Unabhängig davon gilt ausdrücklich:
Das Parken und Halten auf dem Radfahrstreifen ist nicht gestattet.
Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Radfahrstreifen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden. Widerrechtlich parkende und haltende Fahrzeuge gefährden die Sicherheit des Radverkehrs erheblich, da Radfahrende zum Ausweichen in den fließenden Verkehr gezwungen werden.