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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 2/2026
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Wichtige Information Ihres Einwohnermeldeamtes

Wir möchten darauf hinweisen, dass seit dem 01.11.2015 grundsätzlich Altersjubilare ab dem 70. Geburtstag sowie jeden 5. weiteren Geburtstag und Ehejubilare ab der goldenen Hochzeit öffentlich bekannt gemacht werden können. Dem kann gemäß § 50 Absatz 5 Bundesmeldegesetz mit einem entsprechenden Vordruck beim Bürgerbüro widersprochen werden. In unseren Ortsgemeinden werden jedoch keine Alters- und Ehejubiläen im Nachrichtenblatt der Verbandsgemeinde Eich veröffentlicht.

Weiterhin besteht die Möglichkeit gem. § 50 Absatz 1 Bundesmeldegesetz der Weitergabe der Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen; gleiches gilt gem. § 50 Absatz 3 Bundesmeldegesetz für Adressbuchverlage.

Achtung:

Das Widerspruchsrecht nach § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr entfällt zum 01.01.2026 (Umsetzung des Gesetzes zur Modernisierung des Wehrdienstes WDModG). Alle bisher gespeicherten Übermittlungssperren gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG zur Datenübermittlung an die Bundeswehr werden melderegisterweit gelöscht.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros der VG Eich gerne zur Verfügung.

Verbandsgemeinde Eich
Bürgerdienste