Der Ortsgemeinderat Sprendlingen hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2022 die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Am Höllenpfad 1. Änderung“ beschlossen.
Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) öffentlich bekannt gemacht.
Das Plangebiet erfasst die Grundstücke Flur 11 Nr. 17/9, 17/20, 17/22, 17/23, 17/24, 17/25, 17/26, 17/27, 18/1, 18/3, 18/4, 18/6, 19/4, 19/5, 19/6, 19/7, 20/6, 20/7, 21/6, 21/7, 21/8, 21/9, 21/10, 21/11, 22/3, 22/4, 22/5, 22/6, 23/3, 23/4, 24/3, 24/4, 24/5, 25/1, 25/3, 25/4, 25/5.
Hierdurch sollten die Bestimmungen über die Einfriedungshöhe aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden
Übersichtslageplan:
Die vorstehende Planskizze erhebt keinen Anspruch auf Rechtsverbindlichkeit, sie dient dem besseren Verständnis der Bekanntmachung.