Zur Beantragung der Briefwahlunterlagen möchten wir auf Folgendes hinweisen:
Alle Wahlberechtigten, die im Wählerverzeichnis eingetragen und aus persönlichen Gründen verhindert sind, am Wahltag ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, haben bis einschließlich Freitag, 7. Juni 2024, 18:00 Uhr, Gelegenheit, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich, die Briefwahlunterlagen zu beantragen.
Hierzu ist es unbedingt erforderlich, dass der Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben ist.