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Amtsblatt VG Sprendlingen-Gensingen
Ausgabe 9/2025
Bekanntmachungen und Mitteilungen der Ortsgemeinden
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Vom Ortsgemeinderat Horrweiler

Am Donnerstag, dem 30.01.2025 fand unter Vorsitz von Ortsbürgermeister Jörg Galle die 4. Sitzung des Ortsgemeinderates Horrweiler statt.

Zur Tagesordnung wird der Antrag des Vorsitzenden, einen neuen 4 aufzunehmen, einstimmig beschlossen, so dass diese wie folgt abgehandelt wird:

1:

Fragen der Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.

2:

Herstellung 2. Rettungsweg aus dem Gruppenraum in der Kindertagesstätte

Sach- und Rechtslage:

Im Zuge der Brandschutzbegehung für das Testat der Kindertagesstätte wurde festgestellt, dass der zwingend notwendige 2. Rettungsweg aus dem Gruppenraum nicht vorhanden und daher nachzurüsten ist.

Seitens der Verwaltung fanden erste Gespräche bzgl. der möglichen Ausführung statt.

Verlauf der Beratung:

Der Vorsitzende erteilt der zuständigen Sachbearbeiterin der Verwaltung das Wort, um dem Rat den Sachverhalt darzulegen und die in der Vorlage genannten Varianten zu erläutern. Anhand von Beispielfotos aus dem Internet wird die Variante kombiniertes Spielgerät“ (Podest mit Rutsche) vorgestellt. In einer konstruktiven Diskussion unter den Ratsmitgliedern wird sich geeinigt, dass diese Variante des Rettungsweges durch die Verwaltung weiter hinsichtlich den finanziellen Möglichkeiten und rechtlichen Vorgaben geprüft werden soll.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt, die Verbandsgemeindeverwaltung zu bitten, weitere Vergleichsangebote für das „kombinierte Spielgerät“ einzuholen und die notwendigen rechtlichen Voraussetzungen abprüfen zu lassen. Der Rat setzt auf eine schnelle Umsetzung.

Finanzielle Auswirkung:

Es wurden keine Mittel im Haushalt eingestellt. Im Rahmen der Unabweisbarkeit gem. §100 GemO wird im Zuge der Deckungsfähigkeit aus anderen Teilhaushalten die Finanzierung ermöglicht.

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

3:

Neufassung der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)

Sach- und Rechtslage:

Durch den Gemeinde- und Städtebund wurde eine neue Mustersatzung zur Erhebung von wiederkehrenden Ausbaubeiträgen erstellt. Die aktuelle Satzung der Ortsgemeinde Horrweiler ist aus dem Jahr 2022 und bedarf einer Neufassung.

Verlauf der Beratung:

Der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde, Oliver Wernersbach, stellt die Neufassung in einer kurzen Zusammenfassung mündlich vor. Er hebt hervor, dass schon bestehende Schonfristen nicht beeinträchtigt werden. Falls sich in einer weiteren Prüfung dahingehend doch Änderungen ergeben sollten, werden dies umgehend in der kommenden Sitzung des Gemeinderates durch die Verwaltung präsentiert.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler beschließt die Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen, in der beigefügten Fassung gem. § 24 Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7, 10 und 10 a des Kommunalabgabengesetzes (KAG).

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

4:

Nutzungsänderung; Einbau einer Einliegerwohnung im Kellergeschoss (25010)

Sach- und Rechtslage:

Der Antragsteller beabsichtigt den Einbau einer Einliegerwohnung im Kellergeschoss seines Wohnhauses.

Nach Meinung der Verwaltung fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Das Einvernehmen der Gemeinde kann erteilt werden. Ohne Beratungsbedarf beschließt der Rat.

Beschluss:

Der Ortsgemeinderat Horrweiler erteilt das erforderliche Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 34 Abs. 1 BauGB.

Finanzielle Auswirkung:

Dieser Beschluss hat keine finanziellen Auswirkungen

Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

5:

Mitteilungen und Anfragen

5.1:

Genehmigung der Haushaltssatzung und des Haushaltplans 2025 der Ortsgemeinde Horrweiler

Mit Schreiben vom 17. Dezember 2025 hat die Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen mitgeteilt, dass gegen die vom Ortsgemeinderat am 28.11.2025 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 sowie gegen den Stellenplan keine Bedenken wegen Rechtsverletzungen bestehen.

5.2:

Zweiter Bürgerworkshop zum Hochwasserschutz

Am 10.04.2025 wird die zweite Anhörungsrunde des Bürgerworkshop Hochwasser- und Starkregenkonzept stattfinden. Angedacht ist die Vorstellung der durch das Ing-Büro erarbeiteten Maßnahmenvorschläge sowie einen weiteren Teil zum Thema Objektschutz. Eine entsprechende Mitteilung auf der Homepage der Ortsgemeinde und im Amtsblatt der Verbandsgemeinde wird zeitnah erfolgen.

5.3:

Sachstand Sonnenhof

Durch die Firma Baucontrol wurde das Bodengutachten erstellt und liegt nun zur weiteren Bearbeitung (Erstellung eines Fragenkatalogs) in der Fachabteilung der VG. Ende Februar ist eine erste Sachstandsbesprechung geplant.

5.4:

Regelkontrolle Baumbestand

Die Regelkontrolle des Baumbestandes in Horrweiler ist durchgeführt worden. Erste Maßnahmen wurden schon umgesetzt. Weitere Maßnahmen (Freischneidearbeiten an Bäumen u.ä.) sind beauftragt.

5.6:

Informationen zu Niederschriften

Künftig werden in Niederschriften zu Rats- und Ausschusssitzungen nur noch die wesentlichen und für die Entscheidungsfindung wichtigen Aussagen aufgenommen.

Diese Vorgehensweise vereinfacht zum einen das spätere Herauslesen der wesentlichen und für die Beschlussfassung relevanten Punkte, zum anderen aber auch die Veröffentlichung im Amtsblatt.

Sofern einzelne Stellungnahmen nach Erstellung der Niederschrift in dieser aufgenommen werden sollen, kann der Rat jeweils über entsprechende Änderungen beschließen. Die vollständige Niederschrift wird zur Einsicht für alle Bürgerinnen und Bürger durch den Vorsitzenden im Schaukasten neben der Eingangstür des DGH ausgehängt.

5.7:

Räumung des Alten Rathauses

Nach Rücksprache mit dem neuen Büroleiter der Verbandsgemeinde wird im ersten Halbjahr 2025 eine Begehung im Alten Rathaus stattfinden, um notwendige Räumungsmaßnahmen zu besprechen.

Hier geht es in erster Linie um Aktenbestände.

5.8:

Wolf gesichtet

In der Gemarkung Horrweiler wurde ein Wolf gesichtet. Dies wurde dem Vorsitzenden glaubhaft versichert. Daraufhin wurde zusammen mit der Ordnungsbehörde das weitere Vorgehen besprochen. Eine Sichtung ist meldepflichtig, mit dem Hintergrund, dass eine Dokumentation erfolgt, auch im Hinblick auf Schäden an Wild- und Nutzieren. Dementsprechend wurde die Sichtung an das „Koordinationszentrum Luchs und Wolf“ bei der Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft RLP weitergegeben. Nach Rücksprache mit dem Koordinationszentrum sind von der Verwaltung und der Ortsgemeinde keine weiteren Maßnahmen durchzuführen. Es wird vermutet, dass es sich um ein Tier handelte, welches „durchreiste“. Dies ist keine Seltenheit und auch ein Großteil der eingehenden Meldungen im Koordinationszentrum.

5.9:

Anfrage zu Heckenrückschnitt

Ratsmitglied Daudistel fragt, wer Auftraggeber des Heckenrückschnitts entlang der Gräben III. Ordnung und entlang des Welgesheimer Weges ist, wer die Arbeiten ausgeführt hat und wann das Schnittgut entfernt wird. Herr Wernersbach erklärt, dass der Heckenrückschnitt von der Ortsgemeinde beauftragt wird.

Die Arbeiten werden von Unternehmen durchgeführt, welche im Vergabeverfahren ausgewählt wurden.

Im April erfolgt eine Begehung durch die Verwaltung. Dort werden die Gräben begutachtet und weitere Maßnahmen besprochen.