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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 7/2024
Amtlicher Teil
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Vom Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen

Am Montag, dem 22.01.2024 fand unter Vorsitz von Bürgermeister Scherer die 26. öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Verbandsgemeinderates Sprendlingen-Gensingen statt.

Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird gemäß § Nr. 7.1 der VV zu § 41 GemO wie nachstehend informiert:

TOP 1: Richtlinie über die Förderung des öffentlichen Bibliothekwesens in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-GensingenBewilligung der Anträge für 2023

Sach- und Rechtslage:

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.09.2019 die beigefügte Richtlinie zur Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen beschlossen. Im Haushalt der Verbandsgemeinde stehen 2023 30.000 € dafür bereit. Entsprechende Anträge konnten bis zum 15.10.2023 abgegeben werden. Die Ortsgemeinden Gensingen und Sprendlingen haben die beigefügten Anträge fristgerecht eingereicht. Die Ortsgemeinderäte haben bereits der Antragstellung zugestimmt.

Beide Ortsgemeinden betreiben seit mehreren Jahren in Kooperation die Bibliothek Sprendlingen-Gensingen, mit dem Ziel, ein leistungsfähiges öffentliches Bibliothekssystem für alle Einwohnerinnen und Einwohner aufzubauen und ein starker Bildungspartner für Schulen, Kindertagesstätten und sonstige Bildungseinrichtungen zu sein. Die Anträge für dieses Projekt sind förderfähig im Sinne von § 3 der Richtlinie.

Die nach § 5 der Richtlinie erforderliche Beschreibung der Maßnahme, deren Kosten sowie die Erklärung des Antragstellers, dass er in der Lage ist, das Projekt vorzufinanzieren, sind im Antrag enthalten. Die erforderlichen Ratsbeschlüsse liegen bereits vor. Da es sich bei den geltend gemachten Kosten um die jeweiligen Haushaltsansätze der Ortsgemeinden für das Projekt handelt, kann hier auf einen separaten Finanzierungsplan und eine separate Bestätigung, dass entsprechende Haushaltsmittel vorhanden sind, verzichtet werden.

Nach § 4 der Richtlinie gilt eine Förderhöchstsumme von 15.000 € je Projekt, wobei sich die zugrunde zu legenden Fördersätze an den prozentualen Fördersätzen der jeweils gültigen Ehrenamtsförderrichtlinie des Landkreises Mainz-Bingen orientieren. Im Jahr 2023 betrug der Fördersatz für die Ortsgemeinde Gensingen 50 % und für die Ortsgemeinde Sprendlingen 65 %. Die Ortsgemeinde Gensingen macht in ihrem Antrag förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 121.000 € geltend, so dass hier bei 50 % eine Förderhöchstsumme von 59.500 € erreicht werden würde. Durch die Begrenzung der Förderhöchstsumme käme hier eine Förderung in Höhe von 15.000 € in Betracht. Die Ortsgemeinde Sprendlingen macht in ihrem Antrag förderfähige Gesamtkosten in Höhe von 121.000 € geltend. Auch hier würde daher die Regelung zur Förderhöchstsumme greifen und es käme eine Förderung in Höhe von 15.000 € in Betracht.

Laut § 6 der Richtlinie, entscheidet der Haupt- und Finanzausschuss auf Empfehlung der Verwaltung über die Anträge. Die Verwaltung empfiehlt in diesem Fall, beide Anträge positiv zu bescheiden und jeweils die Förderhöchstsumme von 15.000 € zu gewähren.

Nach Vorlage des entsprechenden Verwendungsnachweises könnten die Mittel dann ausgezahlt werden.

Anträge und Anmerkung:

Ausschussmitglieder Dr. Auernheimer regt an, die Richtlinien bzgl. der Antragsberechtigten und des Bewilligungsverfahrens zu überdenken. Hier sollten z.B. die Ortsbürgermeister*innen als Vertreter der Ortsgemeinden antragsberechtigt sein und nicht zunächst die Ortsgemeinderäte darüber beraten und beschließen. Dies würde das Verfahren der Förderung vereinfachen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss bewilligt auf Antrag der Ortsgemeinde Gensingen vom 05.10.2023 und der Ortsgemeinde Sprendlingen vom 29.09.2023 je eine Förderung im Rahmen der Richtlinie über die Förderung des öffentlichen Bibliothekswesens in der Verbandsgemeinde in Höhe von 15.000 € für die Ortsgemeinde Gensingen und 15.000 € für die Ortsgemeinde Sprendlingen zur Durchführung des Projektes „Bibliothek Sprendlingen-Gensingen“.

Finanzielle Auswirkung:

Mittel standen im Haushalt 2023 bereit.

Abstimmungsergebnis: Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

TOP 2: Beschaffung von Wärmebildkameras für die Freiwillige Feuerwehr der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen

Sach- und Rechtslage:

Durch die Wehrleitung wurde die Beschaffung von weiteren Wärmebildkameras für alle Einheiten in der Verbandsgemeinde angestoßen. Zukünftig sollen auch neben den beiden Stützpunktwehren (Gensingen und Sprendlingen) die kleineren Einheiten mit diesen Gerätschaften ausgestattet werden. Dadurch soll allen Einheiten die Möglichkeit geboten werden, potentielle Wärme- und Feuerquellen rasch zu identifizieren ohne auf eine Stützpunktwehr angewiesen zu sein. Durch die potentielle Beschaffung werden alle Einheiten auf einen gemeinsamen technischen Stand gebracht und können dadurch zukünftig noch besser auf Ereignisse reagieren. Insgesamt plant die Verwaltung eine Beschaffung von zehn Kameras für die gesamte VG. Im Vorfeld wurden bereits drei Angebote von verschiedenen Anbietern eingeholt. Die Preisspanne für die Wärmebildkameras liegt bei dem angefragten Modell zwischen 37.473,10 € - 41.341,00 € (jedes Angebot enthält 10 Wärmebildkameras + Zubehör siehe Anlage).

Verlauf der Beratung:

Wehrleiter Ott erörtert ausführlich den Sachverhalt und beantwortet offene Fragen der Ausschussmitglieder.

Hierzu wird angemerkt, dass trotz des geplanten neuen Feuerwehrgerätehauses Horrweiler / Aspisheim für beide Einheiten je ein Gerät angeschafft wird, da sich an diesem Standort zwei Feuerwehrfahrzeuge befinden und diese auch bestückt werden sollen.

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, den Auftrag für die Beschaffung von insgesamt zehn Wärmebildkameras mit einem rechnerisch geprüften Bruttoangebotspreis in Höhe von 37.473,10 € an den günstigsten Anbieter zu vergeben.

Finanzielle Auswirkung:

Die entsprechenden Mittel sind noch im Rahmen der allgemeinen Deckungsfähigkeit unter dem Produktsachkonto 12600 Brandschutz im Jahr 2023 vorhanden.

Abstimmungsergebnis: Mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen

TOP 3: Mitteilungen und Anfragen

TOP 3.1: Mitarbeiterwechsel

Weiterhin teilt er mit, dass mehrere neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihren Dienst in der Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen begonnen haben. Hierbei handelt es sich überwiegend um Mutterschutz- und Elternzeitvertretungen.