Der Ortsgemeinderat Eich hat in der Sitzung am 23.02.2023 den Jahresabschluss der Ortsgemeinde Eich für das Haushaltsjahr 2020 festgestellt und den Bürgermeistern sowie den Beigeordneten einstimmig Entlastung erteilt.
Die Beschlüsse lauten im Einzelnen wie folgt:
Jahresabschluss 2020 und Entlastung
| 1. | „Der Ortsgemeinderat stellt Verstöße gegen eine geordnete Haushaltsführung im Haushaltsjahr 2020 nicht fest und beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses gemäß der Dokumentation vom 18.11.2021. Die Ergebnisrechnung schließt mit einem Jahresfehlbetrag i.H.v. 99.825,23 € ab. In der Finanzrechnung beträgt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 145.400,40 €. Die planmäßige Tilgung im Jahr 2020 beträgt 85.597,25 €. Die Jahresbilanz zum 31. Dezember 2020 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 11.910.983,75 € ab und weist kein negatives Eigenkapital aus. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen werden, sofern keine vorherige Zustimmung erfolgte, nachträglich genehmigt (§ 100 GemO).“ |
| 2. | „Dem Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Eich, Herrn Klaus Willius und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten, Herrn Bernd Hermann und Herrn Heinz Reich sowie dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eich, Herrn Maximilian Abstein und den im Vertretungsfall mit der Geschäftsführung beauftragten Beigeordneten, Herrn Oliver Ernst, Herrn Klaus Willius sowie Frau Jaqueline Rehn und Frau Heike Reuper wird für die Haushaltsführung im Jahr 2020 Entlastung gemäß § 114 Abs. 1 der Gemeindeordnung erteilt.“ |
Vorgenannter Jahresabschluss liegt in der Zeit von Montag, 13.03.2023 bis einschließlich Mittwoch, 22.03.2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Zimmer 50, Hauptstraße 26, 67575 Eich, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.