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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 21/2024
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Anleinpflicht für Hunde sowie Beseitigung von Verunreinigungen

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass nach der Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen der VG Eich u.a., alle Hunde ohne Ausnahme auf öffentlichen Straßen innerhalb bebauter Ortslagen nur angeleint geführt werden dürfen.

Außerhalb bebauter Ortslagen ist ein evtl. freilaufender Hund umgehend und ohne Aufforderung durch seinen Hundeführer anzuleinen, wenn andere Personen sich nähern.

Dies gilt auch für die Besucher der Badeseen, die ihren Hund mitführen.

Weiterhin ist in dieser Verordnung festgelegt, dass bei Verunreinigungen von öffentlichen Straßen und Plätzen durch den Hund der Hundeführer zur sofortigen Beseitigung der Hinterlassenschaften unverzüglich verpflichtet ist.

Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Verbandsgemeindeverwaltung Eich
-Ordnungsamt-