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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 11/2026
Rathaus
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Nachtrag zur unserer Bekanntmachung zur Nutzung des Radfahrstreifens auf der L440/Osthofener Straße im Nachrichtenblatt vom 05.03.2026

Parken und Halten auf dem Radfahrstreifen

Unabhängig davon gilt ausdrücklich:

Das Parken und Halten auf dem Radfahrstreifen ist nicht gestattet.

Das Abstellen von Fahrzeugen auf dem Radfahrstreifen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann entsprechend geahndet werden. Widerrechtlich parkende und haltende Fahrzeuge gefährden die Sicherheit des Radverkehrs erheblich, da Radfahrende zum Ausweichen in den fließenden Verkehr gezwungen werden.