| Beginn: 19:00 Uhr | Ende: 21:00 Uhr |
TOP: 1 Ernennung des Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Eich gemäß § 54 Gemeindeordnung
Hierzu übergibt Bürgermeister Abstein Herrn 1. Beigeordneten Oliver Ernst das Wort und die Sitzungsleitung. Der 1. Beigeordnete, Herr Oliver Ernst führt anschließend folgendes aus:
Am 1.2.2016 gab es in der 12. Sitzung des VG-Rates der Legislaturperiode 2014-2019 eine feierliche Einführung des damals zweitjüngsten Bürgermeisters in RLP.
„2016“…warum fängt man jetzt von einer acht Jahre zurückliegenden Sitzung an?
Um diese Frage zu beantworten und einen Bezug zur Gegenwart zu stellen, habe ich schnell die Tagesereignisse vom 1.2.2016 recherchiert:
Montag, 1. Februar 2016
Wie Sie, meine Damen und Herren, war ich doch extrem überrascht über die Aktualität dieser Themenkomplexe und habe mich dann nochmal ans Protokoll unserer Sitzung gemacht und nachgelesen, was wir denn damals Herr Abstein mit auf den Weg gaben.
Und vielleicht passt das ja auch noch zum frühen Zeitpunkt im Jahre 2024, wo doch Mitarbeiter-Bewertungen anstehen und man zusammen einen Rückblick auf das Geleistete hält.
Natürlich sind wir mit einem gebührlichen Rückblick auf den leider viel zu früh verstorbenen Amtsvorgänger Gerhard Kiefer gestartet und haben dessen Meilensteine in fast 25 Jahren gebührlich Revue passieren lassen.
Aber dann ging es auch schon zu unserem damals neuen Bürgermeister Abstein.
52.3% der Stimmen haben ihn 2015 bei der Wahl ins Amt gebracht, 2023 waren es dann 91.52% ohne einen weiteren Bewerber.
Aber für was spricht denn das?
Ein BGM muss die Gabe haben, viele widerstrebende Interessen zusammenzuführen und er muss zudem die Kunst beherrschen, jedem Einzelnen zu vermitteln, dass er seine Wünsche berücksichtigt, seine Ideen verwirklicht und seine Forderungen erfüllt werden.
Was meinen Sie? Ich denke hier können wir ein „Erwartungen erreicht“ vergeben, oder nicht?
Die Aufgaben in einer Verbandsgemeindeverwaltung sind vielfältig, daher ist eine gute, vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem Gemeinderat, vielen Behörden und Institutionen die Voraussetzung für die Umsetzung geplanter oder beschlossener Vorhaben in der Verbandsgemeinde und ihren Ortsgemeinden.
Auch bei diesem Punkt hat der BGM gute Arbeit geleistet, sonst hätten viele Themen und Aufgabenstellungen nicht so zügig erledigt werden können.
Und seine eigenen Ziele aus dem damaligen Wahlkampf?
„Zusammen mit aller Kraft für unsere lebens- und liebenswerte Verbandsgemeinde.“
Weshalb ich als Beigeordneter damals formulierte:
„Ich bin der festen Überzeugung, wenn Sie dieses Ziel immer im Auge behalten, werden Sie auch erfolgreich sein. Gerade unter den gegebenen Rahmenbedingungen ist es unerlässlich, den Verbandsgemeinderat, die Verwaltung, die Fachausschüsse, aber auch unsere Bürgerinnen und Bürger frühzeitig einzubinden, sie mitzunehmen und sie mehrheitlich hinter sich zu haben.“
Da die Beschlüsse in unseren Gremien häufig über Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg einstimmig, oder zumindest fast immer mit großen Mehrheiten gefasst werden, kann ich hier wiederum nur sagen: Ziel erreicht
Aber dies liegt natürlich auch an der sehr guten Vorbereitung der Abteilungen in unserem Hause, was mich zum letzten Punkt führt.
Vor uns liegt jetzt eine gemeinsame Wegstrecke. Wir (Mitarbeiter, seine Beigeordneten und Ratskolleginnen und Ratskollegen) werden sie mit lhnen, lieber Herr Abstein, mit Freude und voller Tatkraft gehen. Und wir werden alles dafür tun, die Steine, mit denen dieser Weg gepflastert ist, nicht zu Stolpersteinen werden zu lassen, sondern zu Bausteinen für ein gelungenes Werk zum Wohl unserer Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger. Dabei können sie sich auf eine kleine aber engagierte Verwaltung stützen, ohne die die Arbeit nicht durchführbar wäre.
In der VG-Verwaltung Eich herrscht eine sehr gute und professionelle Arbeitsatmosphäre, was auch zu zügiger Erledigung der umfangreichen Aufgaben für den Bürger führt. Und vielleicht auch gerade deshalb, sind aktuell alle unsere Stellen voll besetzt, was nicht jede Verwaltung von sich behaupten kann.
Vielleicht können wir als kommunalpolitisch aktive Demokraten aller Parteien und Gruppierungen diesen Punkt in den aktuell herausfordernden Tagen und einer vielleicht auch überhitzten Stimmung noch stärker nach Außen vermitteln.
Gestatten sie mir auch noch einen persönlichen Dank für die sehr enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Bürgermeister und seinem 1. Beigeordneten. Wer hätte es gedacht, dass die beiden stellvertretenden Kreisvorsitzenden der beiden großen Volksparteien, im Alltag so harmonisch und einzig im Sinne der Bürger zusammenarbeiten.
Bei den entsprechenden Konstellationen in der Vergangenheit war deutlich mehr Reibungshitze.
Da diese Mitarbeiter-Bewertung bzw. Bürgermeister-Bewertung sehr positiv ausfällt, komme ich als Wahlleiter und 1. Beigeordneter zum amtlichen Teil des Abends und der Ernennung des BGM.
Im Anschluss nimmt Herr 1. Beigeordneter Oliver Ernst die Ernennung von Herrn Maximilian Abstein als Bürgermeister der Verbandgemeinde Eich vor und verliest die Ernennungsurkunde:
Herr Maximilian Abstein wird aufgrund der Wahl am 01. Oktober 2023 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit mit Wirkung vom 01. Februar 2024 für die Dauer von 8 Jahren zum Bürgermeister der Verbandsgemeinde Eich ernannt.
Anschließend händigt der 1. Beigeordnete unter großem Beifall Herrn Bürgermeister Abstein die Ernennungsurkunde aus.
Herr Bürgermeister Maximilian Abstein richtet im Anschluss folgende Worte an die Anwesenden:
Meine sehr geehrten Damen und Herren Ratsmitglieder, meine Damen und Herren Beigeordnete, liebe Kollegen der VG-Verwaltung, liebe Frau Oberle und liebe Gäste,
etwas mehr als 8 Jahre ist her, als die damals anwesenden Beigeordneten Klaus Willius und Oliver Ernst mich in das Amt des Bürgermeisters unserer Verbandsgemeinde Eich einführten. Für mich immer noch einer der wichtigsten bzw. wichtigen Momente in meinem Leben.
Die letzten 8 Jahre waren ereignisreiche und aufregende Tage für mich, für unsere VG-Verwaltung und natürlich auch für unsere Verbandsgemeinde.
Doch meine Damen und Herren, sollte man lieber Andere über das eigene Wirken und Tun Ihr Urteil abgeben lassen, statt sich selbst zu präsentieren. Daher herzlichen Dank an meinen ersten Beigeordneten Oliver Ernst für den Rückblick der letzten 8 Jahre.
Sie werden es an meiner Stimme hören, dass ich heute ein wenig gesundheitlich angeschlagen bin und ich mich daher ein wenig kürzer fassen werde und nicht auf alle Herausforderungen der kommenden Jahre eingehen werden, sondern eine wenige herausstellen möchte.
Verehrte Gäste, lassen Sie mich den Blick in die Zukunft richten. Was wird uns die kommenden Jahre beschäftigen, was werden die großen Herausforderungen sein, die wir gemeinsam zu bewältigen haben.
Natürlich steht die Kommunalwahl im Juni unmittelbar an. Wir alle sind gespannt welche Parteien oder Wählervereinigungen um die Stimmen der Bürgerinnen und Bürger ringen werden und wer letztendlich im Verbandsgemeinderat vertreten seien wird.
Ich wünsche mir jedenfalls, dass wir auch weiterhin keine Vertreter von rechtsradikalen Parteien in unserer Mitte haben werden.
Des Weiteren wünsche ich mir, dass wir auch in der kommenden Legislaturperiode ein solch harmonisches und konstruktives Miteinander pflegen, wie wir dies in der letzten Periode an den Tag gelegt haben. Dafür nochmal meinen höchstpersönlichen Dank an Sie alle, für das vertrauensvolle Miteinander.
Mehr Werbung für demokratische Systeme und Parteien kann man nicht machen. Nur dort wo Unsachlichkeit, persönliche Beleidigungen, die Diskussion nicht mehr um die Sache selbst geht und kein Respekt gelebt wird, entsteht Unzufriedenheit und vermeintliche Alternativen werden gestärkt.
Daher verehrte Damen und Herren Ratsmitglieder appelliere ich an Sie die Tugenden guter Demokraten auch weiterhin zu leben und auch in Ihrem Umfeld Werbung dafür zu machen.
Ein weiteres Dauerthema bzw. ein Thema, dass in den letzten Jahren in allen Berufsgruppen sich immer stärker bemerkbar macht, ist das Thema Personal.
Fachkräftemangel, offene Stellen sind auch immer mehr ein Thema im öffentlichen Dienst. Alleine unsere Landeshauptstadt Mainz hat von ihren 4300 Stellen 1200 nicht besetzt. In der Stadt Worms zeigt sich ein ähnliches Bild ab. Alleine diese Anzahl an unbesetzten Stellen und der Abgang der geburtenstarken Jahrgänge wird uns vor großen Herausforderungen stellen.
Umso mehr sind wir gefragt, Personal in unserem Haus zu halten und offene Stellen wieder adäquat zu besetzen. Dies und darauf können wir meiner Meinung nach ein wenig stolz sein, ist uns bis jetzt sehr gut gelungen, liegt es wohl auch an unseren anscheinend recht guten Ruf bei anderen Verwaltungen, aber auch an der Wertschätzung und dem kollegialen ja fast familiären Miteinander, dass wir täglich leben.
Dafür nochmals meinen persönlichen Dank an meinen Büroleiter und die Herren Fachbereichs- bzw. Abteilungsleiter stellvertretend für unser Haus. Danke.
Was unmittelbar in diesem Zusammenhang und auch mit der Attraktivität als Arbeitgeber zu sehen ist, ist der Arbeitsplatz und daher sehen wir, Sie als Rat und wir als Verwaltung, auch die Notwendigkeit den Um- und Anbau unseres Verwaltungsgebäudes in Angriff zu nehmen. Energetische, Brandschutztechnische Sanierung, Schaffung eines barrierefreien Zugangs und die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze stehen im Mittelpunkt.
Erste Gespräche über unterschiedliche Fördermöglichkeiten wurden bereits durchgeführt, so dass wir wohl auch dieses Jahr mit der Beauftragung der Konzepterstellung den ersten Schritt gehen werden. Aber, dass sollte allen auch bewusst sein, dass es sich dabei um ein Mammutprojekt handeln wird, dass uns die kommende Legislaturperiode komplett beschäftigen wird.
Ein weiteres Thema und meiner Meinung nach dem wichtigsten Thema überhaupt, wird das Thema Klimaschutz und Dekarbonisierung unserer Wärme- und Energieversorgung sein. Müssen wir in Verantwortung für die auf uns folgenden Generationen, dafür sorgen, dass unsere Heimat auch weiterhin liebens- aber viel wichtiger lebenswert seien kann.
Hier gilt es Rahmenbedingungen zu setzen, dass unsere Bürgerinnen und Bürger und auch Investoren Planungssicherheit für die Zukunft haben und wir klar kommunizieren, was unsere Ziele sind und wie wir versuchen diese gemeinsam zu erreichen. Jedoch gilt es unsere Bürgerinnen und Bürger auf diesem Weg nicht zu verlieren, sondern gemeinsam mit ihnen diesen Weg zu beschreiten.
Der Kampf gegen den Leerstand in den alten Ortskernen und einhergehend die Sanierung unserer Gebäudestruktur, der Ausbau der erneuerbaren Energien, der Umbau der Verkehrsinfrastruktur, die zur Verfügung Stellung von CO2 freien Wärmenetzen werden extreme Herausforderungen von unserer Verwaltung, aber noch viel mehr von unseren Bürgerinnen und Bürgern einfordern.
Aber nur wenn wir niemanden auf der Strecke verlieren, können wir gemeinsam dieses Ziel erreichen. Dies muss Ziel und Anspruch unserer Politik sein.
Wir dienen dem Wohl unserer Bürgerinnen und Bürger und unserer Gemeinden.
Entsprechend möchte ich auch weiterhin das gute und enge Verhältnis mit unseren Ortsgemeinden an den Tag legen. Kann es meiner Meinung nach mit unseren Ortsgemeinden nur ein mit und kein gegeneinander geben.
Wollen wir auch zukünftig gewährleisten, dass Menschen ehrenamtlich in den Gemeinden Verantwortung übernehmen. So werden wir in diesem Jahr das Thema KITA-Trägerschaft der VG in den Räten behandeln und daran anschließend das Thema, gemeinsamer VG-Bauhof weiter diskutieren. Gemeinsam wollen wir die immer größer werdende Verantwortung und mögliche Haftung von unseren Gemeinden nehmen.
Weitere Themen die bereits jetzt sich in aller Deutlichkeit zeigen ist der Strukturwandel in unseren Gemeinden. Metzgereien, Apotheken, Restaurants, Läden und auch Ärzte schließen. Wir, die Ortsgemeinden und die Verbandsgemeinde müssen diesen Wandel zum einen akzeptieren, aber auch versuchen gegen gewisse Entwicklungen anzukämpfen und versuchen Lösungen zu finden. Das Älterwerden der Bevölkerung und noch viel wichtiger unsere Jugend und damit unsere Zukunft müssen in den Entscheidungen im Rat, egal ob auf Verbandsgemeine oder Ortsebene immer im Blick behalten werden.
Ein Bürgermeister kann oft nur so gut sein, wie sein eigener Rat. In den letzten 8 Jahren haben wir viel erreicht und gemeinsam positiv bewegt.
Meine Damen und Herren, wir stehen in der Pflicht, wir sind in der Verantwortung und wir werden gemeinsam die anstehenden Herausforderungen meistern.
Nochmals mein Dank an meine Beigeordneten und an meine Mitarbeiter für die letzten 8 Jahre.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Im Anschluss an unsere Sitzung lädt Herr Bürgermeister Abstein alle Anwesenden herzlich zu einem kleinen Imbiss und Umtrunk ein.
Ratsmitglied und Ortsbürgermeister Klös bedankt sich im Namen der FWG-Fraktion und als Ortsbürgermeister für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen Jahren und beglückwünscht Herrn Abstein zur Wiederwahl und der heutigen Ernennung. Er betont insbesondere das gute und offene Miteinander im Verwaltungsalltag und dankt besonders für die Unterstützung. Seitens der FWG-Fraktion überreicht Herr Klös im Anschluss ein Präsent.
Für die Offene Liste im Verbandsgemeinderat Eich gratuliert Ratsmitglied Rahner und dankt Herrn Abstein für die offene Amtsführung. Er schätze die gute und zielorientierte Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister. Auch dass Herr Bürgermeister Abstein als einziger Kandidat für die Wahl zum Bürgermeister kandidierte und das darauffolgende Ergebnis spreche für sich. Er ist davon überzeugt, dass die künftige Arbeit des Bürgermeisters, die immer gute Lösungen und die richtigen Schritte als Ergebnis hat, in der bisherigen Form weitergeführt wird. Mit Überreichung eines Buchpräsentes wünscht Herr Rahner anschließend weiterhin viel Erfolg und gutes Gelingen bis ins Jahr 2032.
Für die SPD-Fraktion gratuliert Heinz Reich und beschreibt die Zusammenarbeit zwischen der Fraktion, dem Bürgermeister und der Verwaltung als sehr vertrauensvoll. Er verweist hier auf viele gemeinsame Projekte die in den vergangenen Jahren realisiert wurden. In Bezug auf Herrn Abstein schätzt er dessen offene Zusammenarbeit und spricht weiterhin das gegenseitige Vertrauen für die weiteren Jahre aus.
Fraktionsvorsitzender Daniel Hoffmann führt für die CDU-Fraktion aus, dass die Verbandsgemeinde auf die gute Zusammenarbeit und das offene Miteinander im politischen Tagesgeschäft stolz sein könne. Einen großen Anteil daran habe Bürgermeister Abstein mit seiner Art wie er die Verwaltungsgeschäfte, die Verwaltung und auch die Zusammenarbeit mit den Ortsgemeinden lebe. Dies sei insgesamt ein gutes Beispiel für das Zusammenleben in der Verbandsgemeinde Eich. Er richtet den Appell an alle Anwesenden weiterhin die Grundsätze der Demokratie zu vertreten und dafür sei unser Bürgermeister ein Vorreiter und Botschafter. Er dankt Herrn Abstein für die bisherige Arbeit und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit in den kommenden Jahren.
Für die FDP-Fraktion findet Ratsmitglied Stefan Ritter lobende Worte für Herrn Abstein und dankt im Namen der FDP-Fraktion für die Unterstützung und Einbindung. Er überreicht ein Präsent an Bürgermeister Abstein.
Im Anschluss bedankt sich Bürgermeister Abstein nochmal für die schönen und lobenden Wortbeiträge als auch für die überreichten Präsente.
TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan mit Anlagen der Verbandsgemeinde Eich für das Jahr 2024
Die Verbandsgemeinde Eich hat gemäß § 95 der Gemeindeordnung (GemO) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan und Anlagen aufzustellen.
Der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss hat in seiner Sitzung vom 11.12.2023 über den 2. Entwurf des Haushaltes 2024 beraten und den einstimmigen Empfehlungsbeschluss gefasst, diesen wie vorgelegt zu beschließen.
Auf Grundlage des Empfehlungsbeschlusses des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses empfiehlt die Verwaltung die Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Eich für das Jahr 2024 in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Nach kurzen einleitenden Worten übergibt Bürgermeister Abstein das Wort zunächst an den Kämmerer, Herrn Ziegler. Herr Ziegler führt aus, dass die im Haupt-, Finanz- und Werkausschuss gestellte Frage von Ratsmitglied Stefan Ritter zunächst schriftlich beantwortet wurde, er jedoch den Rat über das Ergebnis informieren möchte. Insofern gibt er detaillierte Erläuterungen zu den Grundlagedaten für die Ermittlung der Steuerkraft. Auf Bitten von Ratsmitglied Krebs erläutert Herr Ziegler danach die Ansätze für die Pensionsrückstellungen.
Bürgermeister Abstein führt im Anschluss seine Haushaltsrede wie folgt aus:
Meine sehr geehrten Damen und Herren, heute Abend beraten wir die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eich für das Haushaltsjahr 2024.
Der Inhalt des Haushaltes ist wesentlich bestimmt durch die so genannten Pflichtaufwendungen, die sich aus gesetzlichen, tarifvertraglichen und sonstigen vertraglichen Verpflichtungen ergeben und sich insoweit von Jahr zu Jahr wiederholen. Die Pflichtaufwendungen machen rund 97 % des Gesamtaufwandes aus.
Ansatzveränderungen gegenüber dem Vorjahr resultieren im Wesentlichen aus Tarif- oder Preisanpassungen. Jedoch macht sich hier auch die Reform des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) bemerkbar. Damit wir uns diesbezüglich nicht in Details verlieren, möchte ich mich im Folgenden nur auf die Umlageerhebung, den Haushaltsausgleich, die Entwicklung des Eigenkapitals, sowie die Investitionstätigkeit beschränken.
Die VG-Umlage ist das zentrale Finanzierungsinstrument aller Verbandsgemeinden. Diese hat das Ziel, die zwischen Ein- und Auszahlungen entstehende Finanzlücke zu schließen.
Für das Haushaltsjahr 2024 ist es erforderlich, den Prozentsatz für die VG-Umlage von 27,80% auf 35,50%, also um 7,70%-Punkte anzuheben.
Die Verbandsgemeinde erhebt von den Ortsgemeinden, Gimbsheim ausgenommen, eine zweckgebundene Sonderumlage für die Grundschulen in Alsheim und Eich. Diese wird auf nunmehr 1,10% festgesetzt, was gegenüber dem Vorjahr eine Verringerung um 7,17%-Punkte bedeutet.
Die zunächst ungewöhnlich erscheinende Veränderung der vorgenannten Umlagesätze ist, wie bereits in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses erläutert, durch Änderungen des Landesfinanzausgleichsgesetzes bezüglich der Berechnung der Schlüsselzuweisung B begründet und im Vorbericht des Haushaltsplans ausführlich erläutert.
Gemäß § 18 Abs. 1 GemHVO ist der Haushalt in der Planung ausgeglichen, wenn:
| 1. | der Ergebnishaushalt mindestens ausgeglichen ist und |
| 2. | im Finanzhaushalt der Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen ausreicht, um die Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung von Investitionskrediten zu decken, soweit diese nicht anderweitig gedeckt sind. |
Der Haushalt schließt in der Planung mit einem Jahresüberschuss i.H.v. 8.613 € ab.
Aus dem Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen im Finanzhaushalt und der Auszahlungen zur planmäßigen Tilgung ergibt sich eine „freie Finanzspitze“ von rund 134.700 €.
Der Haushalt ist somit ausgeglichen im Sinne der GemHVO.
Das positive Jahresergebnis (8.613 €) erhöht das Eigenkapital im Haushaltsjahr 2024 um 0,05 % auf insgesamt rund 16,896 Mio. €.
Ich darf nun, meine sehr geehrten Damen und Herren, zu den Investitionsvorhaben für das Jahr 2024 überleiten:
Die investiven Vorhaben und deren Finanzierung werden in der Investitionsübersicht (Seite 63 ff.) bzw. zusammengefasst in einer Tabelle im Vorbericht (Seite 24 f.) dargestellt.
Das diesjährige Investitionsvolumen beträgt 986.100 € und die Ausgaben verteilen sich wie folgt:
| - | Bereich Verwaltung | 7,1 % | (70.000 €) |
| - | Bereich EDV | 7,2 % | (71.000 €) |
| - | Bereich Brandschutz | 10,06 % | (99.200 €) |
| - | Bereich Schulen | 66,51 % | (655.900 €) |
| - | öffentliche Gewässer/ Ausgleichsflächen | 9,12 % | (90.000 €) |
| insgesamt: | (986.100 €) |
Neben dem Vorsorgeansatz für die mögliche Beschaffung von Ausstattungsgegenständen, stehen hier 65.000 € für den eventuellen Ankauf der Scheune neben der VG-Verwaltung bereit.
Für die EDV bestehen Vorsorgeansätze für Hardware, Software und die Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen (insgesamt 11.000 €). Für die Umsetzung „E-Government“ und „Online-Zugangsgesetz“ sind 15.000 € vorgesehen.
Die Erneuerung der Firewall ist mit einem Betrag in Höhe von 45.000 € angesetzt.
Im Bereich Brandschutz sollen folgende Maßnahmen durchgeführt werden:
Im Bereich der Atemschutzwerkstatt sind für die Umrüstung Überdruck der Feuerwehreinheiten Hamm a. Rh. und Mettenheim insgesamt 19.000 € eingestellt.
Die Nachrüstung von Alarmierungskomponenten für die Feuerwehr-Einsatz-Zentrale wird etwa 60.000 € kosten.
Für verschiedene kleinere Anschaffungen bei den Feuerwehren stehen insgesamt 20.200 € zur Verfügung.
Bei der Grundschule Alsheim sind neben Planungskosten für die Brandschutzsanierung (60.000 €) für die Anschaffung von digitalen Medien, i-Pads für Schüler und Lehrer und Spielgeräte für die Ganztagsschule Haushaltsmittel i.H.v. 24.000 € vorgesehen.
Für die Planung und gegebenenfalls den Beginn der erforderlichen Erweiterung der Grundschule in Eich sind zunächst Haushaltsmittel i.H.v. 500.000 € vorgesehen - konkrete Zahlen zu den Kosten für diese Maßnahme liegen bisher nicht vor.
Die Mittel für die Anschaffung von i-Pads sowie den Ersatz eines Beamers belaufen sich auf 35.800 €.
Bei der Realschule Plus Eich sind für die Anschaffung digitaler Unterrichtsmedien, eines Chemiekalienschranks, einer Sitzgruppe für den Elternempfang sowie Klassensaalmöbel sind 36.100 € vorgesehen.
Für die Renaturierung der Dörrlache stehen 40.000 € zur Verfügung. Die Durchführung dieser Maßnahme ist jedoch abhängig von der Umsetzung der Flurbereinigung in der Ortsgemeinde Eich.
Für den Ankauf potenziell benötigter Ausgleichsflächen wurden 50.000 € vorgesehen.
Ich habe Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, hiermit die Investitionsvorhaben 2024 vorgestellt. Die Gesamtübersicht entnehmen Sie bitte der Investitionsübersicht oder der tabellarischen Darstellung im Vorbericht.
Die Investitionsausgaben werden durch die im Vorbericht ebenfalls ausgewiesenen Zuwendungen von Bund, Land und Kreis mitfinanziert (insgesamt rd. 719.000 €).
Der verbleibende Kostenanteil der VG Eich i.H.v. rund 267.000 € soll durch freie Mittel aus der Einheitskasse gedeckt werden.
Die planmäßige Verschuldung der Verbandsgemeinde Eich aus Investitionsdarlehen beträgt zum Jahresende 2024 rechnerisch rund 5,63 Mio. €, was einer statistischen Pro-Kopf-Verschuldung von rund 415,01 € je Einwohner entspricht – der Vorjahreswert lag hier bei 568,03 €. Hierbei handelt es sich jedoch zunächst um reine Planwerte, die sich noch erheblich verringern können, sofern geplante Darlehen, auch aus Vorjahren, tatsächlich nicht oder nicht in der geplanten Höhe aufgenommen werden müssen.
Wir sind bestrebt, die bestehende Verschuldung durch eine angemessene Tilgung (rd. 397.570 € für 2024) konsequent und kontinuierlich wieder abzubauen.
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und stelle den vorliegenden Haushalt zur Diskussion.
Für die CDU-Fraktion teilt Ratsmitglied Daniel Hoffmann mit, dass er mit der Erstellung des Haushaltsplanes sehr zufrieden sei. Er dankt dem Bürgermeister sowie dem Kämmerer Herrn Ziegler und der gesamten Verwaltung für die solide und sparsame Planung. Er verweist auf die Beratungen des Schulträgerausschusses, wo gewisse Einsparungen von allen Beteiligten mit großem Verständnis mitgetragen wurden. Dies zeuge von einer guten Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Politik, einem guten Miteinander und letztlich im Ergebnis von einer guten Finanzpolitik in der Verbandsgemeinde Eich. Die Investitionen bezeichnet er als gute Investitionen in die Infrastruktur. Ergänzend dazu nennt er auch die wichtigen Zuschüsse an den Schwimmverein Freibad Gimbsheim e.V. oder das Museum der Verbandsgemeinde Eich. Er erinnert nochmals an die vorgeschlagene zweitniedrigste Verbandsgemeindeumlage seit Bestehen und teilt mit, dass die CDU-Fraktion dem Haushaltsplan zustimmen wird.
Ratsmitglied Heinz Reich führt für die SPD-Fraktion aus, dass die SPD ebenfalls dem Haushalt zustimmen werde. Der Haushaltsplan 2024 sei auch ein Ergebnis der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Rat und der Verwaltung, der im Vorfeld ohne große Streitpunkte gemeinsam grundlegend erarbeitet wurde. Herr Reich hebt die guten Investitionen für die Infrastruktur beispielsweise für die Radwege, für die gut funktionierenden Feuerwehren und auch für die „Vorzeigeschulen“ der Verbandsgemeinde hervor. Gerade bei den Feuerwehren seien gut ausgestattete Feuerwehrhäuser auch dafür Grundlage, dass die Feuerwehreinheiten weiterhin Bestand haben und auch Zuwächse erfahren. Er stellt fest, dass mit dem vorliegenden Haushalt gute Investitionen getroffen werden, keine Luftschlösser gebaut werden und unterstreicht nochmals die gut unterstützende Arbeit der Verbandsgemeinden für die Ortsgemeinden.
Der Vorsitzende der FWG-Fraktion, Dirk Weißbach, schließt sich den Worten seiner Vorredner an, um Wiederholungen zu vermeiden. In seinen kurzen Ausführungen bestätigt er die gute Arbeit im Vorfeld der Haushaltserstellung und signalisiert auch hier die Zustimmung der FWG-Fraktion.
Für die FDP dankt Ratsmitglied Krebs zunächst für die gute und erschöpfende Beantwortung seiner Anfrage zum Haushalt 2024. Wichtig sei für die FDP, dass ein Haushaltsausgleich erreicht wurde und der Haushaltsplan auch genehmigungsfähig ist. Zur VG-Umlage merkt Herr Krebs an, dass er die Entwicklung kritisch sieht, da das Volumen der VG-Umlage ständig steige. Nehme man die Kreis- und VG-Umlage derzeit zusammen, so bedeutet dies einen Gesamtumlagesatz von 80 % für die Ortsgemeinden. Seiner Einschätzung zu Folge gehe der Trend hier weiter nach oben, so dass man beispielsweise im Jahr 2033 bei 90 % liege. Er stellt sich die Frage, wie sich die Ortsgemeinden weiter finanzieren sollen und es besser werden kann. Für viele Gemeinden sei dies eine Herkulesaufgabe. Dies zeige sich daran, dass von den rd. 2.400 Kommunen in Rheinland-Pfalz bereits 653 an den sogenannten Entschuldungsfonds PEK des Landes Rheinland-Pfalz teilnehmen. Auch die knebelnden und erpressenden Vorgaben der Aufsichtsbehörden seien nicht mehr zu bewältigen. Die Folgen seien Steuererhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger. Auch die starke Verschuldung müsse man im Blick haben, dies vor allen Dingen parallel zur sinkenden Wirtschaftskraft und des Wirtschaftswachstums und weniger Einkommen bei den Bürgerinnen und Bürgern. Dies führe in Zukunft noch zu mehr anwachsender Verärgerung der Bevölkerung.
Im Anschluss bedankt sich der Vorsitzende der Fraktion Offene Liste Verbandsgemeinde Eich, Herr Rahner, für einen soliden und seriösen Haushaltsplanentwurf. Die Vorgaben und Zahlen seien eine sehr gute Grundlage für politische Entscheidungen. Er sehe die Verbandsgemeinde auf soliden Beinen, erfreulich sei, dass mit dem Haushalt eine wesentliche Basis für Zukunftsprojekte gelegt werde, die nun angestoßen werden. Als Beispiel nennt er hier die erforderliche Erweiterung und Modernisierung der Verwaltung. Positiv sieht er auch den Ansatz für die Erweiterung der Grundschule in Eich. Dies sei völlig richtig und auch ein gutes Symbol für die Schülerinnen und Schüler, als auch für die Schulleitungen. Habe man bisher insbesondere in den vergangenen Jahren die Grundschule in Alsheim modernisiert und erweitert, sei nunmehr die Grundschule Eich an der Reihe. Abschließend betont er nochmal, dass mit der Haushaltsplanung die richtigen Schwerpunkte gesetzt wurden und die OL-Fraktion dem Haushalt zustimmen werde.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, führt Bürgermeister Abstein folgenden Beschluss herbei:
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden Fassung.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 4 Aufgabenübertragung gem. § 67 Abs. 5 Gemeindeordnung (GemO) "Kommunale Wärmeplanung"
Das neue Wärmeplanungsgesetz des Bundes ist derzeit noch im Gesetzgebungsverfahren. Es wird die Länder verpflichten, den Träger für die Aufgabe der kommunalen Wärmeplanung festzulegen. Es wird davon ausgegangen, dass die Länder diese Aufgabe auf die kommunale Ebene als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung übertragen werden.
Im laufenden Jahr haben bereits eine Reihe von Verbandsgemeinden, wie auch die Verbandsgemeinde Eich, die Bundesförderung im Vorgriff zu der gesetzlichen Regelung der Wärmeplanung für ihr Gebiet beantragt.
Da die kommunale Wärmeplanung bisher weder kraft Gesetzes als Auftragsangelegenheit noch als Pflichtaufgabe der kommunalen Selbstverwaltung einer bestimmten Stelle übertragen wurde, liegt sie (noch) im Bereich der Allzuständigkeit der Ortsgemeinden. Um zu einer Aufgabenwahrnehmung auf der Ebene der Verbandsgemeinde zu kommen, wird als rechtlich sichere und praxisgerechte Lösung, die Aufgabenübertragung nach § 67 Abs. 5 GemO angesehen. Hierzu ist es erforderlich einen entsprechenden Übertragungsbeschluss des Gemeinderates jeder betroffenen Ortsgemeinde sowie ein Beschluss des Verbandsgemeinderates mit der „Aufgabenannahme“ zu fassen.
Rechtsfolge ist, dass die Verbandsgemeinde alleiniger Aufgabenträger wird, diese Aufgabe in eigener Verantwortung wahrnimmt und die Finanzierung gegebenenfalls verbleibender Eigenanteile aus dem VG-Haushalt erfolgt (mit entsprechender Auswirkung auf die VG-Umlage).
Nach dem Beschluss des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Eich vom 06. November 2023 hat die Verwaltung bereits die Anträge für die Förderung der kommunalen Wärmeplanung am 15.11.2023 auf den Weg gebracht. Es bleibt festzuhalten, dass die bereits gestellten Förderanträge, unabhängig von einer bisherigen Übertragung der Aufgabe „kommunale Wärmeplanung“ von den Ortsgemeinden an die Verbandsgemeinde, förderrechtlich möglich sind und rechtmäßig gestellt wurden.
Nach erfolgter Aufgabenübertragung wird die Verbandsgemeinde alleiniger Kostenträger der kommunalen Wärmeplanung sein. Die der kommunalen Wärmeplanung zugrundeliegenden und unter Abzug möglicher Fördergelder verbleibenden Kosten werden in den künftigen Haushalten der Verbandsgemeinde Eich abgebildet und sind somit umlagefähig.
Bürgermeister Abstein erläutert die Beschlussvorlage sowie den Beschluss des Haupt-, Finanz- und Werkausschusses. Ebenso teilt er mit, dass bereits entsprechende Beschlussfassung in den Ortsgemeinderäten erfolgt seien. Zum heutigen Zeitpunkt stelle sich die Frage, ob die Förderung der kommunalen Wärmeplanung aufgrund der Haushaltssperre des Bundes und des damit zurzeit nicht zur Verfügung stehenden Sondervermögens für den Klimaschutz tatsächlich komme. Nichtdestotrotz wolle man auf Ebene der Verbandsgemeinde die Grundlagen für eine mögliche kommunale Wärmeplanung schaffen und den formalen Beschluss der Aufgabenübertragung bereits zum jetzigen Zeitpunkt fassen.
Auf Nachfrage von Ratsmitglied Schallus teilt Bürgermeister Abstein mit, dass die Wärmeplanung für kleinere Kommunen nach dem heutigen Stand bis zum Jahre 2028 stehen müsse.
Nachdem keine weiteren Anfragen vorliegen, wird folgender Beschluss gefasst:
Der Verbandsgemeinderat beschließt der Aufgabenübertragung „kommunale Wärmeplanung“ durch die Ortsgemeinden Alsheim, Eich, Gimbsheim, Hamm am Rhein und Mettenheim an die Verbandsgemeinde Eich gem. § 67 Abs. 5 GemO zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 5 Beratung und Beschlussfassung über die Beschaffung einer neuen Firewall
Die Firewall ist ein grundlegendes und unabdingbares Instrument um die Integrität, Vertraulichkeit und Verfügbarkeit von Netzwerken und Computersystem zu gewährleisten.
Das bisher bei der Verbandsgemeinde Eich im Einsatz befindliche Modell wurde abgekündigt. Mit der aktuellen Lizenz für die Hard- und Software der Firewall ist ein sicherer Betrieb bis April 2024 möglich.
Alle Außenstandorte der Verbandsgemeinde sowie der Ortsgemeinden und deren angeschlossene Einrichtungen wurden, passend zur eingesetzten Firewall, mit einer entsprechenden Verschlüsselungskomponente ausgestattet. Damit ist ein sicherer Datentransfer zur Verbandsgemeindeverwaltung möglich.
Durch die aufgebaute Infrastruktur ist der Austausch der Firewall der Verbandsgemeindeverwaltung gegen das Nachfolgemodell des bisherigen Herstellers die wirtschaftlichste Lösung, da die verwendeten Verschlüsselungskomponenten an den Außenstellen weiterverwendet werden können.
Für den Austausch der Firewall wurde ein entsprechendes Angebot bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz eingeholt. Das Angebot für ein hochverfügbares System (Hardware in zweifacher Ausfertigung für Ausfallsicherheit) inklusive drei Jahren Softwareaktualisierung beträgt insgesamt 20.574,86 € brutto.
Auf ein Vergabeverfahren kann verzichtet werden, da es sich gemäß § 108 GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) um eine sogenannte „Inhouse-Vergabe“ handelt.
Erforderliche Haushaltsmittel wurden bei den Planungen für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt und stehen im Produkt 11440 (Technikunterstützte Informationsverarbeitung) zur Verfügung.
Bürgermeister Abstein stellt den Ratsmitgliedern den Sachverhalt anhand der Beschlussvorlage vor. Er teilt mit, dass das vorliegende Angebot erst kurzfristig eingegangen ist und die entsprechende Beschlussvorlage im Vorfeld der Sitzung nochmal aktualisiert wurde.
Auf Nachfrage von Herrn Rahner teilt Sachgebietsleiter Herr Heller mit, dass die Migration und damit die Funktionsweise der neuen Firewall zum 01. April 2024 gewährleistet ist. Die entsprechenden Termine seien bereits festgelegt.
Im Anschluss ergeht folgender Beschluss:
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt die Beschaffung der Firewall bei der Kommunalberatung Rheinland-Pfalz zum Preis von 20.574,86 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig