Ersatz funktionierender Ölheizungen
Geschwindigkeitsbonus
oder 20a alten Gas-/Biomasseheizung
+ 20 %
Wärmepumpen mit natürlichem Kälte-
Effizienzbonus
Grundförderung: 30 %
mittel oder Nutzung Erdwärme, Wasser
+ 5 %
(max. förderfähig: 30.000 €)
Einkommensbonus
Bei zu versteuerndem Haushalts-
+ 30 % Jahreseinkommen bis 40.000 €
Höchstfördersatz: 70 %
(bis 21.000 € Förderung für die 1. Wohneinheit)
+ Pauschalförderung für + Ergänzungskredit bis:
Voraussetzung:
120.000 € pro WE
Biomasseanlage: 2.500 € Staubemissionen von max. 2,5 mg/m³
Förderfähige Anlagen: Wärmepumpen, Biomasseheizung, Solarthermie,
Wärmenetz-Anschluss, Brennstoffzelle.
Antragstellung bei der KfW: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsförderung/
Wichtig: Förderungen sind zu beantragen, bevor Aufträge vergeben werden!
Kontakt: Energieagentur Sprendlingen-Gensingen, k.dahn@vg-sg.de, 06701 201 420
Sanierungsmanagement gefördert durch: