahmen flexibler zu gestalten. Dafür stellt das Land im Rahmen des Doppelhaushalts 2025/2026 jährlich 20 Mio. € zur Verfügung. Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen erhält 2025 und 2026 je 62.841,42 €. Förderfähig sind Einsatzmittel und Bauvorhaben. Ab 2028 ist ein genehmigter Bedarfs- und Entwicklungsplan Voraussetzung für die fünfjährige Förderung. Pauschalmittel können sofort genutzt oder bis zu zehn Jahre angespart werden; alte Anträge werden weiterhin nach bisherigem Recht bearbeitet.

Es liegen keine weiteren Mitteilungen und Anfragen vor.

Bürgermeister Scherer betonte, dass es sich um seine letzte Haushaltssitzung unter seiner Leitung als Vorsitzender handelt. Er dankte allen Ratsmitgliedern für die jahrelange gute Zusammenarbeit und wünschte sich für die Zukunft eine ebenso konstruktive und erfolgreiche Arbeit, wie sie in den vergangenen Jahren geleistet wurde.