Personalausweise, die bis zum 31.05.2024 und Reisepässe, die bis zum 03.05.2024 beantragt wurden, können bei der Verbandsgemeindeverwaltung Eich am Empfang abgeholt werden. Die Aushändigung erfolgt nur gegen Vorlage der bisherigen bzw. vorläufigen Ausweise. Wir weisen darauf hin, dass Reisepässe an andere Personen (auch Ehegatten, Geschwister und Eltern, mit Ausnahme von minderjährigen Kindern) nur gegen Vorlage einer Vollmacht ausgehändigt werden können.
Aus gegebenem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass die Aushändigung der neuen Personalausweise nur an den Antragsteller(in) persönlich erfolgen kann (gilt für Personen, die bei der Beantragung des Personalausweises das 15. Lebensjahr vollendet haben). In Ausnahmefällen kann eine Aushändigung an eine dritte Person nur mit einer speziell für den einzelnen Ausweis erstellten Vollmacht erfolgen Die Vollmacht kann nur bei der Beantragung des Personalausweises ausgestellt werden.