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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 13/2024
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Eich für das Haushaltsjahr 2024

Der Verbandsgemeinderat Eich hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. Seite 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Mai 2023 (GVBl. Seite 133), in der Sitzung vom 15. Januar 2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

10.459.708 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

10.451.095 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

8.613 €

2. im Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

532.276 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

718.822 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

986.100 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-267.278 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

-264.998 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt:

a) zinslose Kredite auf

0 €

b) verzinste Kredite auf

0 €

zusammen

0 €

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

0

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

0 €

§ 4

Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

wird festgesetzt auf

5.000.000 €

Ermittlung Höchstbetrag Liquiditätskredite (gem. Muster 31 zu § 93 Abs. 5 GemO)

lfd. Nr.

Bezeichnung

Angabe

1

Haushaltsjahr

2024

2

maßgeblicher Betrachtungszeitraum

2018 - 2022

3

Arbeitstag mit dem höchsten Bestand an Liquiditätskrediten

10.10.2022

4

Höchster Bestand an Liquiditätskrediten in Euro nach Nr. 3

4.500.000 €

5

Summe der ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen im Finanzhaushalt des Planjahres (F 15 + F 18 zzgl. außerordentlicher Auszahlungen)

9.383.521 €

6

Sicherheitszuschlag auf lfd. Nr. 5 in Höhe von 5 v. H.

469.176 €

7

weiterer Sicherheitszuschlag auf lfd. Nr. 5 i.H.v. 5 v. H. im Falle eines Doppelhaushaltes

8

Abweichung in Euro: (Betrag Nr. 6 gerundet auf volle 500.000 €)

+30.824 €

9

rechnerisch ermittelter Höchstbetrag (ggf. auch für 1. Jahr im Doppelhaushalt

5.000.000 €

10

rechnerisch ermittelter Höchstbetrag (ggf. auch für 2. Jahr im Doppelhaushalt

§ 5

Umlagen

Gemäß § 32 Abs. 1 des Landesfinanzausgleichsgesetzes (LFAG) vom 07. Dezember 2022 (GVBl. Seite 413), erhebt die Verbandsgemeinde von allen Ortsgemeinden eine allgemeine Umlage (Verbandsgemeindeumlage).

Der Umlagesatz wird für alle Umlagegrundlagen festgesetzt auf

35,50 v.H.

Neben der allgemeinen Umlage erhebt die Verbandsgemeinde gemäß § 32 Abs. 2 LFAG von allen Ortsgemeinden, ausgenommen Ortsgemeinde Gimbsheim, eine Sonderumlage für die Grundschulen

in Höhe der umlagefähigen Ausgaben mit der Gesamtsumme von

171.060 €

Bezogen auf die Umlagegrundlagen entspricht dies einem Umlagesatz von

1,10 v.H.

Die Sonderumlage für die Grundschule wird nicht unter Anwendung des Umlagesatzes auf die Umlagegrundlagen, sondern im Verhältnis der Steuerkraft der umlagepflichtigen Ortsgemeinden festgesetzt.

§ 6

Eigenkapital

Die Entwicklung des Eigenkapitals über einen Zeitraum von 5 Jahren stellt sich wie folgt dar:

Stand zum 31.12.2019:

16.569.852,96 €

(gem. HH-Plan 2019)

Stand zum 31.12.2020:

16.759.576,96 €

(gem. HH-Plan 2020)

Stand zum 31.12.2021:

16.938.190,96 €

(gem. Nachtrag 2021)

Stand zum 31.12.2022:

16.882.293,96 €

(gem. HH-Plan 2022)

Stand zum 31.12.2023:

16.888.290,96 €

(gem. HH-Plan 2023)

Stand zum 31.12.2024:

16.896.903,96 €

(gem. HH-Plan 2024)

§ 7

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Für über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gelten die speziellen Regelungen der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eich vom 13. August 2019.

§ 8

Altersteilzeit

Die Bewilligung von Altersteilzeit wird zugelassen:

- für Beamtinnen und Beamte in

0 Fällen;

- für Beschäftigte in

4 Fällen.

§ 9

Wertgrenze für Investitionen

Investitionen werden im Finanzhaushalt unabhängig von ihrem Wert abgebildet. Dabei können kleinere gleichartige bzw. sachlich zusammenhängende Investitionen zusammengefasst werden.

§ 10

Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen gemäß § 95 Abs. 2 Satz 2 GemO:

1.

Die Aufwendungen sowie die Auszahlungen für Personal werden in den Teilhaushalten von der gesetzlichen Gesamtdeckung (§ 16 Abs. 1 GemHVO) ausgenommen und insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

2.

Die Aufwendungen für Abschreibungen werden in den Teilhaushalten von der gesetzlichen Gesamtdeckung (§ 16 Abs. 1 GemHVO) ausgenommen und insgesamt für gegenseitig deckungsfähig erklärt.

67575 Eich, den 16.01.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Eich
gez. Maximilian Abstein, Bürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 95 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GemO) erforderlichen Genehmigungen der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in § 4 dieser Haushaltssatzung sind erteilt. Sie haben folgenden Wortlaut:

„Der … für das Haushaltsjahr 2024 festgesetzte Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 5.000.000 € wird gemäß § 95 Abs. 4 in Verbindung mit 105 Abs. 2 GemO genehmigt.“

Der Haushaltsplan der Verbandsgemeinde Eich liegt zur Einsichtnahme von Dienstag, 02. April 2024 bis einschließlich Mittwoch, 10. April 2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich während der allgemeinen Bürozeiten in Zimmer 51 öffentlich aus.

-Sachgebiet Finanzen-