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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 24/2026
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Hinweise zur Veröffentlichung von Fotos und Grafiken im Nachrichtenblatt

Fotos/Grafiken

1.

Die Urheberrechte müssen eindeutig geklärt sein und immer angegeben werden.

2.

Zu jedem Text darf maximal 1 Foto (keine Collagen) veröffentlicht werden.

3.

Das Foto darf nicht in einer Word-Datei eingebunden sein, sondern muss im jpg.-Format vorliegen.

4.

Aus Qualitätsgründen werden nur scharfe Digitalfotos mit einer Mindestgröße von mind. 850 Pixel (1-spaltig, bei 90mm Breite/1-spaltig) abgedruckt. Das entspricht einer Bildauflösung von mind. 240 dpi.

5.

Es werden nur aussagekräftige Fotos mit direktem inhaltlichem Bezug zum Text veröffentlicht. (z.B. Ein Artikel über Ehrungen enthält 1 Bild der Geehrten und deren namentliche Nennung).

6.

Ein Vereinslogo wird gerne abgedruckt und muss dem Verlag dazu in guter Auflösung vorliegen.

Fotos/Grafiken, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, werden nicht abgedruckt. Hierzu ergeht keine besondere Benachrichtigung!

Plakate/Flyer

1.

Veranstaltungsankündigungen in Form eines Plakates werden maximal 3x und nur zeitnah zum Termin veröffentlicht. Dabei müssen die Urheberrechte bzgl. verwendeter Fotos/Grafiken eindeutig geklärt sein und angegeben werden.

2.

Das Plakat sollte aussagekräftig mit allen wichtigen Informationen gestaltet sein. Zusätzliche Texte mit demselben Inhalt werden nicht mehr veröffentlicht.

3.

Das Plakat sollte als pdf-Datei im CMS-System des Verlages hochgeladen und eingestellt oder, falls kein CMS-Account vorliegt, an das nachrichtenblatt@vg-eich.de gesendet werden.