Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Eich hat am 11.11.2024 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB für den in der Planzeichnung dargestellten Bereich die Aufstellung der 2.10. Teiländerung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Eich „Sonderbauflächen – Photovoltaik“ beschlossen.
Die Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB erfolgte am 28.11.2024 im Nachrichtenblatt Ausgabe 48/2024 und auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich. Der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in öffentlicher Sitzung des Verbandsgemeinderates am 28.04.2025 gefasst.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Alsheim in der Flur 6 und 8 (Teilbereiche) und in der Gemarkung Mettenheim in der Flur 9 (Teilbereich) entlang der Bahnlinie Mainz-Mannheim. Die Lage des Plangebietes und die Abgrenzung des Geltungsbereichs ergibt sich aus dem nachfolgenden unmaßstäblichen, nicht rechtsverbindlichen Lageplan:
Ziel und Zweck der Planung
Anlass für die Aufstellung der Teiländerung des Flächennutzungsplans „Sonderbauflächen – Photovoltaik“ ist ein beabsichtigtes Bauvorhaben zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in den Gemeinden Alsheim und Mettenheim. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Eich soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB für die im Verfahren befindlichen Bebauungspläne in den Gemeinden Alsheim und Mettenheim geändert werden.
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Vorentwurf der 2.10. Teiländerung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
16. Mai 2025 bis 16. Juni 2025
im Rathaus der Verbandsgemeinde Eich, Dachgeschoss Zimmer 45, Hauptstraße 26, 67575 Eich, während der üblichen Öffnungszeiten:
Montag: von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag: von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mittwoch: von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 18:00/19:00 Uhr
Freitag: von 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung wird der Bürgerschaft Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.
Die Planunterlagen (Vorentwurf) sowie die Bekanntmachung werden im Zeitraum der frühzeitigen Beteiligung zudem auf der Homepage der Verbandsgemeinde Eich unter (https://vg-eich.de) unter Verwaltung & Politik, Bauen & Umwelt, Bauleitpläne im Verfahren, „2.10. Teiländerung FNP“ eingestellt.
Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel zur Öffentlichkeit beteiligt.
Hinweis:
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.