Welche Eigenschaften muss ich als Schöffe oder Schöffin mitbringen und was wird von mir erwartet? Diese Fragen beschäftigt vielleicht gerade den ein oder anderen, der sich für das Schöffenamt bewerben möchte.
Darum haben wir mal Gisela Alleborn aus Gimbsheim gefragt, sie war für 3 Amtsperioden Schöffin am Amts- und Landgericht und wäre dies auch gerne noch länger geblieben, wenn sie nicht letztes Jahr 70 geworden wäre und somit nicht mehr für das Schöffenamt in Frage kommt. Doch was ist denn nun eigentlich wirklich wichtig um eine gute Schöffin oder ein guter Schöffe zu werden? Gisela Alleborn meint vor allem Menschenkenntnis und Gerechtigkeitssinn, aber auch Verantwortungsbewusstsein, sowie Aufnahmefähigkeit und ein guter Zuhörer sein.
Bei den Verhandlungen müssen die Schöffen absolut unparteiisch sein und dürfen keine Emotionen zeigen, dies ist im Richterzimmer, wenn über den Fall diskutiert wird wieder möglich. Dorthin ziehen sich Richter und Schöffen zurück um sich auszutauschen, alle sind gleichberechtigt und jeder darf seine Ansicht zum verhandelten Fall frei äußern. Das Amt des Schöffen ist verpflichtend und der Arbeitgeber muss die Schöffin oder den Schöffen freistellen.
Für Gisela Alleborn war es eine große Bereicherung in Ihrem Leben, sie hat viele Gerichtsfälle von Anfang bis Ende mitbetreut und somit einen großen Beitrag zur Rechtsprechung geleistet.