Die Briefwahlunterlagen für Europa- und Kommunalwahl am 09. Juni 2024 können ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, Hauptstraße 26, 67575 Eich beantragt werden.
Anträge auf Erteilung der Briefwahlunterlagen können auf dem Postweg oder persönlich während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung Eich gestellt werden.
Hierzu ist der Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte auszufüllen und vom Antragsteller unbedingt eigenhändig zu unterschreiben.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person abholt, muss die Berechtigung hierzu durch schriftliche Vollmacht nachweisen.
Ferner besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen elektronisch zu beantragen.
Dies kann über den auf der Wahlbenachrichtigung aufgedruckten QR-Code oder über die Homepage www.vg-eich.de erfolgen.
In Ausnahmefällen (z. B. bei plötzlicher Erkrankung) können die Briefwahlunterlagen bis Sonntag, 09. Juni 2024, 15:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich beantragt werden. Wahlberechtigte, die bis zum 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, werden gebeten, sich beim Wahlamt bis spätestens 24. Mai 2024 von ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis zu überzeugen oder sich telefonisch (06246 / 6915) mit dem Wahlamt in Verbindung setzen.