| Beginn: | 19:00 Uhr |
| Ende: | 19:35 Uhr |
- öffentliche Sitzung -
TOP: 1 Bericht des Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde Eich
Der Vorsitzende begrüßt den Seniorenbeauftragten der Verbandsgemeinde Eich, Herrn Werner Krebs und spricht seinen Dank, über seine Tätigkeit als Seniorenbeauftragter zu referieren, aus. Der Tätigkeitsbericht wurde den Ratsmitgliedern bereits zur Verfügung gestellt und Herr Krebs geht auf die wesentlichen Punkte aus seiner 7 ½ jährigen Tätigkeit ein. Dies sind vor allem die Aktivitäten während der Pandemie, aktuelle Aktivitäten und die Priorität zukünftiger Aktivitäten.
Durch den sehr ausführlichen Bericht bestehen keine Fragen von den Ratsmitgliedern. Herr Abstein betont, dass Herr Krebs in seiner Funktion als Seniorenbeauftragter viele Themen angestoßen habe und weitere folgen werden.
TOP: 2 Beratung und Beschlussfassung bezüglich klimaschutzfreundlicher Förderprogramme auf VG Ebene
Herr Abstein teilt mit, dass mit einer umfangreicheren Neuauflegung eines Förderprogrammes für das Jahr 2023 die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Eich zu klimafreundlichen Maßnahmen angeregt und finanziell unterstützt werden sollen. Daher wurden potenzielle Klimaschutzmaßnahmen in einem ausgehändigten Förderprogramm erfasst und näher beschrieben.
Die Verbandsgemeindeverwaltung empfiehlt die Umsetzung des Förderprogrammes sowie die Veröffentlichung im Nachrichtenblatt und auf der Homepage der VG Eich.
Für die vorgenannten Maßnahmen stehen im Haushalt 2023 auf dem Produktkonto 06/51150.54190000 Mittel i. H. v. 15.000,00 € zur Verfügung.
Der Landwirtschafts-, Weinbau- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung am 01. Februar 2023 die Umsetzung des Förderprogramms 2023 einstimmig empfohlen.
Herr Daniel Hoffmann kommt auf den im Jahr 2019 von der CDU-Fraktion gestellten Antrag „Klimaschutzkonzept der VG Eich“ zu sprechen. Damals war nicht absehbar, dass dieses Thema aktuell sehr präsent sein wird und der Klimaschutzbeauftragte, Herr Weber, viele Projekte, wie Balkon-PV-Anlagen angestoßen habe. Folgerichtig müsse es in diese Richtung gehen. Die Bürger:innen sollen finanziell entlastet und gleichzeitig Anreize gesetzt werden. Von daher werde die CDU-Fraktion dem Antrag zustimmen.
Es bestehen keine weiteren Wortbeiträge und Herr Abstein bittet um Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Umsetzung des „Förderprogramms 2023“ für private Haushalte in der Verbandsgemeinde Eich. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde Eich wird mit der Veröffentlichung der Förderung beauftragt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 3 Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Veröffentlichung von Leistungsverzeichnissen-Sanierung und Erweiterung Feuerwehrgerätehaus Hamm a. Rh.-
Das Feuerwehrgerätehaus in Hamm am Rhein wird saniert und erweitert. Im Rahmen des weiteren Projektablaufs soll nun das letzte Ausschreibungspaket veröffentlicht werden, um nahtlos an den Bauablauf anzuknüpfen.
Es bedarf nun der Freigabe der Leistungsverzeichnisse, sodass die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung die Gewerke entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben ausschreiben kann. Die Freigabe der Leistungsverzeichnisse umfasst keine fachliche Prüfung der Leistungsbeschreibungen durch Ausschuss- oder Ratsmitglieder.
Inklusive eines Haushaltsrestes aus 2021 stehen für die Maßnahme 12610-0015 auf dem Produktkonto 06/12610.78593015 Haushaltsmittel i.H.v. insgesamt 934.757,95 € zur Verfügung (Stand: 02.02.2023).
Nach Darlegung des Sachverhaltes ergeht folgende Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes die Umsetzung der vorgelegten und geprüften Leistungsverzeichnisse des o.g. Planungsbüros, sodass die Verwaltung das Vergabeverfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt einleiten kann. Der Bürgermeister wird nach Auswertung der eingegangenen Angebote ermächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 30 % überschreitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 4 Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Veröffentlichung eines Leistungsverzeichnisses-Erweiterung Grundschule Alsheim, Laubengang-
Dieser Tagesordnungspunkt wurde um die Maßnahme Gerüstbauarbeiten erweitert und den Ratsmitgliedern nachgereicht. Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestehen hierzu keine Einwände.
Herr Abstein weist darauf hin, dass der Grundschulkomplex weiterhin baulichen und strukturellen Änderungen unterworfen ist. Die Gesamtmaßnahme beinhaltet den bereits abgeschlossenen Verwaltungsbereich, die Aufstockung des Zwischentraktes (aktuell laufend) und die noch ausstehende Erneuerung des Laubengangs und des Schulhofes.
Zum Vorhaben -Laubengang- hat der Architekt ein eigenes Leistungsverzeichnis erstellt. Es beinhaltet die Gewerke Abriss- und Betonarbeiten (Fundamente), Stahlbauarbeiten (Stützen und Träger), Dacharbeiten (Abdichtung, Lichtkuppeln, Gründach).
Die Gerüstbauarbeiten werden für die Aufstockung des Zwischentraktes benötigt.
Es soll nun öffentlich ausgeschrieben werden, damit die Arbeiten so schnell wie möglich vergeben und ausgeführt werden können. Der bevorzugte Ausführungszeitraum für den Laubengang liegt in den Schulsommerferien.
Nun bedarf es der Freigabe der Leistungsverzeichnisse, sodass die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung Eich entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben ausschreiben kann. Die Freigabe der Leistungsverzeichnisse umfasst keine fachliche Prüfung der Unterlagen durch Ausschuss- oder Ratsmitglieder.
Für diese Maßnahme (21110-0009) stehen auf dem Produktkonto 06/21110.78593002 HH-Mittel i.H.v. 1.811.062,76 € zur Verfügung (Stand: 02.02.2023).
Nach den ausführlichen Erläuterungen vom Vorsitzenden bestehen keine Wortmeldungen, so dass die Beschlussfassung herbeigeführt wird.
Der Verbandsgemeinderat Eich beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes, die Umsetzung der vorgelegten und geprüften Leistungsverzeichnisse des Architekturbüros Erbeldinger, Gimbsheim, sodass die Verwaltung das Vergabeverfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt einleiten kann. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 30% überschreitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 5 Beratung und Beschlussfassung zur Übernahme der Trägerschaft der Betreuenden Grundschule an der Grundschule am Sonnenberg Alsheim
Herr Abstein geht auf die ausgehändigte Vorlage ein, in der folgendes dargelegt wird.
Seit ca. 20 Jahren wird an der Grundschule am Sonnenberg Alsheim eine Betreuung für Schüler außerhalb der Ganztagsschule angeboten. Dies umfasst eine Nachmittagsbetreuung freitags bis 14.00 Uhr sowie eine Hausaufgabenbetreuung für 4 Gruppen von Montag bis Donnerstag von 14 – 16 Uhr. Derzeit nutzen insgesamt 53 Kinder die Hausaufgabenbetreuung sowie 11 Kinder die Freitagsbetreuung. Träger dieses Angebotes ist der Förderkreis der Grundschule.
Mit Schreiben vom 23.09.2022 wandte sich der Förderkreis an die Verwaltung und teilte uns mit, dass die Trägerschaft des Betreuungsangebotes zum Ende des Schuljahres 2022/2023 abgegeben werden soll. Gleichzeitig sprach man sich dafür aus, das Betreuungsangebot aufrecht zu erhalten und regte an, dass die Verbandsgemeinde die Trägerschaft übernehme könnte.
Träger dieses Betreuungsangebotes kann der Schulträger, eine andere kommunale Gebietskörperschaft, ein Förderverein oder ein freier Träger sein. Aufgabe des Trägers ist die Einstellung von geeigneten qualifizierten Betreuungskräften, er trägt sowohl die Personal – als auch die Sachkosten für die Betreuung.
Das Land gewährt dem Träger pro Jahr und Gruppe einen pauschalierten Landeszuschuss von 1.800 € zur Deckung der Personal- und Materialkosten. Sollten diese Zuwendungen für die Deckung nicht ausreichend sein, kann der Träger zur Deckung der Kosten von den Eltern monatliche Beiträge erheben.
Sollte die VG die Trägerschaft übernehmen, müssten mit den Betreuungspersonen entsprechende Arbeitsverträge geschlossen werden. Im Krankheitsfall ist die VG verpflichtet, eine angemessene Vertretung sicherzustellen. Weiterhin ist in Zusammenarbeit mit der Schule ein Konzept für die Betreuung zu erarbeiten und dieses mit dem Antrag auf Förderung spätestens 8 Wochen vor Beginn der Sommerferien der Schulbehörde vorzulegen. Zwecks Erhebung von Elternbeiträgen ist ggfs. eine rechtliche Grundlage in Form einer Satzung zu erarbeiten und durch den VG-Rat zu beschließen. Im laufenden Betrieb sind monatlich die Elternbeiträge zu erheben, die Mittagsverpflegung der Kinder kann über die Ganztagsverpflegung (Mo. – Do.) abgewickelt werden.
Der Schulträgerausschuss hat in seiner Sitzung am 16.01.2023 über den vorgenannten Sachverhalt beraten und empfiehlt dem Verbandsgemeinderat der Übernahme der Trägerschaft des Betreuungsangebotes der Grundschule Am Sonnenberg Alsheim grundsätzlich zuzustimmen.
Im Anschluss erfolgt die Beschlussfassung.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Übernahme der Trägerschaft der betreuenden Grundschule an der Grundschule „Am Sonnenberg“ Alsheim zum Schuljahr 2023/2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden organisatorischen Schritte einzuleiten.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 21, Enthaltungen: 1
TOP: 6 Beschlussfassung über die Annahme von Spenden
Der Vorsitzende informiert darüber, dass die Gemeinden und Gemeindeverbände gem. § 94 Abs. 3 Gemeindeordnung (GemO) zur Erfüllung ihrer Aufgaben Sponsoringleistungen, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen dürfen. Nicht zulässig sind die Einwerbung und Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung in der Eingriffsverwaltung oder wenn ein böser Anschein für eine Beeinflussung bei der Wahrnehmung von Verwaltungsaufgaben zu erwarten ist.
Während die Einwerbung und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung ausschließlich dem Bürgermeister sowie den Beigeordneten obliegen; entscheidet der Gemeinderat über die eigentliche Annahme derartiger Leistungen. Ein entsprechendes Angebot ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Gemäß § 94 Abs. 3 Satz 9 GemO i.V.m. § 24 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) kommen vorgenannte gesetzliche Verfahrensbestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn das Angebot der Zuwendung im Einzelfall oder die Summe der Einzelzuwendungen eines Gebers in einem Haushaltsjahr die Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Die Verbandsgemeinde Eich hat die nachfolgend aufgeführten Spenden i.H.v. 17.910,00 € erhalten.
Diese wurden der Aufsichtsbehörde schriftlich angezeigt. Gegen die Annahme derselben hat die Aufsichtsbehörde keine Bedenken erhoben. Wegen Einzelheiten hierzu wird auf die beigefügten Anlagen verwiesen.
Die Verwaltung hat dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Verpflichtung aus § 94 Abs. 3 GemO auch im Interesse des Schutzes des/der kommunalen Wahlbeamten erfüllt wird.
Gemäß § 32 Abs. 1 GemO i.V.m. § 4 Abs. 2 Nr. 11 der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde Eich vom 07. Sept. 2009 entscheidet der Haupt-, Finanz- und Werkausschuss über die Annahme von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bis zu einer Wertgrenze von 10.000 € im Einzelfall. Dabei erfolgt die Entscheidung über die Annahme vorgenannter Leistungen im Falle von Kleinbeträgen bis 1.000 € je Einzelfall einmal vierteljährlich durch verbundenen Beschluss.
Selbstverständlich kann die Beschlussfassung alternativ auch durch den Verbandsgemeinderat selbst erfolgen.
Nachdem die Aufsichtsbehörde bestätigt hat, dass gegen die Annahme der Spende keine Bedenken bestehen, ist über deren endgültige Annahme formal zu entscheiden.
Die Verwaltung empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die Annahme der vorliegenden Spenden zu beschließen. Über die Annahme ist in öffentlicher Sitzung zu entscheiden. Hierbei unterliegen die persönlichen Daten der Zuwendungsgeber jedoch dem Datenschutz. Falls erforderlich, ist hierüber gesondert in nicht-öffentlicher Sitzung zu beraten.
Nach den Erläuterungen zu diesem Tagesordnungspunkt bittet Herr Bürgermeister Abstein um Abstimmung des folgenden Beschlusses.
Der Verbandsgemeinderat beschließt die Annahme der erhaltenen Spenden i.H.v. insgesamt 17.910,00 €.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
TOP: 7 Unterrichtung des Verbandsgemeinderates über die Verträge der Verbandsgemeinde mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie Bediensteten der Verbandsgemeinde Eich
Gemäß § 33 Abs. 2 GemO ist der Verbandsgemeinderat jährlich vom Bürgermeister in öffentlicher Sitzung über Verträge der Verbandsgemeinde einschl. Eigenbetrieb mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie mit Bediensteten der Verbandsgemeinde zu unterrichten, soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung, Dienst- und Arbeitsverträge mit Bediensteten oder sonstigen im Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehende Verträge handelt.
Zu den Verträgen zählen insbesondere Kauf-, Miet-, Pacht-, Werk- und Dienstverträge.
Der Vorsitzende informiert, dass im Jahr 2022 keine Verträge gemäß § 33 Abs. 2 GemO mit Rats- und Ausschussmitgliedern sowie Bediensteten der Verbandsgemeinde Eich abgeschlossen wurden.