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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 6/2026
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Auszüge aus der Niederschrift zur Sitzung des Ortsgemeinderates Welgesheim

Die vollständige Niederschrift ist im Rats- und Bürgerinformationssystem einsehbar. (https://vg-sg.gremien.info)

Am Mittwoch, den 10.12.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Michael Leisenheimer die 7. Sitzung des Ortsgemeinderates Welgesheim statt.

Die einzelnen Themen der Tagesordnung wurden wie folgt beraten und beschlossen:

TOP 2: Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Jahr 2026

Verlauf der Beratung:

Zu diesem Punkt übergibt der Vorsitzende an Herrn Decke von der Finanzverwaltung. Dieser erläutert die Eckdaten zum Haushalt, geht auf die Resultate im Ergebnis- sowie im Finanzhaushalt ein, aus dem sich der Jahresüberschuss von 35.125 Euro ergibt. Der Haushalt ist somit ausgeglichen. Als wesentlichste Investitionen sind u.a. der Ausbau der Bahnhofstraße (600.000 €) und die damit einhergehende die Brückensanierung in der Bahnhofstraße (860.000 €) vorgesehen. Ferner sind Gelder für die Erschließung des Baugebietes „In der Leimenkaut“ (715.000 €) eingestellt. Für das Bestattungswesen sind insgesamt 40.000 € für eine Zaunanlage sowie Neuanlage von Urnenfeldern eingestellt. Für den Landschaftsschutz, Ausgleichsflächen für das Neubaugebiet, sind rund 5.000 € eingeplant.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Welgesheim für das Jahr 2026 in der vorgelegten Fassung.

Finanzielle Auswirkung:

Schaffung der Ausgabeermächtigung für das Jahr 2026.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 3: Bauleitplanung Welgesheim "Östlich der Ortslage 1. Änderung"

Abwägung der in den Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB

Sach- und Rechtslage:

Der Ortsgemeinderat Welgesheim hat in seiner Sitzung am 26.02.2025 die Aufstellung der Änderungsplanung des Bebauungsplanes „Östlich der Ortslage“ beschlossen.

Beratungsverlauf:

Zu diesem Punkt sind die Beigeordneten Schwarz (Erster Beig.) und Dr. Justus sowie Ratsmitglied Sonntag gem. § 22 GemO befangen und rücken vom Ratstisch ab. Frau Ewigleben, Leiterin der Bauverwaltung, erläutert die im Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs.2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange. Der Rat zeigt sich einverstanden und beschließt wie folgt.

Beschluss:

Die einzelnen in der Würdigung unterbreiteten Vorschläge werden zu Beschlüssen erhoben.

Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt den Bebauungsplan „Östlich der Ortslage 1. Änderung“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung; die Begründung wird gebilligt. Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt aufgrund der Ermächtigung nach § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz die in dem Bebauungsplan für das Gebiet „Östlich der Ortslage 1. Änderung“ aufgeführten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen (örtliche Bauvorschriften) als Satzung. Diese Vorschriften werden gemäß § 9 Abs. 4 BauGB in Verbindung mit § 88 Abs. 6 Satz 1 der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz in diesen Bebauungsplan aufgenommen

Finanzielle Auswirkung:

Für die Änderung des Bebauungsplanes sind ausreichend Haushaltsmittel veranschlagt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen: 9

Die befangenen Ratsmitglieder kehren an den Beratungstisch zurück.

TOP 4: Errichtung einer Zaunanlage am Friedhof in der Ortsgemeinde Welgesheim

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Welgesheim beschließt die Beauftragung zur Errichtung der Zaunanlage und des Tores am Friedhof in der Ortsgemeinde Welgesheim an die Firma Halfmann aus Kappel zum Angebotspreis in Höhe von 11.644,03 €. Weiterhin ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister Herrn Leisenheimer für die Beauftragung der Fundamentarbeiten nach Eingang und Wertung der Angebote an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben zu dürfen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Annahme einer Spende

Sach- und Rechtslage:

Die Stilgärten Staudt GmbH spendet 700,00 € für das Karussell anlässlich der Welgesheimer Kerb.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Welgesheim nimmt die Spende an.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 6: Initiative der Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz "Jetzt reden WIR - Ortsgemeinden stehen auf!"

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Welgesheim schließt sich der Initiative „Jetzt reden WIR – Ortsgemeinden stehen auf!“ an und beschließt das vorliegende „Forderungspapier zur Stärkung bzw. Revitalisierung der kommunalen Selbstverwaltung für eine lebenswerte Heimat“.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

+

TOP 7: Mitteilungen und Anfragen

TOP 7.1: Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

In den Sitzungen des Verwaltungsrates der Verbandsgemeindewerke Sprendlingen-Gensingen AöR am 26.06.2025 und des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen am 30.06.2025 wurde die Neu-Festsetzung von einmaligen Erschließungsbeiträgen der räumlichen Erweiterung für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen nach einer Neukalkulation durch die Mittelrheinische Treuhand GmbH beschlossen. Zuletzt erfolgte eine Erhöhung im Jahr 2018.

Die einmaligen Erschließungsbeiträge wurden wie folgt neu beschlossen:

Einm. Beitrag …

Gültig bis 22.10.2025

Gültig 23.10.2025

Wasserversorgung

2,79 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt

10,63 €/m² Veranlagungsfläche zzgl. USt

Schmutzwasser

8,66 €/m² Veranlagungsfläche

23,43 €/m² Veranlagungsfläche

Niederschlagswasser

30,80 €/m² Veranlagungsfläche

83,97 €/m² Veranlagungsfläche

Investitionskostenanteil Straße

33,28 €/m² Straßenfläche

88,05 €/m² Straßenfläche

Die neuen Beiträge gelten für alle Baugebiete, welche nach dem 22.10.2025 betriebsbereit werden.

TOP 7.2: Mängelbeseitigung im Zuge der Breitbandverlegung durch die Fa. Vitronet

Anfang Februar 2025 fand eine Besprechung mit der Fa. Westconnect und der Fa. Vitronet in der Verbandsgemeindeverwaltung statt. Thema war u.a. die weitere Vorgehensweise zur Behebung der bisher gemeldeten Mängel an den Oberflächenbefestigungen der Straßen und Wege der jeweiligen Ortsgemeinden der VG. Im Nachgang zur Besprechung wurden die Eingänge der bisher erfolgen Mängellisten bestätigt und die Aussage getätigt, dass die Mängelanzeigen von der Fa. Vitronet gesichtet und vor Ort bewertet wurden. Gefahr im Verzug sei jeweils nicht feststellbar, so dass die endgültigen Mängelbeseitigungen - spätestens - vor der Gewährleistungsabnahme durch die Vitronet/ Nachunter-nehmern erfolgen wird.

Für Welgesheim endet die Gewährleistungsfrist Ende März 2028.

Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, eine entsprechende Mängelbegehung vor Ablauf gegen Ende 2027 durchzuführen.

Hinweis:

Zwischenzeitlich neu gebaute Hausanschlüsse sind einer anderen Firma zuzuordnen. Sollten hier etwaige Mängel (Pflaster nicht richtig verlegt, fehlende/mangelnde Einsandung) entdeckt werden, sollten diese zeitnah getrennt erfasst und gemeldet werden. Diese Mängel können dann u.U. auch zeitnah behoben werden, solange die ausführende Firma noch in den Ortsgemeinden tätig ist.

TOP 7.3: Der Ortsbürgermeister informiert über Folgendes:

Die Kreisumlage für 2025 wurde endgültig festgesetzt auf 337.835 €.

Die Verbandsgemeindeumlage beträgt 269.255 €.

Dank an das Team der Landfrauen für die Spende in Form von neuen Stuhlkissen für die Weindorfhalle.

Die Fa. Dimplex erstattet für den Ausfall der Wärmepumpe in der Weindorfhalle 3.412,61 € an Stromkosten und verlängert die Garantie um ein Jahr.

Im Rahmen des Förderprogrammes KIPKI wurden die Regentonne am Rathaus und die Pflanzung einer Streuobstwiese genehmigt/gefördert.