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Nachrichtenblatt der VG Eich
Ausgabe 25/2023
Verbandsgemeinde Eich - amtlich
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Die Verbandsgemeinde informiert

Die Verbandsgemeinde informiert! Aus gegebener Veranlassung teilen wir mit, dass Beschwerden wegen Lärmbelästigungen in den letzten Wochen zunehmen und weisen auf Folgendes grundsätzlich hin: Es ist gesetzlich geregelt, wann und zu welchen Zeiten Lärm verursacht werden darf. Besonders in Wohngebieten sind die festgesetzten Zeiten einzuhalten.

Motorbetriebene Rasenmäher und vergleichbar laute Geräte dürfen nur werktags von 07.00 bis 13.00 Uhr und von 15.00 bis 20.00 Uhr in Hof und Garten eingesetzt werden.

Tonwiedergabegeräte aller Art dürfen nur so benutzt werden, dass unbeteiligte Personen nicht erheblich belästigt werden.

Tiere sind so zuhalten, dass niemand durch den von ihnen erzeugten Lärm derart gestört wird, dass eine Gefährdung der Gesundheit zu befürchten ist.

Von 13.00 bis 15.00 Uhr ist Mittagsruhe, d.h. in dieser Zeit gelten die o.a. Einschränkungen. Die Einschränkungen in Bezug auf Tätigkeiten gelten hier nur für die Ausübung privater Tätigkeiten. Gewerbliche Tätigkeiten von Unternehmen z.B. Bauarbeiten, dürfen auch in dieser Zeit mit Betonmaschine, Schlagbohrmaschine etc. durchgeführt werden.

Ab 22:00 Uhr gilt die allgemeine Nachtruhe; d.h. ab diesem Zeitpunkt sind alle Aktivitäten so einzudämmen, dass die Nachtruhe der Nachbarn nicht gestört wird.

Darüber hinaus sind an den Sonn- und Feiertagen alle öffentlich bemerkbaren Tätigkeiten verboten, die die äußere Ruhe beeinträchtigen und die dem Charakter als Tage der Arbeitsruhe widersprechen.

Wir bitten um Beachtung.

Verbandsgemeinde Eich
-Ordnungsamt-