Die Verbandsgemeinde Eich informiert über die geltenden Regelungen im Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“. Das Schutzgebiet umfasst auch Bereiche innerhalb der Verbandsgemeinde und dient dem Erhalt der besonderen Natur- und Kulturlandschaft entlang des Rheins. Insbesondere im Hinblick auf die steigende Nutzung der Rheinauen als Erholungsraum möchten wir auf die wichtigsten Bestimmungen aufmerksam machen.
Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ – Schutz der Natur und klare Regeln für Erholungssuchende
Das Landschaftsschutzgebiet „Rheinhessisches Rheingebiet“ umfasst große Teile der Rheinauen und angrenzender Landschaftsräume zwischen Worms, Mainz und Bingen. Ziel der Verordnung ist es, die besondere Eigenart und Schönheit der Rheinlandschaft zu erhalten, wertvolle Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu schützen sowie den Erholungswert der Region langfristig zu sichern.
Besonders wichtig für Erholungssuchende ist die Regelung zum Campingverbot. Innerhalb des Landschaftsschutzgebietes ist das Lagern, Zelten sowie das Aufstellen von Wohnwagen grundsätzlich untersagt. Dies gilt zum Schutz der Natur, der Tier- und Pflanzenwelt sowie zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes.
Wildes Campen, spontane Übernachtungen mit Wohnwagen oder das Aufstellen von Zelten in der freien Landschaft sind nicht erlaubt.
Die Verordnung trägt dazu bei, die einzigartige Rheinlandschaft auch für kommende Generationen zu bewahren und gleichzeitig eine naturverträgliche Erholung zu ermöglichen. Verstöße gegen die Schutzbestimmungen können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.