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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 6/2024
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Bebauungsplanverfahren „Ortskern“ Teil 1

  • Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
  • Offenlegungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Grolsheim hat in seiner Sitzung am 27.06.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB mit der Bezeichnung „Ortskern Teil 1“ beschlossen.

Ziel dieses Verfahrens ist die Überplanung der vorhandenen Bebauung.

(Übersichtsplan)

Dieser Plan dient der Veranschaulichung über die Lage des Plangebietes.

Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flur 1 Nr. 22, 23, 24, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37/1, 37/3, 37/5, 37/6, 38, 39, 40, 41/1,41/2, 42/1, 42/2, 43, 44, 45, 46, 47, 48/1, 48/2, 48/3, 49, 50, 51, 52, 53, 54, 55/1, 55/2, 56, 58/1, 59/2, 59/6, 59/8, 59/9, 59/10, 59/11, 59/12, 59/13, 60, 61, 62, 63, 66, 67, 68, 69, 70, 71/1, 71/2, 72/1, 72/2, 73/1, 73/2, 258/2 teilw., 261, 263/4 teilw., 265/1, 265/2, 266, 267, 268, 269/2, 270, 305

Da es sich um die Aufstellung eines Bebauungsplanes im Rahmen von § 13 a BauGB handelt, kann das beschleunigte Verfahren angewandt werden. Dies bedeutet, dass auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, auf den Umweltbericht nach § 2a BauGB, auf die Angabe welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind und auf die zusammenfassende Erklärung gem. § 10a Abs. 1 BauGB verzichtet werden kann. Aufgrund der Größe des Plangebietes ist jedoch gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB eine sog. Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen. Hierbei werden die in der Anlage 2 des BauGB genannten Kriterien überschlägig geprüft. Diese Prüfung wurde durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.

Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Plan, Textfestsetzungen und Begründung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von 15.02.2024 bis zum 19.03.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, Zimmer A 010 während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Stellungnahme öffentlich aus. Der Entwurf kann auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ eingesehen werden.

Den Eigentümern, Mietern, Pächtern und anderen Nutzungsberechtigten sowie der gesamten Öffentlichkeit wird in dem vorgenannten Zeitraum Gelegenheit zur Äußerung, Erörterung und Unterrichtung gegeben.

Stellungnahmen können während der vorgenannten Frist schriftlich, zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen oder per E-Mail an info@vg-sg.de vorgebracht werden.

Die fristgerecht vorgebrachten Anregungen werden geprüft. Auf Berücksichtigung seiner Anregungen, auch wenn sie innerhalb der Auslegungsfrist vorgebracht wurden, hat niemand einen klagbaren Anspruch. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 Baugesetzbuch (BauGB) in

Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Landesdatenschutzgesetz Rheinland-Pfalz (LDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt und auf der der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen www.sprendlingen-gensingen.de/rathaus/verbandsgemeinde/aktuelles/offenlegungen/ abrufbar.

Florian Hanau
Ortsbürgermeister