Verbandsgemeindeverwaltung Eich — 67575 Eich, 21. Dez. 2023
-Natürliche Grundlagen und Bauen- — Az.: 3/610-12/Kra
Vollzug des Baugesetzbuches:
Bekanntmachung des sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Eich
Mit Bescheid vom 11.12.2023 (AZ: 6-51171-04/2022-0002-FNP) hat die Kreisverwaltung Alzey-Worms den sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Verbandsgemeinde Eich genehmigt. Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs.5 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit der Bekanntmachung wird der Teilflächennutzungsplan wirksam.
Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Natürliche Grundlagen und Bauen, Hauptstraße 26, 67575 Eich während der Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Zusätzlich sind die Planunterlagen in das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz (http://www.geoportal.rlp.de) eingestellt. Einsehbar sind die Planunterlagen auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde Eich (www.vg-eich.de) unter der Rubrik > Verwaltung & Politik > Bauen und Umwelt > Teilflächennutzungsplan Windenergie.
Hinweise:
Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 – 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Eich geltend gemacht worden sind. Bei der Geltendmachung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen.
Ebenfalls wird auf die Bestimmungen des § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz – GemO – hingewiesen.