1. Leistung:
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen;
Aufstellung eines Gewerbeflächenkonzepts
2. Vergabestelle:
VG-Verwaltung Sprendlingen-Gensingen
Zentrale Vergabestelle, Zimmer 120, 1. OG
Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
Telefon: 06701/201-608
Telefax: 06701/2019-608
E-Mail: vergabestelle@vg-sg.de
3. Auftraggeber:
Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen, vertreten durch den Ersten Beigeordneten Oliver Wernersbach
4. Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach UVgO
Vergabenummer: 2024-00-912
5. Form der Angebote:
Elektronisch über die Vergabeplattform Kommunen Rheinland-Pfalz https://rlp.vergabekommunal.de
6. Ort der Leistungserbringung:
Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen
7. Art und Umfang der Leistung:
Aufstellung eines Gewerbeflächenkonzepts im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans
8. Aufteilung in Lose:
nein
9. Ausführungsfristen:
Der Ausführungszeitraum wird zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer einvernehmlich festgelegt.
10. Nebenangebote:
Nebenangebote sind zugelassen.
11. Anforderung der Vergabeunterlagen:
Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5. Eine Zusendung in Papierform erfolgt nicht.
12. Schutzgebühr:
keine
13. Angebotsfrist/Termin für die Einreichung der Angebote:
04.03.2025
14. Anschrift für die Einreichung der Angebote:
Elektronisch über die Vergabeplattform gem. Ziffer 5
15. Ablauf der Bindefrist:
03.04.2025
16. Geforderte Sicherheiten:
Keine.
17. Wesentliche Zahlungsbedingungen:
Gem. Vertrag
18. Nachweise zur Eignung:
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt 124 LD „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen im Präqualifikationsverzeichnis geführt werden. Gelangt das Angebot in die Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Das Formblatt 124 LD wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
19. Zuschlagskriterien:
Preis
19.1 Berücksichtigung von Ausbildungsbetrieben:
Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das Ausbildungsplätze bereitstellt oder sich an der beruflichen Erstausbildung beteiligt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.
19.2 Berücksichtigung von Unternehmen mit Frauenfördermaßnahmen:
Bei der Bewertung der Angebote ist im Rahmen der vergaberechtlichen Bestimmungen bei sonst wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten dem Unternehmen bevorzugt der Zuschlag zu erteilen, das zum Zeitpunkt der Ausschreibung im Verhältnis zu d mitbietenden Unternehmen einen höheren Frauenanteil an den Beschäftigten ausweist oder Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung von Frauen im Erwerbsleben durchführt. Diese Kriterien sind im Angebot durch eine Eigenerklärung nachzuweisen. Eine Anwendung dieser Regelung ist ausgeschlossen, wenn eines der gleichwertigen Angebote von einem ausländischen Bieter abgegeben wurde.