Am Samstag, dem 18.01.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jan Ott die 1. öffentliche Sitzung des Bau- und Wegeausschusses des Ortsgemeinderates Badenheim statt.
Über die Ergebnisse des öffentlichen Teils der Ausschusssitzung wird wie nachstehend informiert:
TOP 1: Verpflichtung von Ausschussmitgliedern
Der Ortsbürgermeister verpflichtet das Ausschussmitglied Guido Fischborn vor seinem Amtsantritt in öffentlicher Sitzung namens der Ortsgemeinde durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Pflichten. Die Pflichten der Ausschussmitglieder ergeben sich insbesondere aus den §§ 34, 35 Abs. 2, § 36 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 und 3 sowie §§ 38 bis 42 GemO (vgl. VV Nr. 4 zu § 46 GemO).
TOP 2: Erfassung Heckenrückschnitt in der Gemarkung Badenheim
Der Vorsitzende erläutert, dass eigentlich bis 15.08.2024 die erforderlichen Heckenrückschnitte in der Gemarkung Badenheim an die Verwaltung zurückzumelden gewesen wären und diese bis Ende Februar durchgeführt werden können. Im Anschluss an die Tagesordnung werden die in Frage kommenden Bereiche abgefahren. Der Vorsitzende meldet der Verwaltung die betroffenen Abschnitte.
Der Vorsitzende greift den seit der 28. Sitzung des Ortsgemeinderats Badenheim vom 08.08.2018 gültigen Beschluss auf, die anteiligen Kosten durch Beratung mit dem Bau- und Wegeausschuss jährlich neu zu berechnen und als Empfehlung an den Ortsgemeinderat weiterzugeben. Er regt an, die Regelung der letzten Jahre beizubehalten und die Rechnungen für den in 2024/2025 anfallenden Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages in Höhe von 40% durch die Ortsgemeinde Badenheim zu übernehmen. Ausschussmitglied Fogt regt an, dem Ortsgemeinderat eine Kostenübernahme i.H.v. 50% durch die Ortsgemeinde Badenheim vorzuschlagen. Ohne Aussprache beschließt der Ausschuss.
Beschluss
Der Bau- und Wegeausschuss des Ortsgemeinderates Badenheim empfiehlt dem Ortsgemeinderat Badenheim die Rechnungen für den in 2024/2025 anfallenden Heckenrückschnitt entlang der Wirtschaftswege bei den beitragsfähigen Kosten des Wirtschaftswegebaubeitrages in Höhe von 50% zu
übernehmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen
TOP 3: Mitteilungen und Anfragen
Ausschussmitglied Fischborn weist auf die teilweise gesprungenen Betonplatten des Wirtschaftsweges in Höhe des Grillplatzes hin. Der Vorsitzende sowie die übrigen Ausschussmitglieder erläutern die besprochene Vorgehensweise zu dieser Thematik in der Vergangenheit.