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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 51/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensing
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Vom Verwaltungsrat der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR

Am Montag, dem 24.11.2025 fand die 6. öffentliche Sitzung des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR in Gensingen statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und entschieden:

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.

(https://vg-sg.gremien.info)

TOP 1: Zustimmung zum Abschluss eines Kaufvertrages und zum Abschluss einer Zweckvereinbarung im Zusammenhang mit der Auflösung des AZV Unterer Wiesbach ab dem 01.01.2026

Die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen und die Stadt Bingen am Rhein sind Mitglieder des Abwasserzweckverbands Unterer Wiesbach („AZV“). Der AZV wurde gegründet, um innerhalb seines Entsorgungsgebietes Entwässerungsanlagen zu planen, zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten sowie Abwasser von den Grundstücken abzunehmen und für dessen unschädliche Ableitung und Beseitigung zu sorgen.

Der AZV wird mit Ablauf des 31.12.2025 aufgelöst. Das Vermögen des AZV, insbesondere die Abwasserreinigungsanlage Nahetal (ARA Nahetal), soll mit Ablauf des 31.12.2025 im Wege der Einzelrechtsnachfolge auf Grundlage eines Kaufvertrages auf die Verbandsgemeindewerke übertragen werden.

Ab dem 01.01.2026 soll der Betrieb der ARA Nahetal dann sowohl für die Behandlung der Abwässer der Verbandsgemeinde als auch der Abwässer der Stadtteile Dromersheim und Sponsheim der Stadt Bingen am Rhein, die weiterhin der ARA Nahetal zugeleitet werden, von den Verbandsgemeindewerken übernommen werden.

Die Verbandsgemeinde hat die Aufgabe der Abwasserbeseitigung bereits umfassend auf die Verbandsgemeindewerke übertragen, so dass eine Änderung der Anstaltssatzung nicht erforderlich ist.

Die Abwasserbeseitigung für die Stadtteile Dromersheim und Sponsheim durch die Verbandsgemeindewerke soll mit Wirkung ab dem 01.01.2026 durch eine mit der Stadt Bingen am Rhein neu abzuschließende Zweckvereinbarung geregelt werden. Die gesonderte Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung regelt - nach Maßgabe eines gemeinsam festgelegten Kostenschlüssels - die Erstattung der Kosten, die den Verbandsgemeindewerken aufgrund der Durchführung der übertragenen Aufgaben entstehen.

Beschluss:

1.

Der Verwaltungsrat stellt fest, dass die Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen die Aufgabe der Abwasserbeseitigung insgesamt der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR übertragen hat. Diese Aufgabe umfasst auch die Ableitung, Reinigung und unschädliche Beseitigung des Abwassers. Angesichts der bereits umfassenden Aufgaben-übertragung ist im Hinblick auf die bevorstehende Auflösung des Abwasserzweckverbands Unterer Wiesbach und den Erwerb seines Vermögens durch die Verbandsgemeindewerke eine Änderung der Anstaltssatzung in § 2 (Aufgaben der Anstalt) nicht erforderlich.

2.

Der Verwaltungsrat beschließt:

a.

Der Verwaltungsrat stimmt dem Erwerb des Vermögens des Abwasserzweckverbandes Unterer Wiesbach durch die Verbandsgemeindewerke sowie dem Abschluss des in Anlage 1 beigefügten Kaufvertrages mit dem Abwasserzweckverband zu.

b.

Der Verwaltungsrat stimmt dem Abschluss der als Anlage 2 beigefügten Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bingen am Rhein und den Verbandsgemeindewerken über die Übernahme der bei der Stadt für die Stadtteile Dromersheim und Sponsheim anfallenden Abwässer in die Abwasserbeseitigungsanlage der Verbandsgemeindewerke zu.

c.

Der Verwaltungsrat stimmt dem Abschluss der als Anlage 3 beigefügten Zusatzvereinbarung zur Zweckvereinbarung und dem ihr als eigene Anlage beigefügten Kostenschlüssel zu.

3.

Der Verwaltungsrat bittet den Verbandsgemeinderat Sprendlingen-Gensingen gemäß §7 Abs. 3 der Anstaltssatzung um Zustimmung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen