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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 50/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Auszüge aus der Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.

( https://vg-sg.gremien.info )

Am Donnerstag, dem 06.11.2025 fand unter Vorsitz von Ersten Beigeordneten Bernd Pitthan die 17. Sitzung des Ortsgemeinderates Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 2: Aufhebung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Gensingen und Inkrafttreten der Verbandsgemeinde-Satzung

Sach- und Rechtslage:

Die Ortsgemeinde Gensingen erhebt derzeit Elternbeiträge für die Benutzung der Kindertagesstätte auf Grundlage der eigenen Satzung. Um die Verwaltungsabläufe zu vereinfachen und eine einheitliche Regelung innerhalb der Verbandsgemeinde zu gewährleisten, soll die bestehende Satzung der Ortsgemeinde aufgehoben werden.

An ihre Stelle tritt die bereits vorhandene Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vom 29.11.2023, die eine einheitliche Beitragserhebung innerhalb der Verbandsgemeinde regelt.

Beschluss:

Der Gemeinderat der Ortsgemeinde Gensingen beschließt:

1.

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätte der Ortsgemeinde Gensingen wird mit Wirkung zum 01.01.2026 aufgehoben.

2.

An die Stelle der aufgehobenen Satzung tritt die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Benutzung der Kindertagesstätten in der Trägerschaft der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen vom 29.11.2023.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Aufhebung der Gebührensatzung für die Mittagsverpflegung in der KiTa Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Mit der Übertragung der Trägerschaft der Kindertagesstätte auf die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen geht die Zuständigkeit für diese Satzung auf den neuen Träger über. Die Satzung wird daher von der Ortsgemeinde Gensingen aufgehoben.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beschließt, die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der kommunalen Kindertagesstätte in Gensingen vom 26.01.2022 aufzuheben.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 4: Bauleitplanung Gensingen - In den Nahegärten 1. Änderung

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Gensingen hatte in der Sitzung am 07.03.2024 den Aufstellungsbeschluss zur Änderungsplanung des Bebauungsplanes „In den Nahegärten“ gefasst. Die Änderungsplanung wurde notwendig, da die festgesetzte Lärmschutzwand aus der Planung herausgenommen werden sollte. Nach diversen Gesprächen mit dem Vorhabenträger hat die Rechtsanwältin nun mit E-Mail vom 14.08.2025 mitgeteilt, dass die geforderte Lärmschutzwand errichtet werden soll. Damit wäre die Änderungsplanung hinfällig.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen beendet die Änderungsplanung zum Bebauungsplan „In den Nahegärten“ und beauftragt die Verwaltung die bisher entstandenen Kosten mit dem Vorhabenträger abzurechnen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: BV Errichtung eines Einfamilienhauses mit Abweichung vom Baufenster (25118)

Sach- und Rechtslage:

Die Antragstellerin beabsichtigt die Errichtung eines Einfamilienhauses außerhalb des festgelegten Baufensters. Die Verwaltung rät, das Bauvorhaben abzulehnen.

Beratungsverlauf:

Der Rat ist der Ansicht, entgegen der Meinung der Verwaltung, die Abweichung vom Baufenster zuzulassen. Allerdings müsse die Grundstückseigentümerin alle entstehenden Kosten, die das Gelände betreffen (Strom, Wasser, Internet etc.), übernehmen. Der Rat ist sich jedoch noch nicht einig, ob die Erschließung des Grundstücks über einen Gestattungsvertrag zur Nutzung des Feldweges oder ob eine Umwidmung des Weges in eine Straße, mit Konsequenz anfallender Erschließungskosten, erfolgen soll.

Der Rat beschließt zunächst wie folgt.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB bzgl. des Antrags zur Abweichung vom Baufenster. Allerdings sind die entstehenden Kosten jeglicher Art (Strom, Wasser, Internet etc …) des betroffenen Geländes von der Grundstückseigentümerin bzw. Bauherrin selbst zu tragen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Abweichungsantrag - Anbau eines überdachten Fahrradstellplatzes (25122)

Sach- und Rechtslage:

Der Antragsteller plant einen überdachten Stellplatz für Fahrräder anzubauen. Diese Überdachung liegt auf der im Bebauungsplan festgelegten Grünfläche.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Gensingen erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 31 Abs. 2 BauGB.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1: Eingabe der FWG- Fraktion Gensingen vom 29.10.2025 zum Umgang mit dem Protokoll der letzten Sitzung

Mit Schreiben vom 29.10.2025 bittet die FWG-Fraktion in jeder Sitzung über das Protokoll der vorangegangenen Sitzung abzustimmen.

Stellungnahme der Verwaltung:

In Bezug auf § 26 Abs. 4 Geschäftsordnung der Ortsgemeinde Gensingen i.V.m. § 41 Abs. 2 GemO gilt,

die Niederschrift über öffentliche Sitzungen ist jedem Ratsmitglied spätestens einen Monat nach der Sitzung schriftlich oder elektronisch zu zuleiten. § 2 Abs. 1a GeschO wird sinngemäß angewendet.

Einwendungen gegen die Niederschrift sind gem. § 26 Abs. 5 Geschäftsordnung der Ortsgemeinde Gensingen i.V.m. § 41 Abs. 2 GemO spätestens bei der nächsten Sitzung des Rats vorzubringen.

Werden Einwendungen erhoben, kann der Rat in dieser Sitzung eine Berichtigung der Niederschrift beschließen. An dieser Beschlussfassung können nur solche Ratsmitglieder mitwirken, die an der ursprünglichen Beschlussfassung beteiligt waren.

Somit ist die Betrachtung der Niederschrift der letzten Sitzung ein genereller Inhalt der jeweiligen Ratssitzungen und muss nicht gesondert in der Tagesordnung aufgeführt sein.

Die Verwaltung fertigt die Niederschriften der Gremiensitzungen in der Regel binnen 14 Tagen an und legt sie dem Vorsitzenden zur Genehmigung und Unterschrift vor.