Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar.
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Am Donnerstag, dem 13.11.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeisterin Mechthild Walldorf die 7. Sitzung des Ortsgemeinderates Wolfsheim statt.
Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:
TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wolfsheim für 2026
Sach- und Rechtslage:
Die Ratsmitglieder sind im Vorfeld über den Entwurf der Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Ortsgemeinde Wolfsheim für das Jahr 2026 informiert worden.
Beratungsverlauf:
Ortsbürgermeisterin Walldorf führt zum Haushalt aus. Sie hebt auf Eckpunkte ab, wie bspw. den Rückgang der Schlüsselzuweisungen und den Rückgang der Einnahmen aus der Gewerbesteuer. Die Steuersätze sind auf gleichem Niveau vom Vorjahr geblieben. Ein Haushaltsausgleich wurde nicht erreicht, der Plan schließt mit einem Fehlbetrag von 46.625 €. Dennoch bleibt die Ortsgemeinde schuldenfrei und verfügt über liquide Mittel in Höhe von knapp 285.000 €. 2026 sollen unter anderem Investitionen zur Herstellung der barrierefreien Bushaltestelle, die Herstellung des Spielplatzes am Wittumweg sowie die Anschaffung eines Böschungsmähers mit Mulcher umgesetzt werden.
Die Fraktionen äußern sich zum Haushalt. In einem Statement würdigt der Vertreter von Pro Wolfsheim das umsichtige Vorgehen der Ortsbürgermeisterin, alle Anstrengungen zur Verbesserung der finanziellen Situation unternommen zu haben.
Weiter schlägt sie vor, sich im Frühjahr 2026 alle angedachten Maßnahmen vor Ort anzusehen und im Bauausschuss darüber zu beraten. Darin ist sich der Rat einig und beschließt wie folgt.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2026 in der vorgelegten Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Vergabe von Bauleistungen - hier Malerarbeiten und Schutznetze in der Kindertagesstätte
Sach- und Rechtslage:
Im Kindergarten sind diverse Arbeiten auszuführen, welche durch den Rat freigegeben werden müssen
| 1) | Malerarbeiten |
| 2) | Schutznetze |
Beratungsverlauf:
Die Ortsbürgermeisterin führt zu den Sanierungsarbeiten aus. Der Rat ist mit der Vergabe der Malerarbeiten für den Teil II an der Kita einverstanden. Allerdings hält er die Kosten für die Vergabe der Schutznetze für überteuert. Es wird vorgeschlagen, dieses Thema in den Bauausschuss zu verweisen, um eine kostengünstigere Lösung zu erarbeiten.
Beschluss:
| 1) | Der Ortsgemeinderat Wolfsheim beschließt die Auftragsvergabe für die Malerarbeiten, Teil II, an die Fa. Wojtyna in Höhe von brutto 4.013,87 €. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
| 2) | Der Ortsgemeinderat Wolfsheim verweist die Beratung zu diesem Punkt in den Bauausschuss und bitte darum, eine kostengünstigere Lösung zu erarbeiten. |
| Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen | |
TOP 4: Errichtung eines Wintergartens (25127)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt die Errichtung eines Wintergartens.
Beratungsverlauf:
Sebastian Holla ist zu diesem Punkt gem. § 22 GemO befangen und rückt vom Ratstisch ab.
Ohne weiteren Beratungsbedarf beschließt der Rat.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 5: Neubau Zweifamilienhaus (25124)
Sach- und Rechtslage:
Der Antragsteller beabsichtigt einen Neubau eines Zweifamilienwohnhauses.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Wolfsheim erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 6: Mitteilungen und Anfragen
TOP 6.1: Eilentscheidung gemäß § 48 GemO über die Durchführung von Malerarbeiten in der KITA Wölflinge in Wolfsheim
Die Ortsbürgermeisterin kann in Angelegenheiten, deren Erledigung nicht ohne Nachteil für die Gemeinde bis zu einer Sitzung des Gemeinderates oder des zuständigen Ausschusses aufgeschoben werden kann,
im Benehmen mit den Beigeordneten anstelle des Rats oder des Ausschusses entscheiden.
Der Rat oder der zuständige Ausschuss kann in seiner Sitzung die Eilentscheidung der Ortsbürgermeisterin aufheben, soweit nicht bereits Rechte Dritter entstanden sind. (§ 48 GemO)
Ortsbürgermeisterin und Beigeordnete haben positiv entschieden.
TOP 6.2: Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
In den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 26.06.2025 und des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen am 30.06.2025 wurde die Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen nach einer Neukalkulation durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH beschlossen. Zuletzt erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2018.
Die einmaligen Erschließungsbeiträge wurden wie folgt neu beschlossen:
| Einm. Beitrag | Gültig bis 22.10.2025 | Gültig 23.10.2025 |
| Wasserversorgung | 2,79 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt | 10,63 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt |
| Schmutzwasser | 8,66 €/m² Veranlagungsfläche | 23,43 €/m² Veranlagungsfläche |
| Niederschlagswasser | 30,80 €/m² Veranlagungsfläche | 83,97 €/m² Veranlagungsfläche |
| Investitionskostenanteil Straße | 33,28 €/m² Straßenfläche | 88,05 €/m² Straßenfläche |
Es wurde vereinbart, dass die VG-Werke alle Ortsgemeinden über diese Änderung mittels einer Vorlage informiert. Die komplette Neufassung wurde veröffentlicht im Amtsblatt am 22.10.2025 Ausgabe 43/2025 und ist auf der Homepage der VG-Werke einsehbar.
Die neuen Beiträge gelten für alle Baugebiete, welche nach dem 22.10.2025 betriebsbereit werden.
Für Fragen steht der Technische Service der VG-Werke gerne zur Verfügung.