Der Ortsgemeinderat Alsheim hat in seiner Sitzung vom 16.03.2026 auf Grund des § 24 der Gemeindeordnung (GemO) und der §§ 2 Abs. 1, 7 und 10 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) folgende Satzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
Artikel I
Satzungsänderung
Die Satzung der Ortsgemeinde Alsheim „Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge“ vom 19.07.2022 wird wie folgt geändert:
§ 6 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
(1) Maßstab ist die Grundstücksfläche mit Zuschlägen für Vollgeschosse. Der Zuschlag je Vollgeschoss beträgt 15 v.H.
Artikel II
Diese Satzung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang gültig zustande gekommen gelten, wenn die Rechtsverletzung nicht innerhalb eines Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schriftlich unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, geltend gemacht worden ist (§ 24 Abs. 6 Satz 4 GemO).