Im Herbst 2023 werden bundesweit die Schöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden Personen, die am Amtsgericht Worms und Landgericht Mainz als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.
Für die Wahl zum Schöffen wird eine Vorschlagsliste von der Ortsgemeinde aufgestellt, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Diese Vorschlagsliste wird von dem Gemeinderat beraten und beschlossen. Die Wahl zum Schöffen erfolgt durch einen Wahlausschuss unter Leitung des Vorsitzenden des Schöffengerichts.
Interessierte Bürger können sich bei Ihrer Gemeinde melden, um in die Vorschlagsliste aufgenommen zu werden. Wer sich für die Ausübung des Schöffenamtes interessiert und die Voraussetzungen dafür mitbringt, kann sich bis zum 10. Mai 2023 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, FB Bürgerdienste, Hauptstraße 26, 67575 Eich bewerben.
Bewerbungen können auch bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden.
Das Bewerbungsformular, die Eignungsvoraussetzungen sowie weitere Informationen zum Schöffenamt sind auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich unter www.vg-eich.de abrufbar.