Sitzungsdatum: 17.04.2023
Öffentlicher Teil
Tagesordnungspunkt: 2
Betreff: Beratung und Beschlussfassung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Ortsgemeinde Alsheim für das Haushaltsjahr 2023
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim hat gemäß §95 der Gemeindeordnung (GemO) für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan zu erlassen. In seiner Sitzung am 27.03.2023 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Ortsgemeinde Alsheim den 1. Entwurf der Planunterlagen vorberaten. Die daraus resultierenden Änderungen wurden von der Verwaltung in einem 2. Entwurf entsprechend. berücksichtigt.
Nachdem der Förderantrag für die Beregnungsanlage des VfR vorliegt, werden gemäß den vertraglichen Verpflichtungen dem VfR gegenüber, 31.800 Euro (gemäß vorliegenden Angebot) nachträglich im Haushalt eingestellt und sind zusätzlich zu beschließen. Der Brunnen zum Angebot ist vorhanden und muss nur ertüchtigt werden.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die Haushaltssatzung mit zugehörigem Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 in der vorliegenden Form mit nachstehender Korrektur und Ergänzung:
Korrektur:
Festgesetzt werden:
im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf 4.105.650 € wurde korrigiert auf 4.101.750 €
Ergänzung:
Gemäß der vertraglichen Verpflichtung mit dem VfR werden in den Haushalt nachträglich 31.800 € für eine Beregnungsanlage eingestellt
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
Tagesordnungspunkt: 3
Betreff: Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Errichtung eines Freiflächen-Solarparks Alsheim-Mettenheim
Sachverhalt:
Das Unternehmen wiwi consult GmbH & Co. KG, Mainz, ist an die Ortsgemeinden Alsheim und Mettenheim mit der Projektidee herangetreten, einen Freiflächen-Solarpark an der Gemarkungsgrenze zu errichten.
Hintergrund:
Beschleunigung der Ausbauziele der Bundesregierung (Energiewende), u.a. Privilegierung der entsprechenden Bauvorhaben nach BauGB (200m-Streifen entlang Autobahnen und Bahntrassen). Vertretern der Ortsgemeinden sowie der Verbandsgemeinde wurde die ldee bereits vorgestellt. Nun erfolgt eine weitere Vorstellung durch wiwi Consult in den betroffenen Ortsgemeinderäten.
Aktuell bedarf es nach Darlegung des Sachverhaltes eines Grundsatzbeschlusses, ob die Ortsgemeinde Alsheim der Absicht zur Errichtung eines Freiflächen-Solarparks Alsheim-Mettenheim zustimmt. Entsprechend der Beschlusslage kann der lnvestor die Projektierung weiterführen. Herr Kronenwerth von der Firma wiwi Consult stellt seine Präsentation zum Solarpark vor.
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes einen Grundsatzbeschluss zur Errichtung eines Freiflächen-Solarparks Alsheim-Mettenheim. Entsprechend der Beschlusslage kann der lnvestor die Projektierung weiterführen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
Tagesordnungspunkt: 4
Betreff: Neubau 5-gruppige KiTa Alsheim: Beratung und Beschlussfassung bezüglich der Veröffentlichung eines Leistungsverzeichnisses / Kücheneinrichtung
Sachverhalt:
Die Ortsgemeinde Alsheim baut die neue 5-gruppige Kita auf dem Sportplatzgelände. Momentan befindet sich das Bauvorhaben in der Ausführung der Rohinstallationen der Gewerke Elektro-, Heizung- und Sanitärarbeiten.
Die Kindertagesstätte wird eine Frischkostküche erhalten mit entsprechenden Lager und Kühlräumen. Zusätzlich werden eine Kinderküche und eine Personalküche eingebaut. Sämtliche Kücheneinbauten werden durch das Leistungsverzeichnis abgedeckt.
Es bedarf nun wie gehabt der Freigabe des Leistungsverzeichnisses, sodass die Vergabestelle der Verbandsgemeindeverwaltung entsprechend der vergaberechtlichen Vorgaben ausschreiben kann.
Die Freigabe des Leistungsverzeichnisses umfasst keine fachliche Prüfung durch Ausschuss- oder Ratsmitglieder. Der beigefügte Kurztext ist rein informativ
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt nach Darlegung des Sachverhaltes die Umsetzung des vorgelegten und geprüften Leistungsverzeichnisses des o. g. Planerbüros, sodass die Verwaltung das Vergabeverfahren zum nächstmöglichen Zeitpunkt einleiten kann. Der Ortsbürgermeister wird nach Auswertung der eingegangenen Angebote ermächtigt, dem jeweils wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen, sofern die Angebotssumme die Kostenberechnung um nicht mehr als 30% überschreitet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Tagesordnungspunkt: 5
Betreff: Stützwand Hangen-Wahlheim: Beratung und Beschlussfassung zur Beauftragung einer Machbarkeitsstudie
Sachverhalt:
Entlang der Zufahrtsstraße zum Ortsteil Hangen-Wahlheim befindet sich eine alte Stützwandkonstruktion von über 200 m Länge. Sie stützt das Erdreich an der nördlichen Straßenseite ab und gewährleistet damit die einzige Zufahrt nach Hangen-Wahlheim.
Die Mauer wurde damals - ähnlich wie eine Weinbergsmauer - als Trockenmauer aus Naturstein hergestellt. Am Bauwerk zeigen sich zunehmend starke Erosionserscheinungen. Teilweise sind Steine vollständige verwittert. Eine wasserdurchlässige Hinterfüllung ist nicht vorhanden. lm Februar 2021 kam es zu einem Teileinsturz der Mauerwerkskonstruktion. Die Dauerhaftigkeit und folglich die Standsicherheit des Natursteinbauwerks verschlechtern sich zunehmend, sodass es nur noch eine Frage der Zeit und Witterungseinflüsse ist, bis ein weiterer Einsturz stattfinden wird. Aufgrund dessen wurde 2022 nach Abstimmung mit der Ortsgemeinde eine Absicherung mittels Bauzaun im oberen Bereich der Mauer vorgenommen. Die Verwaltung hatte ein Fachbüro zu Rate gezogen und im Rahmen eines Ortstermins die Sachlage erläutert. lm Ergebnis soll nun eine Machbarkeitsstudie erstellt werden, um der Gemeinde Empfehlungen für mögliche lnstandsetzungsmaßnahmen zu geben. Auch ist angedacht diese in einem Maßnahmenplan priorisiert darzustellen und die überschlägigen Kosten auszuweisen.
Die Leistungen im Überblick
Bestandsaufnahme
Abstimmung mit AG, Grundlagenermittlung, Erfassung vor Ort, Ermittlung und Klärung Eigentumsverhältnisse, Darstellung in Bestandsplänen und Textform
Empfehlungen für lnstandsetzungsmaßnahmen
Maßnahmenplan mit Maßnahmenbeschreibungen, Vorabstimmungsgespräche mit ArtenschutzabteiIung, Erfassung von jeweils notwendigen Fachgutachten/Untersuchungen, Vorschlag der jeweiligen Umsetzungszeiträume zur Minimierung der Eingriffe, etc.)
Priorisierung nach Dringlichkeit
Darstellung der Priorisierung im Maßnahmenplan
Kosten
Ermittlung der überschlägig zu erwartenden Kosten inkl. der Kostengruppen 700 Baunebenkosten und Fachgutachten für Artenschutz, Klärung Materialverfügbarkeit
Förderung
Fördermöglichkeiten, Abstimmungsgespräche mit entsprechenden Stellen und Dokumentation der Gespräche
Vorstellung
Vorstellung der Planung und Dokumentation der Gespräche Das Honorar wurde auf Basis des geschätzten Aufwands auf Stundenbasis angeboten. Sollte der Aufwand des Fachbüros höher als geschätzt ausfallen, verpflichtet sich das Büro die Ortsgemeinde frühzeitig darüber zu informieren. Das vorläufige Honorar beträgt brutto 12.557,93 €. Darin enthalten sind 75 Ingenieurstunden, 25 Stunden des technischen Büros und 20 Stunden der Fachbereichsleitung zzgl. der Nebenkosten.
Beschluss:
Nach Darlegung des Sachverhalts beschließt der Ortsgemeinderat das Büro Enviro-Plan GmbH, Odernheim am Glan mit der Erstellung der Machbarkeitsstudie zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
Tagesordnungspunkt: 6
Betreff: Beratung und Beschlussfassung bezüglich eines Beitritts zum kommunalen Klimaschutzpakt
Sachverhalt:
Um gemeinsam das Ziel,,Klimafreundliches Rheinland-Pfalz" (2035-2040) zu erreichen; möchte das Land Rheinland-Pfalz mii dem,,Kommunalen Klimapakt" die Kommunen stärker und ressortübergreifend unterstützen, ihre Klimaschutzziele zu erreichen die Folgen des Klimawandels anzupassen. Mit dem Beitritt zum Kommunalen Klimapakt bekennen sich die Kommunen zu den Klimaschutzzielen des Landes und verpflichten sich ihre Aktivitäten sowohl im Klimaschutz als auch in der Anpassung an Klimawandelfolgen zu verstärken und dabei ambitioniert vorzugehen. Die Kommunen erhalten hierzu in Abhängigkeit von den personellen und organisatorischen Kapazitäten sowie den vorhandenen Haushaltsmitteln eine umfassende, maßgeschneiderte Beratung; ebenso sollen die beigetretenen Kommunen perspektivisch von einer höheren Förderquote aus Landesförderprogrammen profitieren. Hierfür sind Maßnahmen aus dem Bereich Klimaschutz und Anpassung an die Klimawandelfolgen zu benennen, welche die Kommunen nach Beitritt zum KKP in Angriff nehmen möchten. Die Verbandsgemeinde und die Ortsgemeinden müssen den Beitritt mit jeweils eigenen zu benennenden Maßnahmen separat beschließen.
Die Ortsgemeinde Alsheim benennt dazu folgende Ziele und Maßnahmen und bringt diese in das weitere Verfahren ein:
Maßnahmen im Klimaschutz:
Künftige Prüfung aller Kommunalbeschlüssen im Hinblick auf die Klimarelevanz (,,Klimacheck" bspw. für Bauleitplanung, Verkehrsplanung, Gebäudeplanungen, Vergaben... )
Konsequente Priorisierung der Planungsleitsätze (§ 1 und 1a BauGB) zum Themenfeld Klimaschutz
Verstärkte lnnenbereichsentwicklung anstelle von Neubaugebieten
Erarbeitung von Zielen und Konzepten sowie lnstrumenten für eine kommunale Wärmeleitplanung
Maßnahmen zur Anpassung an die Klimawandelfolgen
lntegration von Maßnahmen zur Anpassung von Klimawandelfolgen in Bebauungsplänen (z.B. Begrünungsmaßnahmen(2.8. Dach-Fassadenbegrünung), Schottergartenverbot, Vorgaben zur Regenwasserversickerung etc.)
Auf dieser Basis wird die Verwaltung beauftragt, die vollständige Beitrittserklärung gemäß diesem Beschluss in der vorgegebenen Form zeitnah an das MKUEM abzugeben, zu prüfen, welche der über den KKP zur Verfügung stehenden Beratungsangebote in Anspruch genommen werden sollen und diese zeitnah und proaktiv anzufordern sowie entsprechende personelle Kapazitäten und organisatorische Ressourcen und lnfrastruktur bereitzustellen, um den Beratungs- und Umsetzungsprozess optimal zu unterstützen
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Alsheim beschließt dem Kommunalen Klimapakt Rheinland-Pfalz (KKP) und die im o.g. Sachverhalt dargestellten Maßnahmen zu benennen. Der Beitritt ist freiwillig und kostenfrei, der Pakt besteht im Kern aus einem gegenseitigen Leistungsversprechen
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
Tagesordnungspunkt: 7
Betreff: Beratung und Beschlussfassung zum weiteren Vorgehen bezüglich Namensfindung der neuen KiTa
Sachverhalt:
Der Bau der neuen Kindertagesstätte mit der Ortsgemeinde Alsheim als Bauherr schreitet voran und Herr Wolsiffer (GÜT) brachte im Rahmen eines Treffens der sogenannten „task force“ ein, dass er bei der Namensfindung die Ortsgemeinde Alsheim gerne miteinbeziehen möchte. Hierfür haben sich die oben genannten Fraktionen beraten und schlagen folgendes Procedere vor:
Es erfolgt ein öffentlicher Aufruf im Nachrichtenblatt zur Abgabe von Vorschlägen für den Namen der neuen KiTa. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sich beteiligen können. Die Namensvorschläge können per Post oder über eine eigens dazu eingerichtete Mailadresse an die Ortsgemeinde abgegeben werden. Die Vorbereitung und Durchführung dieser Verwaltungsarbeit obliegt der Beigeordneten Suela Schwarz. Die eingereichten Vorschläge werden an den neu gebildeten Kindertagesstätten-Ausschuss übergeben, der fünf Vorschläge auswählt und dem Gemeinderat zur Abstimmung vorlegt. Der vom Gemeinderat beschlossene Name wird dann wiederum der GÜT als möglicher Name vorgeschlagen. Die neue KiTa ist von großem öffentlichem Interesse. Sowohl in der Bevölkerung als auch in den Reihen von Elternschaft und Erziehern werden bereits Vorschläge gesammelt und diskutiert, weshalb wir es als unerlässlich erachten, die Alsheimer Bürgerinnen und Bürger bei der Namensfindung mit einzubeziehen.
Der Ortsgemeinderat Alsheim beauftragt den Ortsbürgermeister Robert Kolig, sowie die Beigeordnete Suela Schwarz, das oben beschriebene Procedere zur Namensfindung der neuen Kindertagesstätte mit der GÜT zu verhandeln. Das Ergebnis ist dem Ortsgemeinderat, möglichst in der nächsten Gemeinderatssitzung, zur Entscheidung vorzulegen. Der vom Gemeinderat beschlossene Name ist der GÜT als möglicher Name vorzuschlagen.
Jedes Ratsmitglied erhält in der Sitzung einen Wahlzettel mit allen eingegangenen Namensvorschlägen und hat die Möglichkeit aus den 23 Namensvorschlägen bis zu 5 Vorschläge auszuwählen.
Nachstehend die gewählten 5 Namensvorschläge:
1) Kita Sterntaler
2) Villa Sonnenschein
3) Kita Weinbergszwerge
4) Kita Kleine Windbeitel
5) Kita Halasemia
Beschluss:
Der Vorsitzende Herr Kolig wird die vg. vom Gemeinderat ausgewählten Namensvorschläge der GÜT als möglichen Namen für die neue Kita vorlegen.