um eine sichere Durchfahrt von 4 Metern zu gewährleisten, bitten wir Sie, das Lichtraumprofil entlang der Straße entsprechend zu schneiden. Dies ist notwendig, um eine reibungslose und gefahrlose Durchfahrt für Fahrzeuge und Rettungsdienste sicherzustellen.
Weiterhin möchten wir Sie bitten, beim Parken die gemäß StvO vorgeschriebenen Mindestmaße von 3 Metern einzuhalten. Durch das Parken oder Abstellen von Fahrzeugen bei Engstellen kann es zu erheblichen Behinderungen kommen.
Darüber hinaus bitten wir Sie dringend, das Parken auf Gehwegen zu unterlassen. Das Parken auf Gehwegen beeinträchtigt nicht nur die Sicherheit und Bewegungsfreiheit anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere von Fußgängern und Kindern, sondern kann auch zu gefährlichen Situationen führen. Wir bitten Sie, Ihre Fahrzeuge ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Flächen abzustellen.
Wir appellieren an Ihr Verständnis und Ihre Mitwirkung, um gemeinsam für mehr Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Bitte überprüfen Sie regelmäßig Ihre Parkgewohnheiten und achten Sie darauf, dass die genannten Abstände stets eingehalten werden.