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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 8/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Abräumen abgelaufener Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Grolsheim

Öffentliche Bekanntmachung

Nach § 23 Absatz 4 der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Grolsheim vom 06.03.2018 sind nach Ablauf der Ruhezeit oder der Nutzungszeit eines Grabes die Grabmale oder sonstigen baulichen Anlagen innerhalb einer Frist von drei Monaten von dem Nutzungsberechtigten zu entfernen. Auf den Ablauf der Ruhezeit bzw. der Nutzungszeit wird durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen. Kommt der Verpflichtete dieser Verpflichtung nicht nach, so ist die Friedhofsverwaltung berechtigt, die Grabstätte abräumen zu lassen. Lässt der Verpflichtete das Grabmal und/oder die sonstigen baulichen Anlagen nicht binnen drei Monaten abholen, geht es/gehen sie entschädigungslos in das Eigentum der Gemeinde über.

Sofern Grabstätten von der Friedhofsverwaltung abgeräumt werden, hat der jeweilige Verpflichtete die Kosten zu tragen.

Um eine ordentliche Nutzung des Friedhofsgeländes zu gewährleisten und die weitere Belegung des Friedhofes nicht zu beeinträchtigen, ist es erforderlich, dass die abgelaufenen Grabstellen abgeräumt werden.

Die Nutzungsberechtigten der Grabstätten auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Grolsheim, an denen das Nutzungsrecht bis zum 31.12.2024 (30 Jahre nach der letzten Beisetzung) abgelaufen ist und nicht wieder erworben werden kann bzw. soll, werden hiermit aufgefordert, diese bis spätestens 31.03.2025 abzuräumen. Grabstellen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht entfernt wurden, werden von der Ortsgemeinde Grolsheim kostenpflichtig zu Lasten der Berechtigten/Verpflichteten abgeräumt.

Eine Lagerung der abgeräumten Grabsteine ist nicht möglich. Diese werden daher direkt nach dem Abräumen entsorgt. Falls die Nutzungsberechtigten ihr Eigentum an den Grabsteinen geltend machen wollen, kann dies bis zum 31.03.2025 geschehen.

Gemäß § 14 Absatz 6 der Friedhofssatzung kann das Nutzungsrecht auf Antrag einmal für die gesamte Wahlgrabstätte wieder erworben werden. Sollte dies gewünscht werden kann der Antrag bei der Friedhofsverwaltung, Elisabethenstraße 1, 55576 Sprendlingen, gestellt werden.

Bei den folgenden Grabstätten ist das Nutzungsrecht abgelaufen:

Feld

Reihe

Nr.

Feld

Reihe

Nr.

Feld

Reihe

Nr.

A

1

1

B

9

25

B

28

68

A

2

4

B

12

32

B

30

73

A

4

8

B

23

55

C

6

9

A

15

35

B

23

56

C

8

16

A

24

54

B

24

57

C

12

31

B

1

3

B

27

65

C

13

35

Sollten Sie unsicher sein, ob Ihr Grab betroffen ist, informiert Sie gerne die Friedhofsverwaltung unter der Telefonnummer 06701/201202.

Ortsgemeinde Grolsheim
Verbandsgemeindeverwaltung Sprendlingen-Gensingen
- Friedhofsverwaltung –