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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 8/2023
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat St. Johann

Am Mittwoch, dem 25.01.2023 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Hans Bergmann die 23. Sitzung des Ortsgemeinderates St. Johann statt.

Ratsmitglied Nitz beantragt, TOP 2 auch ohne Beschlussvorlage zu beraten und beschließen, da die Frist abläuft. Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Die Tagesordnung wird wie folgt abgehandelt:

TOP 1: Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

TOP 2: Kita-Verpflegung

Eine Beschlussvorlage liegt nicht vor. Die Zeit zur Kündigung des bestehenden Vertrages zur Kita-Verpflegung drängt. Deshalb plädiert die Mehrheit der Ratsmitglieder zur Kündigung des bestehenden Vertrages mit der Lieferfirma fristgerecht zum 31.01.2023. So beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann kündigt den bestehenden Vertrag mit dem bekannten Lieferer zur Mittagsverpflegung in der Kita fristgerecht zum 31.01.2023.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

Ja-Stimmen

: 9

Enthaltungen

: 1

TOP 3: Vergabe von Planungsleistungen für den Neubau einer dreizügigen Kindertagesstätte in der Gemeinde St. Johann

Sach- und Rechtslage:

Die Kindertagesstätte St. Johann bietet derzeit 40 Plätze, davon 24 Ganztagsplätze in zwei Gruppen. Das vorhandene Raumangebot reicht für eine dauerhafte Auslastung mit 40 Kindern nicht aus und muss erweitert werden. Aufgrund der Gespräche mit den Fördermittelgebern und dem Beschluss des Ortsgemeinderates wurde der Neubau einer 3-zügigen Kindertagesstätte angestrebt und die Vorplanung zum Neubau erstellt. Weiterhin wurde ein Zuwendungsantrag beim Landkreis Mainz - Bingen am 19.09.2019 eingereicht, welcher am 31.03.2020 in Höhe von 120.000 € bewilligt wurde.

Am 12.01.2022 wurde der Bauantrag genehmigt und die weiteren Schritte zur Realisierung des Neubaus wurden veranlasst.

a.) Vergabe der Architektenleistungen als Folgebeauftragung

Für die Architektenleistungen wurden die Leistungsphasen 1 - 4 bereits vergeben und ausgeführt. Für die weiteren Planungsleistungen sind die Leistungsphasen 5 - 9 nun als Folgebeauftragung an den Planer zu vergeben.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen, den Auftrag als Folgebeauftragung an das Architekturbüro für die Leistungsphasen 5 - 9 gemäß dem abgegebenen Angebot zu vergeben

b.) Vergabe der Fachplanungsleistungen für Heizung- Lüftung- und Sanitärinstallationen

Für die Fachplanungsleistungen (Heizung- Lüftung- Sanitärinstallation) wurde durch die Verwaltung eine Ausschreibung im Bieterverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchgeführt.

Die Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb wurden am 19.05.2022 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de eingestellt.

Die Auftragsbekanntmachung für das europaweite Vergabeverfahren wurde am 19.05.2022 an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union abgesandt.

Zusätzlich wurde die Auftragsbekanntmachung auf der Homepage der VG Sprendlingen-Gensingen veröffentlicht sowie bei

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www-bund.de

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bi Medien GmbH

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Submissions-Anzeiger Verlag GmbH und

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Subreport Verlag Schawe GmbH.

Während der Teilnahmefrist haben sich 4 Interessenten auf der Vergabeplattform für den Wettbewerb freigeschaltet. Zum Eröffnungstermin am 28.06.2022, 11.00 Uhr, waren 5 Teilnahmeanträge elektronisch auf der Vergabeplattform eingegangen, davon ein Teilnahmeantrag doppelt.

Die Teilnahmeanträge wurden von der Vergabestelle mit folgendem Ergebnis anhand der mit der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb veröffentlichten Kriterien geprüft. Bei der Prüfung lagen die erreichten Punkte zwischen 72 und 240,5.

Aufgrund der im Teilnahmewettbewerb erreichten Gesamtpunktzahl empfiehlt die Vergabestelle,die beiden Bieter mit der höchsten Punktzahl zur Verhandlung aufzufordern.

Sofern auch kleineren Büros bzw. neugegründeten Büros eine Chance gegeben werden soll, können auch die weiteren Bewerber zur Verhandlung aufgefordert werden

Durch die Einladung aller Bewerber vermindert sich das Risiko einer Wiederholung des Verfahrens, im Fall von Absagen. Bei den Bewerbern, die im Teilnahmewettbewerb niedrigere Punktzahlen erreicht haben, sind die Bietergespräche entscheidend.

Im Nachgang wurde durch die Verwaltung ein Verhandlungsverfahren in die Wege geleitet. Die Aufforderung zur Verhandlung wurde am 18.08.2022 auf die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz eingestellt.

Zum Eröffnungstermin am 20.09.2022, 11.50 Uhr, haben drei Bieter ein Angebot form- und fristgerecht elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht. Ein Bieter hat sein Angebot doppelt eingereicht. Es sind also drei Angebote eingegangen. Gefordert war das Honorarangebot mit Benennung des Projektleiters, des ersten stv. Projektleiters, des zweiten stv. Projekteiters, sowie der Objektüberwachung, der ersten stv. Objektüberwachung und der zweiten stv. Objektüberwachung, sowie eine Einverständniserklärung zu dem von der VG-Verwaltung vorgegebenen Vertragsentwurf.

Die eingereichten Angebote sind vollständig und umfassen die Grundleistungen, nach erster Prüfung liegen die Angebote zwischen 64.659,11 € und 75.896,32 €.

Für den 19.01.2023, werden alle 3 Unternehmen zu einem Bietergespräch eingeladen. In den Gesprächen erhalten die Bieter Gelegenheit, unter Beachtung der Zuschlagskriterien

ihr Büro und ihr Projektteam vorzustellen,

ihr Angebot zu erläutern und

Fragen des Bewertungsgremiums der VG zu beantworten bzw. selbst Fragen an den Auftraggeber und das Gremium zu stellen.

Nach den erfolgten Bietergesprächen kann eine Gesamtwertung der abgegebenen Angebote erfolgen. Die Bewertung der Angebote erfolgte durch die Verwaltung entsprechend den in der Aufforderung zur Angebotsabgabe festgelegten Zuschlagskriterien:

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70 % Leistung

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10 % Gesamteindruck

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15 % Honorar

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5 % Vertrag

Im gesamten waren anhand der festgelegten Zuschlagskriterien 1000 Punkte zu erzielen.

Seitens der Verwaltung wird empfohlen den Auftrag für die Planungsleistungen an den Bieter mit der höchsten erreichten Punktzahl zu vergeben.

Verlauf der Beratung:

Seitens des Rates wird nach der Kostensteigerung gefragt. Frau Schäfer von der Bauverwaltung erklärt, die Kosten könnten erst nach genauer Feinplanung ermittelt und beziffert werden. Allerdings habe sie sich auf die Kostenschätzung von 2020 bezogen und 32% dazu addiert und sei auf einen geschätzten Betrag

von 2,5 Mio Euro gekommen.

Beschluss:

a) Der Ortsgemeinderat St. Johann vergibt den Folgeauftrag für die Leistungsphasen 5 - 9 gemäß dem abgegebenen Angebot an das Architekturbüro.

b) Der Ortsgemeinderat St. Johann vergibt den Auftrag für die Fachplanungsleistungen Heizung- Lüftung- Sanitärinstallationen an den Bieter mit der höchsterreichten Punktzahl.

Finanzielle Auswirkung:

Für die Durchführung der Maßnahme sind ausreichend Haushaltsmittel vorhanden.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

: 6

Nein-Stimmen

: 1

Enthaltungen

: 3

TOP 4: Annahme einer Geldspende für die Ortsgemeinde St. Johann

Der Landfrauen-Verein St. Johann hat für die Johannishalle in St. Johann 200,00 € gespendet.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat St. Johann stimmt der Annahme der Spende zu.

Finanzielle Auswirkung:

Der Spendenbetrag stammt aus Privatvermögen, hat somit keine Auswirkungen auf den Haushalt und ist dem Allgemeinwohl zuträglich.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

TOP 5: Mitteilungen und Anfragen

TOP 5.1: Eventuelle Übertragung der Kita-Trägerschaft an die Verbandsgemeinde

Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Schmitt-Modjesch zur Niederschrift der Ortsgemeinderatssitzung Horrweiler, bezgl. des im Betreff genannten Punktes. Eingegangen bei der Verbandsgemeindeverwaltung am 03.01.2023. Diese Anfrage ist als Anlage 1 im Ratsinfosystem beigefügt.

Am 25.07.2022 fand u. a. zum Thema „mögliche Übertragung der Kita-Trägerschaft von den Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde“ eine Ortsbürgermeister-Dienstbesprechung statt. Hierzu nahmen auch zwei externe Referenten teil.

Im Anschluss an den Vortrag wurde u. a. angefragt, ob dieses Thema grundsätzlich weiterverfolgt und Vorschläge zur Beratung in den entsprechenden Ortsgemeinderäten erarbeitet werden sollen.

Dies wurde von einigen anwesenden Ortsbürgermeistern bzw. Vertretern, u. a. auch von Herrn Ortsbürgermeister Bergmann bejaht.

Mit dieser Äußerung ist keine Verpflichtung eingegangen worden (Beantwortung der Frage 1 und 2).

Wie in der beigef. Niederschrift zu entnehmen ist, war geplant, zu diesem Thema im Spätjahr 2022 weitere Infos zusammenzustellen und diese vorzustellen. Diese konnten aus zeitlichen Gründen noch nicht zusammengestellt/erarbeitet werden, da die Vorkehrungen zum Thema „Energiemangellage“ vorrangig bearbeitet werden mussten.

Es ist geplant, dies im ersten Halbjahr 2023 nachzuholen. Selbstverständlich werden alle Ortsgemeinderäte hierüber informiert und anschließend durch diese, ggfls. weitere Schritte beschlossen.

Ratsmitglied Nitz möchte über die Konsequenzen einer Kita-Trägerschaft informiert werden, insbesondere bzgl. einer möglichen Übertragung an einen Zweckverband.

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Was genau macht der Zweckverband?

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Was übernimmt er genau für Aufgaben?

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Welche Kosten übernimmt er? … auch die Kosten für die neue Kita?

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Welche Vor- und Nachteile bringt eine Trägerschaft durch einen Zweckverband?

Zudem schlägt er vor, dazu einen Gemeinderatsbeschluss zu fassen.

TOP 5.2: Sachstand Neubau Kita St. Johann

Beantwortung der Anfrage des Ratsmitgliedes Schmitt-Modjesch zur Niederschrift der Ortsgemeinderatssitzung St. Johann, bezgl. des im Betreff genannten Punktes. Eingegangen bei der Verbandsgemeindeverwaltung am 03.01.2023. Diese Anfrage ist als Anlage 1 beigefügt.

Die Ortsgemeinde St. Johann beabsichtigt den Neubau einer Kita. Hierzu wurde eine Kostenberechnung von dem Büro Bott Bau in 2020 erstellt.

Aktuell erfolgen die Vergaben der Planungsleistungen Hochbau, HLS. Im Bereich Planung Elektro läuft das Verfahren noch. Nach Vergabe der Leistungen kann die Planung erfolgen und die Kostenberechnung aktualisiert werden.

Zahlungsflüsse aus der Vermarktung der Bauplätze können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beziffert werden, da aktuell die Aufstellung des B-Planes erfolgt und weder der Zeitpunkt der Vermarktung noch die Höhe des Verkaufspreises festgelegt ist.

Die Sicherung der Finanzierung ist vorbehaltlich der Haushaltsgenehmigung.

TOP 5.3: Verkehrssicherheit

Die Verkehrssicherheit für Schulkinder soll verbessert werden. Dazu wird die Ordnungsbehörde prüfen, ob der Bus am Marktplatz wenden kann, informiert Ortsbürgermeister Bergmann. Im April 2023 soll dazu im Bereich Marktstraße, Neugasse, Obergasse eine Verkehrszählung stattfinden.

TOP 5.4: Zu dicht an Fahrbahn

Ratsfrau Zeller weist darauf hin, dass ihrer Meinung nach ein Verkehrsmast an einer barrierefrei ausgebauten Bushaltestelle zu dicht am Fahrbahnrand platziert ist. Dies sei eine Gefahr für Kinder, die an diesem Mast hochklettern.

TOP 5.5: Sachstand Verkauf altes Rathaus

Ortsbürgermeister Bergmann informiert darüber, dass das Gebäude noch nicht auf der Internetplattform Immobilienscout angeboten wurde. Frau Ewigleben von der Bauverwaltung will sich darum kümmern.

TOP 5.6: Termin Haushaltssitzung

Der Termin für die Sitzung zur Beratung des Haushalts 2023 ist auf den 14. Februar 2023 festgelegt.