I.
Am Sonntag, dem 31. Mai 2026, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/ des Ortsbürgermeisterin/ Ortsbürgermeisters der Ortsgemeinde Alsheim und am Sonntag, dem 14. Juni 2026, von 8 bis 18 Uhr, die etwaige Stichwahl der/des Ortsbürgermeisterin/Ortsbürgermeisters statt.
II.
Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Ortsgemeinde Alsheim nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 24. April 2026, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich zu beantragen.
Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich erhalten.